Webinar informiert über „Novemberhilfen“

Chem­nitz: Am Diens­tag, 24. Novem­ber 2020, lädt die Industrie- und Han­dels­kam­mer Chem­nitz gemein­sam mit ihren Part­nern in der Zeit von 9.00 bis 10.00 Uhr Inter­es­sier­te zu einer Online-Veranstaltung „Novem­ber­hil­fe - Antrag­stel­lung und Abgren­zung zu Neu­start­hil­fe sowie Über­brü­ckungs­hil­fe III“ ein.

Im Mit­tel­punkt des Online-Seminars ste­hen Fra­gen wie: wel­che Leis­tun­gen fal­len unter die Novem­ber­hil­fe, was muss beach­tet wer­den und wer kann mich unter­stüt­zen.

Als Refe­ren­ten für das Online-Seminar ste­hen die Finan­zie­rungs­spe­zia­lis­ten der Hand­werks­kam­mer und Industrie- und Han­dels­kam­mer zur Ver­fü­gung, die den Teil­neh­mern alle Eck­punk­te des Unter­stüt­zungs­pro­gramms vor­stel­len, auf Fra­gen der Betei­lig­ten ein­ge­hen und hilf­rei­che Tipps für die Unter­neh­men der Regi­on geben.

Wei­te­re Infors und Anmel­dung unter: www​.chem​nitz​.ihk24​.de/​w​e​b​i​n​a​r​-​n​o​v​e​m​b​e​r​hilfe

IHK Chem­nitz

Gründerwoche Deutschland 2020

Chemnitz/Annaberg-Buchholz: Vom 16. bis 21. Novem­ber 2020 fin­det die Grün­der­wo­che Deutsch­land zum elf­ten Mal statt. Die Part­ner der Ver­an­stal­tungs­rei­he unter dem Mot­to „Gut vor­be­rei­tet – erfolg­reich grün­den!“ bie­ten Online-Seminare, Web-Diskussionen, Vide­os und Pod­casts rund um das The­ma beruf­li­che Selbst­stän­dig­keit. Gemein­sam mit dem Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Wirt­schaft und Ener­gie set­zen sie damit Impul­se für eine neue Grün­dungs­kul­tur und ein freund­li­che­res Grün­dungs­kli­ma in Deutsch­land.

Wei­ter­le­sen

Ausbildungsmesse entfällt

Annaberg-Buchholz: Ange­sichts des aktu­el­len Infek­ti­ons­ge­sche­hens im Erz­ge­birgs­kreis fin­det die geplan­te Aus­bil­dungs­mes­se am 7. Novem­ber 2020 in Mari­en­berg nicht statt.

Den Schu­len wer­den die Aus­stel­ler­ver­zeich­nis­se zur Wei­ter­ga­be an die Jugend­li­chen zuge­stellt. Die hier­in ent­hal­te­nen aktu­el­len Ange­bo­te der Unter­neh­men, wie z.B. Aus­bil­dung, Stu­di­um oder Prak­ti­kum haben wei­ter Bestand und kön­nen als Arbeits­ma­te­ria­li­en ver­wen­det wer­den.

BO-Team WFE GmbH

Behörde wieder in Dienst

Annaberg-Buchholz: Die Fahr­erlaub­nis­be­hör­de des Erz­ge­birgs­krei­ses hat am 2. Novem­ber 2020 wie­der ihren regu­lä­ren Betrieb auf­ge­nom­men.

Im Inter­es­se der Kon­takt­mi­ni­mie­rung gilt wei­ter­hin, dass Anträ­ge aus­schließ­lich schrift­lich auf dem Post­weg ent­ge­gen genom­men wer­den. Hier­zu sol­len die auf der Home­page des Erz­ge­birgs­krei­ses (www​.erz​ge​birgs​kreis​.de) unter „Bür­ger­ser­vice“ „For­mu­la­re“ für das Sach­ge­biet „Fahr­erlaub­nis­be­hör­de“ zur Ver­fü­gung gestell­ten Antrags­for­mu­la­re genutzt wer­den. Ter­mi­ne für Vor­spra­chen im Dienst­ge­bäu­de wer­den nur in den Fäl­len ver­ge­ben, in denen ein per­sön­li­ches Erschei­nen aus behörd­li­cher Sicht unver­zicht­bar ist. In unab­weis­bar drin­gen­den Fäl­len errei­chen Sie die Fahr­erlaub­nis­be­hör­de tele­fo­nisch unter der Ruf­num­mer 03733/8315320.

Land­rats­amt Erz­ge­birgs­kreis

Förderprogramm „Regionales Wachstum“

Chem­nitz: Ab sofort kön­nen klei­ne Unter­neh­men wie­der För­der­mit­tel aus dem Pro­gramm „Regio­na­les Wachs­tum“ des Frei­staa­tes Sach­sen bean­tra­gen. Die Antrag­stel­lung erfolgt über die Säch­si­sche Auf­bau­bank und ist in Kür­ze ver­füg­bar.

Obwohl die Kam­mern gefor­dert hat­ten, das Pro­gramm finan­zi­ell stär­ker zu unter­set­zen, ist der För­der­topf der­zeit nur noch mit einem Volu­men von sie­ben Mil­lio­nen Euro aus­ge­stat­tet. Des­halb sind Unter­neh­men ins­be­son­de­re gefragt, bei der Antrag­stel­lung schnell zu sein.

Wei­ter­le­sen

Kfz-Zulassungsbehörde wieder geöffnet

Annaberg-Buchholz: Nach der coro­nabe­ding­ten Schließ­zeit steht seit dem 26. Okto­ber 2020 die Kfz-Zulassungsbehörde des Land­rats­am­tes Erz­ge­birgs­kreis am Stand­ort Annaberg-Buchholz zu den regu­lä­ren Öff­nungs­zei­ten den Bür­ge­rin­nen und Bür­gern wie­der offen, infor­miert die Land­kreis­ver­wal­tung des Erz­ge­birgs­krei­ses in einer Pres­se­mit­tei­lung. Damit ent­fällt u. a. die vor­über­ge­hen­de Mitt­wochs­öff­nung der Außen­stel­le in Mari­en­berg.

Wei­ter­le­sen

Wichtige Info

Annaberg-Buchholz: Die Kfz-Zulassungsstelle und die Füh­rer­schein­stel­le des Land­rats­am­tes Erz­ge­birgs­kreis am Stand­ort Annaberg-Buchholz sind auf­grund einer am Wochen­en­de fest­ge­stell­ten Mit­ar­bei­ter­be­trof­fen­heit durch posi­ti­ve Corona-Testergebnisse in Ver­bin­dung mit Qua­ran­tä­ne­maß­nah­men seit dem 12. Okto­ber 2020 bis auf Wei­te­res geschlos­sen, infor­miert eine Pres­se­mit­tei­lung der Land­kreis­ver­wal­tung.

Bereits ver­ge­be­ne Ter­mi­ne sind damit hin­fäl­lig. Nähe­re Infor­ma­tio­nen zum wei­te­ren Geschäfts­be­trieb der Kfz-Zulassungsstelle und Füh­rer­schein­stel­le im Erz­ge­birgs­kreis kön­nen unter ande­rem der Home­page www​.erz​ge​birgs​kreis​.de unter Aktu­el­les ent­nom­men wer­den.

Für die Bür­ger ste­hen bei Fra­gen fol­gen­de Funk­ti­ons­post­fä­cher zur Ver­fü­gung: fahrerlaubnisbehoerde@​kreis-​erz.​de bzw. zulassungsbehoerde@​kreis-​erz.​de wird abschlie­ßend infor­miert.

EK-Red.

Antragspflicht verlängert

Annaberg-Buchholz: Die Bun­des­re­gie­rung hat am 2. Sep­tem­ber 2020 die vom Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Jus­tiz und für Ver­brau­cher­schutz vor­ge­leg­te For­mu­lie­rungs­hil­fe für die Koali­ti­ons­frak­tio­nen für einen aus der Mit­te des Bun­des­ta­ges ein­zu­brin­gen­den Gesetz­ent­wurf zur Ände­rung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes (COV­In­sAG) beschlos­sen.

Die beschlos­se­nen Ände­run­gen sehen vor, die Aus­set­zung der Antrags­pflicht bis zum 31.12.2020 zu ver­län­gern. Die­se Ver­län­ge­rung soll jedoch nur für Unter­neh­men gel­ten, die infol­ge der COVID-19-Pandemie über­schul­det sind, ohne zah­lungs­un­fä­hig zu sein. Für die­se Unter­neh­men sol­len auch wei­ter­hin die haftungs- und anfech­tungs­recht­li­chen Erleich­te­run­gen des § 2 COV­In­sAG gel­ten.

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Ausbildungsplätze sichern“

Annaberg-Buchholz: Arbeit­ge­be­rin­nen und Arbeit­ge­ber kön­nen ab sofort die Aus­bil­dungs­prä­mie oder ande­re För­de­run­gen aus dem Bun­des­pro­gramm „Aus­bil­dungs­plät­ze sichern“ bei der Agen­tur für Arbeit Annaberg-Buchholz bean­tra­gen. Das För­der­pro­gramm rich­tet sich an klei­ne und mitt­le­re Unter­neh­men (bis 249 Mitarbeiter/innen), die von der Corona-Krise betrof­fen sind. Zie­le der Zuschüs­se sind, Aus­bil­dungs­plät­ze zu erhal­ten (Aus­bil­dungs­prä­mie), zusätz­li­che Aus­bil­dungs­plät­ze zu schaf­fen (Aus­bil­dungs­prä­mie plus), Kurz­ar­beit für Aus­zu­bil­den­de zu ver­mei­den (Zuschuss zur Aus­bil­dungs­ver­gü­tung) und die Über­nah­me von Azu­bis bei Insol­ven­zen zu för­dern (Über­nah­me­prä­mie).

Der Weg zum Zuschuss:

1. Hot­line zur Antrag­stel­lung: 0800/4 5555 20

2. www​.arbeits​agen​tur​.de/​s​a​chsen » Aus­bil­dungs­prä­mie

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Kindergeld nach Schulabschluss

Chem­nitz: Mit dem Ende der Schul­zeit kön­nen sich Ände­run­gen beim Kin­der­geld­an­spruch erge­ben. Denn in den nächs­ten Mona­ten beginnt für vie­le Jugend­li­che ihre Aus­bil­dung, ihr Stu­di­um oder sie besu­chen eine wei­ter­füh­ren­de Schu­le. Damit es wei­ter Kin­der­geld gibt, müs­sen Nach­wei­se ein­ge­reicht wer­den.

Fast eine hal­be Mil­li­on Fami­li­en in Sach­sen erhal­ten von uns jeden Monat Kin­der­geld. Damit wir für ein voll­jäh­ri­ges Kind das Kin­der­geld auch nach Ende der Schul­aus­bil­dung wei­ter­zah­len kön­nen, benö­ti­gen wir die Nach­wei­se über den Ausbildungs- oder Stu­di­en­be­ginn oder den Besuch einer wei­ter­füh­ren­den Schu­le. Hier genügt schon eine Kopie des Lehr­ver­trags, der Imma­tri­ku­la­ti­ons­be­schei­ni­gung oder einer Schul­be­schei­ni­gung“, sag­te Syl­vio Her­zog, Lei­ter der Fami­li­en­kas­se Sach­sen.

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Tag des offenen Denkmals 2020 digital

Erz­ge­birgs­kreis: Wie in jedem Jahr, wird auch 2020 der zwei­te Sonn­tag im Sep­tem­ber als Tag des offe­nen Denk­mals began­gen.

Die auf Initia­ti­ve des Euro­pa­ra­tes 1991 gegrün­de­ten European Heri­ta­ge Days sol­len das Inter­es­se für unser kul­tu­rel­les Erbe sowie für die Denk­mal­pfle­ge wecken. Seit 1993 wird der Tag des offe­nen Denk­mals in Deutsch­land von der Deut­schen Stif­tung Denk­mal­schutz koor­di­niert.

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Pilzberater im Erzgebirgskreis

Erz­ge­birgs­kreis: In der dies­jäh­ri­gen Pilz­sai­son ste­hen die ehren­amt­li­chen Pilz­be­ra­ter im Erz­ge­birgs­kreis wie­der für Fra­gen rund um das The­ma Pil­ze zur Ver­fü­gung. Die Auf­ga­be der Pilz­ken­ner ist es, auf Wunsch die gesam­mel­ten Exem­pla­re auf ihre Genieß­bar­keit zu prü­fen bzw. den Pilz zu bestim­men. Die Bera­tung erfolgt kos­ten­los. Aktu­ell gibt es im Erz­ge­birgs­kreis 21 Pilz­be­ra­ter. Eine Über­sicht zu den Pilz­be­ra­tern im Erz­ge­birgs­kreis fin­den Sie auf www​.erz​ge​birgs​kreis​.de (Rubrik „Top-Themen“ – „Pilz­be­ra­ter im Erz­ge­birgs­kreis“)

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Anspruchsdauer befristet verlängert

Annaberg-Buchholz: Am 15. Mai wur­de das Sozi­al­schutz­pa­ket II ver­ab­schie­det und damit auch die vor­über­ge­hen­de Ver­län­ge­rung der Anspruchs­dau­er auf Arbeits­lo­sen­geld beschlos­sen. Das Gesetz wur­de bereits im Bun­des­ge­setz­blatt ver­öf­fent­licht und tritt rück­wir­kend zum 1. Mai 2020 in Kraft.

Die Anspruchs­dau­er des Arbeits­lo­sen­gel­des wird für Per­so­nen, deren Anspruch zwi­schen dem 1. Mai 2020 und 31. Dezem­ber 2020 aus­lau­fen wür­de, um wei­te­re drei Mona­te ver­län­gert.

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Hinzuverdienst zum Kurzarbeitergeld

Nürn­berg: Der Gesetz­ge­ber hat auf­grund der aktu­el­len Kri­se die Hin­zu­ver­dienst­mög­lich­kei­ten zum Kurz­ar­bei­ter­geld gelo­ckert: Wer in sys­tem­re­le­van­ten Bran­chen und Beru­fen unter­stützt, kann finan­zi­el­le Ein­bu­ßen aus­glei­chen.
Die Son­der­re­ge­lung gilt bis zum 31. Okto­ber 2020: Wer wäh­rend der Kurz­ar­beit eine Beschäf­ti­gung in einem sys­tem­re­le­van­ten Bereich auf­nimmt, muss sich das dabei ver­dien­te Ent­gelt nicht auf das Kurz­ar­bei­ter­geld anrech­nen las­sen. Dabei darf das Gesamt­ein­kom­men aus noch gezahl­tem Arbeits­ein­kom­men und dem Kurz­ar­bei­ter­geld sowie dem Hin­zu­ver­dienst das nor­ma­le Net­to­ein­kom­men nicht über­stei­gen.

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Kurzarbeitergeld für Azubis

Annaberg-Buchholz: Aktu­ell gibt es im Erz­ge­birgs­kreis über 4.000 Aus­zu­bil­den­de, die in über 1.400 Betrie­ben eine dua­le Aus­bil­dung absol­vie­ren. Ein Teil die­ser jun­gen Men­schen kann von einem Arbeits­aus­fall durch das Corona-Virus oder ande­re kon­junk­tu­rel­le Ursa­chen betrof­fen sein.

Die­sen jun­gen Men­schen steht für die ers­ten sechs Wochen eines mög­li­chen Arbeits­aus­falls die vol­le Aus­bil­dungs­ver­gü­tung zu. Ab der sie­ben­ten Woche kann auch für sie Kurz­ar­bei­ter­geld gezahlt wer­den. Die Industrie- und Han­dels­kam­mern, die Hand­werks­kam­mern und die Bun­des­agen­tur für Arbeit appel­lie­ren an die Wirt­schaft, die­se künf­ti­gen Fach­kräf­te auch in den jetzt schwie­ri­gen Zei­ten im Unter­neh­men zu hal­ten und wei­ter ans Mor­gen zu den­ken.

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