Annaberg-Buchholz: Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können ab sofort die Ausbildungsprämie oder andere Förderungen aus dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ bei der Agentur für Arbeit Annaberg-Buchholz beantragen. Das Förderprogramm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (bis 249 Mitarbeiter/innen), die von der Corona-Krise betroffen sind. Ziele der Zuschüsse sind, Ausbildungsplätze zu erhalten (Ausbildungsprämie), zusätzliche Ausbildungsplätze zu schaffen (Ausbildungsprämie plus), Kurzarbeit für Auszubildende zu vermeiden (Zuschuss zur Ausbildungsvergütung) und die Übernahme von Azubis bei Insolvenzen zu fördern (Übernahmeprämie).
Der Weg zum Zuschuss:
1. Hotline zur Antragstellung: 0800/4 5555 20
2. www.arbeitsagentur.de/sachsen » Ausbildungsprämie
„Es darf kein Jugendlicher verloren gehen! Daran halten wir auch in diesen schwierigen Zeiten fest. Corona wird an dem Bedarf gut ausgebildeter Fachkräfte in unserer Region nichts ändern. Deshalb ist es wichtig, dass Betriebe auch in diesem Jahr an den geplanten Ausbildungen unbedingt festhalten und wenn möglich stärker als bisher in unsere zukünftigen Fachkräfte investieren“, appelliert Nino Sciretta, Leiter der Agentur für Arbeit Annaberg-Buchholz. Das Programm „Ausbildungsplätze sichern“ deckt dabei viele Konstellationen ab und wurde insbesondere für Unternehmen, die in besonderem Maße von Kurzarbeit wegen Corona betroffen waren und sind, beschlossen.
Die Erste Förderrichtlinie enthält:
- - Ausbildungsprämien in Höhe von 2.000 bzw. 3.000 Euro für Betriebe, die - obwohl sie die Corona-Krise stark getroffen hat - ihr Ausbildungsniveau halten bzw. erhöhen,
- - Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung, wenn der Ausbildungsbetrieb Auszubildende und Ausbilder nicht mit in Kurzarbeit schickt, und
- - Übernahmeprämien an Betriebe, die Auszubildende von insolventen Betrieben übernehmen.
Wer sich für eine Förderung interessiert, sollte sich jetzt informieren beziehungsweise einen Antrag stellen. Beantragt werden können die neuen Zuschüsse beim Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit. Für dieses Bundesprogramm stehen insgesamt 500 Millionen Euro zur Verfügung. 410 Millionen Euro davon können für die Maßnahmen der Ersten Förderrichtlinie eingesetzt werden.
Die Antragsunterlagen stehen ab sofort auf unserer Internetseite zur Verfügung: www.arbeitsagentur.de/sachsen » Ausbildungsprämie
Heinrich, Agentur für Arbeit