Annaberg-Buchholz: Ab sofort erhalten Personen, deren laborbestätigter PCR-Befund über das SARS-CoV-2-Virus im Gesundheitsamt des Erzgebirgskreises eingeht, zeitgleich mit ihrem Informationsschreiben zur Absonderung, einen Nachweis über die Genesung gemäß den Richtlinien des Robert-Koch-Instituts (RKI). Demnach gilt eine Person 28 Tage nach dem Positivtest bis 6 Monate nach dem Positivtest als genesen.
Bürgerinnen und Bürger, die einen Genesensnachweis nach den Kriterien des RKI benötigen und deren PCR-Befund über die Viruserkrankung vor dem 25. Mai 2021 und mindestens nach dem 25. November 2020 liegen, können diesen per E-Mail über genesensnachweis@kreis-erz.de anfordern. Das Gesundheitsamt bittet um die Übermittlung der entsprechend notwendigen Daten zur Person.