Chemnitz: Nach dem Ende der Schulzeit können sich Änderungen beim Kindergeldanspruch ergeben. Denn in den nächsten Monaten beginnen viele Jugendliche ihre Ausbildung, ihr Studium oder sie besuchen eine weiterführende Schule. Auch über 18-jährige können weiterhin Kindergeld erhalten. Eltern sollten deswegen frühzeitig den Antrag stellen und die erforderlichen Unterlagen einreichen.
Auch während des Bundesfreiwilligendienstes oder ähnlicher Dienste( FSJ, FÖJ, anerkannte Freiwilligendienste im Ausland) kann Kindergeld gezahlt werden. Da es nach dem Schulende aber in aller Regel nicht nahtlos weitergeht, gibt es Kindergeld ebenfalls während einer Übergangsphase von längstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten. Sollte sich die Unterbrechung unverschuldet etwas länger hinziehen, kann auch dann weiterhin Kindergeld gezahlt werden. Voraussetzung dafür ist, dass sich das Kind aktiv um einen Ausbildungs- oder Studienplatz bemüht oder nach Zusage auf den Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums wartet. Dann genügt die Zusendung eines Nachweises über den Ausbildungs- oder Studienbeginn oder einer Schulbescheinigung an die Familienkasse vor Ort. Eine Arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit ist in diesem Zeitraum nicht erforderlich. Wichtig ist immer, die Pläne des Kindes nach Schulzeitende schriftlich mitzuteilen So können die Zahlungen aufrechterhalten werden.
Für die Meldung kann das Online-Angebot unter www.familienkasse.de genutzt werden. Hier können Nachweise oder der Ausbildungs- oder Studienbeginn sowie Schulbescheinigungen bequem elektronisch an die Familienkasse übermittelt werden. Über den Internetauftritt sind neben weiteren Online-Angeboten auch weiterführende Informationen, Antragsformulare und Nachweisvordrucke verfügbar.
Telefonisch ist die Familienkasse von Montag bis Freitag, von 8.00 bis 18.00 Uhr, kostenfrei unter 0800/4555530 erreichbar.
Familienkasse Chemnitz