Kurzarbeitergeld verlängert

Annaberg-Buchholz: Die Bun­des­re­gie­rung hat eine erneu­te Ver­län­ge­rung des erleich­ter­ten Zugangs zum Kurz­ar­bei­ter­geld bis zum Jah­res­en­de beschlos­sen. Die bis­her auf Ende Sep­tem­ber befris­te­te Regel wird somit um drei Mona­te ver­län­gert. Die Zeit der Kurz­ar­beit kann für die betrieb­li­che Wei­ter­bil­dung genutzt wer­den. Die Agen­tur für Arbeit Annaberg-Buchholz unter­stützt mit Qua­li­fi­zie­rungs­be­ra­tung sowie Zuschüs­sen zu den Lehr­gangs­kos­ten.

Unter­neh­men haben Anspruch auf Kurz­ar­bei­ter­geld, wenn min­des­tens 10 Pro­zent der Beschäf­tig­ten einen Arbeits­ent­gelt­aus­fall von mehr als 10 Pro­zent haben. Befris­tet bis Jah­res­en­de kön­nen auch Leih­ar­beit­neh­mer unter­stützt wer­den. Die Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge wer­den für die aus­ge­fal­le­nen Arbeits­stun­den bis zum 31.12.2021 voll erstat­tet. Der Bezug von Kurz­ar­bei­ter­geld mit Beginn in 2021 ist bis zu 12 Mona­te mög­lich. Bis Ende 2021 gilt unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen eine Bezugs­dau­er von längs­tens 24 Mona­ten, wenn der Beginn vor 2021 lag.

Wenn Kurz­ar­beit unver­meid­bar ist, ist es sinn­voll, die­se Zeit für die betrieb­li­che Wei­ter­bil­dung zu nut­zen. Die Agen­tur für Arbeit Annaberg-Buchholz kann dabei unter­stüt­zen und emp­fiehlt des­we­gen jedem Unter­neh­men, sich vor Beginn jeder Qua­li­fi­zie­rung ihrer Beschäf­tig­ten mit dem Arbeit­ge­ber­ser­vice in Ver­bin­dung zu set­zen.

Die wich­tigs­ten Infor­ma­tio­nen zum Kurz­ar­bei­ter­geld sind unter www​.argeits​agen​tur​.de/​k​u​r​z​a​rbeit zusam­men­ge­stellt.

Für tele­fo­ni­sche Kon­tak­te steht die Arbeitgeberservice-Hotline: 0 800/4555520 sowie die regio­na­le Kurzarbeitergeld-Hotline 0371/5673477 zur Ver­fü­gung.

Hein­rich, Agen­tur für Arbeit