Behörde wieder in Dienst

Annaberg-Buchholz: Die Fahr­erlaub­nis­be­hör­de des Erz­ge­birgs­krei­ses hat am 2. Novem­ber 2020 wie­der ihren regu­lä­ren Betrieb auf­ge­nom­men.

Im Inter­es­se der Kon­takt­mi­ni­mie­rung gilt wei­ter­hin, dass Anträ­ge aus­schließ­lich schrift­lich auf dem Post­weg ent­ge­gen genom­men wer­den. Hier­zu sol­len die auf der Home­page des Erz­ge­birgs­krei­ses (www​.erz​ge​birgs​kreis​.de) unter „Bür­ger­ser­vice“ „For­mu­la­re“ für das Sach­ge­biet „Fahr­erlaub­nis­be­hör­de“ zur Ver­fü­gung gestell­ten Antrags­for­mu­la­re genutzt wer­den. Ter­mi­ne für Vor­spra­chen im Dienst­ge­bäu­de wer­den nur in den Fäl­len ver­ge­ben, in denen ein per­sön­li­ches Erschei­nen aus behörd­li­cher Sicht unver­zicht­bar ist. In unab­weis­bar drin­gen­den Fäl­len errei­chen Sie die Fahr­erlaub­nis­be­hör­de tele­fo­nisch unter der Ruf­num­mer 03733/8315320.

Land­rats­amt Erz­ge­birgs­kreis