Kinderbonus für Familien

Nürn­berg: Die Bun­des­re­gie­rung hat mit dem Drit­ten Corona-Steuerhilfegesetz für 2021 einen Kin­der­bo­nus in Höhe von 150 Euro ver­ab­schie­det, um Fami­li­en in der Corona-Krise auch in die­sem Jahr zu unter­stüt­zen.

Den Kin­der­bo­nus gibt es für jedes Kind, für das im Jahr 2021 min­des­tens in einem Monat Anspruch auf Kin­der­geld besteht oder bestand. Die Ein­mal­zah­lung wird nicht auf Sozi­al­leis­tun­gen ange­rech­net und muss auch nicht extra bean­tragt wer­den.


Fami­li­en, die im Mai 2021 Kin­der­geld erhal­ten, bekom­men im Mai auch den Kin­der­bo­nus. Die Aus­zah­lung erfolgt weni­ge Tage nach der regu­lä­ren Kin­der­geld­zah­lung. Für Kin­der, für die vor­her oder nach­her in 2021 Anspruch auf Kin­der­geld besteht bzw. bestand, wird der Kin­der­bo­nus zu einem spä­te­ren Zeit­punkt aus­ge­zahlt.

Die Kin­der­bo­nus­zah­lung erfolgt immer an die Kin­der­geld­be­rech­tig­ten, die zuletzt für das jewei­li­ge Kind Kin­der­geld erhal­ten haben. Adress- und Kon­to­da­ten­än­de­run­gen soll­ten daher der zustän­di­gen regio­na­len Fami­li­en­kas­se mit­ge­teilt wer­den. Auch dies ist kom­for­ta­bel auf www​.fami​li​en​kas​se​.de unter „Ver­än­de­run­gen mit­tei­len“ mög­lich.

Gut zu wis­sen: Der Antrag auf Kin­der­geld selbst kann eben­falls direkt online unter www​.fami​li​en​kas​se​.de aus­ge­füllt wer­den.

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