Kurzarbeitergeld verlängert

Annaberg-Buchholz: Die Bun­des­re­gie­rung hat eine erneu­te Ver­län­ge­rung des erleich­ter­ten Zugangs zum Kurz­ar­bei­ter­geld bis zum Jah­res­en­de beschlos­sen. Die bis­her auf Ende Sep­tem­ber befris­te­te Regel wird somit um drei Mona­te ver­län­gert. Die Zeit der Kurz­ar­beit kann für die betrieb­li­che Wei­ter­bil­dung genutzt wer­den. Die Agen­tur für Arbeit Annaberg-Buchholz unter­stützt mit Qua­li­fi­zie­rungs­be­ra­tung sowie Zuschüs­sen zu den Lehr­gangs­kos­ten.

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Per Chat zum Ausbildungsplatz

Annaberg-Buchholz: Das neue Aus­bil­dungs­jahr ist nicht mehr weit. Für alle, die noch kei­ne Lehr­stel­le sicher haben, heißt es jetzt: Eltern ins Boot holen! Die Eltern sind wich­ti­ge Part­ner bei der Berufs­wahl. Sie ken­nen ihre Kin­der mit ihren Stär­ken und Inter­es­sen bes­tens und sind damit die idea­len Unter­stüt­zer in der Entscheidungs- und Bewer­bungs­zeit.

Eltern kön­nen sich jetzt ins Zeug legen und ihren Kin­dern dabei hel­fen, ihren Aus­bil­dungs­traum zu ver­wirk­li­chen. Die Chan­cen ste­hen gut, denn es gibt noch jede Men­ge freie Aus­bil­dungs­stel­len.

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Kindergeld nach der Schule

Chem­nitz: Nach dem Ende der Schul­zeit kön­nen sich Ände­run­gen beim Kin­der­geld­an­spruch erge­ben. Denn in den nächs­ten Mona­ten begin­nen vie­le Jugend­li­che ihre Aus­bil­dung, ihr Stu­di­um oder sie besu­chen eine wei­ter­füh­ren­de Schu­le. Auch über 18-jährige kön­nen wei­ter­hin Kin­der­geld erhal­ten. Eltern soll­ten des­we­gen früh­zei­tig den Antrag stel­len und die erfor­der­li­chen Unter­la­gen ein­rei­chen.

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Erzieherinnen und Erzieher gesucht!

Annaberg-Buchholz: Sach­sen braucht Erzie­he­rin­nen und Erzie­her! Das gilt auch für das Erz­ge­bir­ge. Die stei­gen­den Gebur­ten­zah­len und der Aus­bau der Kin­der­be­treu­ungs­ein­rich­tun­gen hat in den ver­gan­ge­nen Jah­ren die Zahl der betreu­ten Kin­der in Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen erhöht – Ten­denz wei­ter stei­gend. Gleich­zei­tig gehen Erzie­he­rin­nen und Erzie­her in den Ruhe­stand und machen Stel­len frei. In die­sem Jahr begin­nen in Sach­sen wie­der 350 neue Umschu­lun­gen für arbeits­lo­se Men­schen, von denen noch über 50 Plät­ze zu haben sind. Inter­es­sier­te erhal­ten bei ihrer Agen­tur für Arbeit wei­te­re Infor­ma­tio­nen zu den frei­en Plät­zen und wie man die­se erhält.

Die drei­jäh­ri­ge Umschu­lung zum Erzie­her rich­tet sich an arbeits­lo­se Frau­en und Män­ner sowie Wie­der­ein­stei­gen­de, die die Vor­aus­set­zun­gen für die För­de­rung erfül­len.

Um zusätz­li­che Men­schen zur Erzie­he­rin und zum Erzie­her aus­zu­bil­den, för­dern der Frei­staat Sach­sen und die Agen­tu­ren für Arbeit seit dem Jahr 2015 die drei­jäh­ri­gen Umschu­lun­gen. Dadurch konn­te bis­her für über 1.100 Frau­en und Män­ner aus Sach­sen eine neue beruf­li­che Chan­ce eröff­net wer­den.

In vie­len Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen wer­den hän­de­rin­gend Erzie­her gesucht. Die För­der­richt­li­nie sichert ab, dass Quer­ein­stei­ger wei­ter die Chan­ce haben, in den Erzie­her­be­ruf ein­zu­stei­gen“, erklär­te Kul­tus­mi­nis­ter Chris­ti­an Piwarz.

Die beschlos­se­ne För­der­richt­li­nie ist ein Teil der ver­schie­de­nen Maß­nah­men der Staats­re­gie­rung zur Fach­kräf­te­ge­win­nung in den Kitas. So wur­den im aktu­el­len Schul­jahr die Schul­geld­frei­heit für die Aus­bil­dung zum Erzie­her beschlos­sen und bereits 2019 der Zugang zur Erzie­her­aus­bil­dung erwei­tert. Außer­dem wur­de eine Absol­ven­ten­be­fra­gung durch­ge­führt, um zu erfah­ren, wel­chen Weg die Absol­ven­ten nach ihrer Aus­bil­dung ein­schla­gen.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen unter Tel. 0800/4555500 bei ihrer Agen­tur für Arbeit.

Hein­rich, Agen­tur für Arbeit

Neues digitales Angebot

Annaberg-Buchholz/Marienberg: Wer sich bei der Agen­tur für Arbeit Annaberg-Buchholz arbeit­su­chend mel­den will, muss nicht mehr zum Tele­fon­hö­rer grei­fen. Schnell und unkom­pli­ziert kann man am hei­mi­schen PC oder mit dem Smart­pho­ne die Arbeit­su­chend­mel­dung und gege­be­nen­falls den Antrag auf Arbeits­lo­sen­geld erle­di­gen. Und das rund um die Uhr.

Neu ist, dass man im Anschluss an sei­ne Online-Arbeitsuchendmeldung sofort einen Ter­min für ein ers­tes Bera­tungs­ge­spräch online buchen kann.

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Weiterkommen im Job

Annaberg-Buchholz: Seit dem 1. Janu­ar 2021 bie­tet die Agen­tur für Arbeit Annaberg-Buchholz die Berufs­be­ra­tung im Erwerbs­le­ben an. Als regio­na­ler Ansprech­part­ner steht Hei­ko Wend­rock für die indi­vi­du­el­le Berufs­weg­pla­nung von Beschäf­tig­ten und Wie­der­ein­stei­gern zur Ver­fü­gung. Am 15. April  2021 gibt er mit sei­nen Teamkolleg*innen ohne vor­he­ri­ger Ter­min­ver­ein­ba­rung Arbeitnehmer*innen aus der Erz­ge­birgs­re­gi­on tele­fo­nisch Aus­kunft.

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Kinderbonus für Familien

Nürn­berg: Die Bun­des­re­gie­rung hat mit dem Drit­ten Corona-Steuerhilfegesetz für 2021 einen Kin­der­bo­nus in Höhe von 150 Euro ver­ab­schie­det, um Fami­li­en in der Corona-Krise auch in die­sem Jahr zu unter­stüt­zen.

Den Kin­der­bo­nus gibt es für jedes Kind, für das im Jahr 2021 min­des­tens in einem Monat Anspruch auf Kin­der­geld besteht oder bestand. Die Ein­mal­zah­lung wird nicht auf Sozi­al­leis­tun­gen ange­rech­net und muss auch nicht extra bean­tragt wer­den.


Fami­li­en, die im Mai 2021 Kin­der­geld erhal­ten, bekom­men im Mai auch den Kin­der­bo­nus. Die Aus­zah­lung erfolgt weni­ge Tage nach der regu­lä­ren Kin­der­geld­zah­lung. Für Kin­der, für die vor­her oder nach­her in 2021 Anspruch auf Kin­der­geld besteht bzw. bestand, wird der Kin­der­bo­nus zu einem spä­te­ren Zeit­punkt aus­ge­zahlt.

Die Kin­der­bo­nus­zah­lung erfolgt immer an die Kin­der­geld­be­rech­tig­ten, die zuletzt für das jewei­li­ge Kind Kin­der­geld erhal­ten haben. Adress- und Kon­to­da­ten­än­de­run­gen soll­ten daher der zustän­di­gen regio­na­len Fami­li­en­kas­se mit­ge­teilt wer­den. Auch dies ist kom­for­ta­bel auf www​.fami​li​en​kas​se​.de unter „Ver­än­de­run­gen mit­tei­len“ mög­lich.

Gut zu wis­sen: Der Antrag auf Kin­der­geld selbst kann eben­falls direkt online unter www​.fami​li​en​kas​se​.de aus­ge­füllt wer­den.

Bun­des­agen­tur für Arbeit

Neues digitales Angebot

Annaberg-Buchholz: Wer sich bei der Agen­tur für Arbeit Annaberg-Buchholz arbeit­su­chend mel­den will, muss nicht mehr zum Tele­fon­hö­rer grei­fen. Schnell und unkom­pli­ziert kann man am hei­mi­schen PC oder mit dem Smart­pho­ne die Arbeit­su­chend­mel­dung und gege­be­nen­falls den Antrag auf Arbeits­lo­sen­geld erle­di­gen. Und das rund um die Uhr.

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Kindergeld gestiegen

Nürn­berg: Ab Janu­ar 2021 erfolgt die höchs­te Stei­ge­rung des Kin­der­gel­des seit 2010.

Danach wird das Kin­der­geld ab Janu­ar 2021 um monat­lich 15 Euro je Kind erhöht. Somit wer­den künf­tig für das ers­te und zwei­te Kind jeweils 219 Euro Kin­der­geld pro Monat gezahlt, für das drit­te Kind 225 Euro und ab dem vier­ten Kind jeweils 250 Euro pro Monat.

Die Beträ­ge wer­den auto­ma­tisch von der Fami­li­en­kas­se ange­passt und ab Janu­ar in der neu­en Höhe aus­ge­zahlt. Kin­der­geld­be­rech­tig­te müs­sen nichts ver­an­las­sen.

Die aktu­el­len Aus­zah­lungs­ter­mi­ne kön­nen unter www​.fami​li​en​kas​se​.de abge­ru­fen wer­den. Hier ste­hen auch wei­te­re Infor­ma­tio­nen und Online-Angebote zum Kin­der­geld und Kin­der­zu­schlag zur Ver­fü­gung.

Bun­des­agen­tur für Arbeit

Ausbildungsplätze sichern“

Annaberg-Buchholz: Arbeit­ge­be­rin­nen und Arbeit­ge­ber kön­nen ab sofort die Aus­bil­dungs­prä­mie oder ande­re För­de­run­gen aus dem Bun­des­pro­gramm „Aus­bil­dungs­plät­ze sichern“ bei der Agen­tur für Arbeit Annaberg-Buchholz bean­tra­gen. Das För­der­pro­gramm rich­tet sich an klei­ne und mitt­le­re Unter­neh­men (bis 249 Mitarbeiter/innen), die von der Corona-Krise betrof­fen sind. Zie­le der Zuschüs­se sind, Aus­bil­dungs­plät­ze zu erhal­ten (Aus­bil­dungs­prä­mie), zusätz­li­che Aus­bil­dungs­plät­ze zu schaf­fen (Aus­bil­dungs­prä­mie plus), Kurz­ar­beit für Aus­zu­bil­den­de zu ver­mei­den (Zuschuss zur Aus­bil­dungs­ver­gü­tung) und die Über­nah­me von Azu­bis bei Insol­ven­zen zu för­dern (Über­nah­me­prä­mie).

Der Weg zum Zuschuss:

1. Hot­line zur Antrag­stel­lung: 0800/4 5555 20

2. www​.arbeits​agen​tur​.de/​s​a​chsen » Aus­bil­dungs­prä­mie

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Kindergeld nach Schulabschluss

Chem­nitz: Mit dem Ende der Schul­zeit kön­nen sich Ände­run­gen beim Kin­der­geld­an­spruch erge­ben. Denn in den nächs­ten Mona­ten beginnt für vie­le Jugend­li­che ihre Aus­bil­dung, ihr Stu­di­um oder sie besu­chen eine wei­ter­füh­ren­de Schu­le. Damit es wei­ter Kin­der­geld gibt, müs­sen Nach­wei­se ein­ge­reicht wer­den.

Fast eine hal­be Mil­li­on Fami­li­en in Sach­sen erhal­ten von uns jeden Monat Kin­der­geld. Damit wir für ein voll­jäh­ri­ges Kind das Kin­der­geld auch nach Ende der Schul­aus­bil­dung wei­ter­zah­len kön­nen, benö­ti­gen wir die Nach­wei­se über den Ausbildungs- oder Stu­di­en­be­ginn oder den Besuch einer wei­ter­füh­ren­den Schu­le. Hier genügt schon eine Kopie des Lehr­ver­trags, der Imma­tri­ku­la­ti­ons­be­schei­ni­gung oder einer Schul­be­schei­ni­gung“, sag­te Syl­vio Her­zog, Lei­ter der Fami­li­en­kas­se Sach­sen.

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Anspruchsdauer befristet verlängert

Annaberg-Buchholz: Am 15. Mai wur­de das Sozi­al­schutz­pa­ket II ver­ab­schie­det und damit auch die vor­über­ge­hen­de Ver­län­ge­rung der Anspruchs­dau­er auf Arbeits­lo­sen­geld beschlos­sen. Das Gesetz wur­de bereits im Bun­des­ge­setz­blatt ver­öf­fent­licht und tritt rück­wir­kend zum 1. Mai 2020 in Kraft.

Die Anspruchs­dau­er des Arbeits­lo­sen­gel­des wird für Per­so­nen, deren Anspruch zwi­schen dem 1. Mai 2020 und 31. Dezem­ber 2020 aus­lau­fen wür­de, um wei­te­re drei Mona­te ver­län­gert.

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Hinzuverdienst zum Kurzarbeitergeld

Nürn­berg: Der Gesetz­ge­ber hat auf­grund der aktu­el­len Kri­se die Hin­zu­ver­dienst­mög­lich­kei­ten zum Kurz­ar­bei­ter­geld gelo­ckert: Wer in sys­tem­re­le­van­ten Bran­chen und Beru­fen unter­stützt, kann finan­zi­el­le Ein­bu­ßen aus­glei­chen.
Die Son­der­re­ge­lung gilt bis zum 31. Okto­ber 2020: Wer wäh­rend der Kurz­ar­beit eine Beschäf­ti­gung in einem sys­tem­re­le­van­ten Bereich auf­nimmt, muss sich das dabei ver­dien­te Ent­gelt nicht auf das Kurz­ar­bei­ter­geld anrech­nen las­sen. Dabei darf das Gesamt­ein­kom­men aus noch gezahl­tem Arbeits­ein­kom­men und dem Kurz­ar­bei­ter­geld sowie dem Hin­zu­ver­dienst das nor­ma­le Net­to­ein­kom­men nicht über­stei­gen.

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Kurzarbeitergeld für Azubis

Annaberg-Buchholz: Aktu­ell gibt es im Erz­ge­birgs­kreis über 4.000 Aus­zu­bil­den­de, die in über 1.400 Betrie­ben eine dua­le Aus­bil­dung absol­vie­ren. Ein Teil die­ser jun­gen Men­schen kann von einem Arbeits­aus­fall durch das Corona-Virus oder ande­re kon­junk­tu­rel­le Ursa­chen betrof­fen sein.

Die­sen jun­gen Men­schen steht für die ers­ten sechs Wochen eines mög­li­chen Arbeits­aus­falls die vol­le Aus­bil­dungs­ver­gü­tung zu. Ab der sie­ben­ten Woche kann auch für sie Kurz­ar­bei­ter­geld gezahlt wer­den. Die Industrie- und Han­dels­kam­mern, die Hand­werks­kam­mern und die Bun­des­agen­tur für Arbeit appel­lie­ren an die Wirt­schaft, die­se künf­ti­gen Fach­kräf­te auch in den jetzt schwie­ri­gen Zei­ten im Unter­neh­men zu hal­ten und wei­ter ans Mor­gen zu den­ken.

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