Kindergeld nach der Schule

Chem­nitz: Nach dem Ende der Schul­zeit kön­nen sich Ände­run­gen beim Kin­der­geld­an­spruch erge­ben. Denn in den nächs­ten Mona­ten begin­nen vie­le Jugend­li­che ihre Aus­bil­dung, ihr Stu­di­um oder sie besu­chen eine wei­ter­füh­ren­de Schu­le. Auch über 18-jährige kön­nen wei­ter­hin Kin­der­geld erhal­ten. Eltern soll­ten des­we­gen früh­zei­tig den Antrag stel­len und die erfor­der­li­chen Unter­la­gen ein­rei­chen.

Auch wäh­rend des Bun­des­frei­wil­li­gen­diens­tes oder ähn­li­cher Diens­te( FSJ, FÖJ, aner­kann­te Frei­wil­li­gen­diens­te im Aus­land) kann Kin­der­geld gezahlt wer­den. Da es nach dem Schu­len­de aber in aller Regel nicht naht­los wei­ter­geht, gibt es Kin­der­geld eben­falls wäh­rend einer Über­gangs­pha­se von längs­tens vier Mona­ten zwi­schen zwei Aus­bil­dungs­ab­schnit­ten. Soll­te sich die Unter­bre­chung unver­schul­det etwas län­ger hin­zie­hen, kann auch dann wei­ter­hin Kin­der­geld gezahlt wer­den. Vor­aus­set­zung dafür ist, dass sich das Kind aktiv um einen Ausbildungs- oder Stu­di­en­platz bemüht oder nach Zusa­ge auf den Beginn einer Aus­bil­dung oder eines Stu­di­ums war­tet. Dann genügt die Zusen­dung eines Nach­wei­ses über den Ausbildungs- oder Stu­di­en­be­ginn oder einer Schul­be­schei­ni­gung an die Fami­li­en­kas­se vor Ort. Eine Arbeits­los­mel­dung bei der Agen­tur für Arbeit ist in die­sem Zeit­raum nicht erfor­der­lich. Wich­tig ist immer, die Plä­ne des Kin­des nach Schul­zei­ten­de schrift­lich mit­zu­tei­len So kön­nen die Zah­lun­gen auf­recht­erhal­ten wer­den.

Für die Mel­dung kann das Online-Angebot unter www​.fami​li​en​kas​se​.de genutzt wer­den. Hier kön­nen Nach­wei­se oder der Ausbildungs- oder Stu­di­en­be­ginn sowie Schul­be­schei­ni­gun­gen bequem elek­tro­nisch an die Fami­li­en­kas­se über­mit­telt wer­den. Über den Inter­net­auf­tritt sind neben wei­te­ren Online-Angeboten auch wei­ter­füh­ren­de Infor­ma­tio­nen, Antrags­for­mu­la­re und Nach­weis­vor­dru­cke ver­füg­bar.

Tele­fo­nisch ist die Fami­li­en­kas­se von Mon­tag bis Frei­tag, von 8.00 bis 18.00 Uhr, kos­ten­frei unter 0800/4555530 erreich­bar.

Fami­li­en­kas­se Chem­nitz