Ausbildungsplätze sichern“

Annaberg-Buchholz: Arbeit­ge­be­rin­nen und Arbeit­ge­ber kön­nen ab sofort die Aus­bil­dungs­prä­mie oder ande­re För­de­run­gen aus dem Bun­des­pro­gramm „Aus­bil­dungs­plät­ze sichern“ bei der Agen­tur für Arbeit Annaberg-Buchholz bean­tra­gen. Das För­der­pro­gramm rich­tet sich an klei­ne und mitt­le­re Unter­neh­men (bis 249 Mitarbeiter/innen), die von der Corona-Krise betrof­fen sind. Zie­le der Zuschüs­se sind, Aus­bil­dungs­plät­ze zu erhal­ten (Aus­bil­dungs­prä­mie), zusätz­li­che Aus­bil­dungs­plät­ze zu schaf­fen (Aus­bil­dungs­prä­mie plus), Kurz­ar­beit für Aus­zu­bil­den­de zu ver­mei­den (Zuschuss zur Aus­bil­dungs­ver­gü­tung) und die Über­nah­me von Azu­bis bei Insol­ven­zen zu för­dern (Über­nah­me­prä­mie).

Der Weg zum Zuschuss:

1. Hot­line zur Antrag­stel­lung: 0800/4 5555 20

2. www​.arbeits​agen​tur​.de/​s​a​chsen » Aus­bil­dungs­prä­mie

Es darf kein Jugend­li­cher ver­lo­ren gehen! Dar­an hal­ten wir auch in die­sen schwie­ri­gen Zei­ten fest. Coro­na wird an dem Bedarf gut aus­ge­bil­de­ter Fach­kräf­te in unse­rer Regi­on nichts ändern. Des­halb ist es wich­tig, dass Betrie­be auch in die­sem Jahr an den geplan­ten Aus­bil­dun­gen unbe­dingt fest­hal­ten und wenn mög­lich stär­ker als bis­her in unse­re zukünf­ti­gen Fach­kräf­te inves­tie­ren“, appel­liert Nino Sci­ret­ta, Lei­ter der Agen­tur für Arbeit Annaberg-Buchholz. Das Pro­gramm „Aus­bil­dungs­plät­ze sichern“ deckt dabei vie­le Kon­stel­la­tio­nen ab und wur­de ins­be­son­de­re für Unter­neh­men, die in beson­de­rem Maße von Kurz­ar­beit wegen Coro­na betrof­fen waren und sind, beschlos­sen.

Die Ers­te För­der­richt­li­nie ent­hält:

  1. - Aus­bil­dungs­prä­mi­en in Höhe von 2.000 bzw. 3.000 Euro für Betrie­be, die - obwohl sie die Corona-Krise stark getrof­fen hat - ihr Aus­bil­dungs­ni­veau hal­ten bzw. erhö­hen,
  2. - Zuschüs­se zur Aus­bil­dungs­ver­gü­tung, wenn der Aus­bil­dungs­be­trieb Aus­zu­bil­den­de und Aus­bil­der nicht mit in Kurz­ar­beit schickt, und
  3. - Über­nah­me­prä­mi­en an Betrie­be, die Aus­zu­bil­den­de von insol­ven­ten Betrie­ben über­neh­men.

     

Wer sich für eine För­de­rung inter­es­siert, soll­te sich jetzt infor­mie­ren bezie­hungs­wei­se einen Antrag stel­len. Bean­tragt wer­den kön­nen die neu­en Zuschüs­se beim Arbeit­ge­ber­ser­vice der Agen­tur für Arbeit. Für die­ses Bun­des­pro­gramm ste­hen ins­ge­samt 500 Mil­lio­nen Euro zur Ver­fü­gung. 410 Mil­lio­nen Euro davon kön­nen für die Maß­nah­men der Ers­ten För­der­richt­li­nie ein­ge­setzt wer­den.

Die Antrags­un­ter­la­gen ste­hen ab sofort auf unse­rer Inter­net­sei­te zur Ver­fü­gung: www​.arbeits​agen​tur​.de/​s​a​chsen » Aus­bil­dungs­prä­mie

Hein­rich, Agen­tur für Arbeit