Wettbewerb verschoben

Annaberg-Buchholz: Der Wett­be­werb um die schöns­te Klein­gar­ten­an­la­ge im Erz­ge­birgs­kreis wird auf das Jahr 2022 ver­scho­ben. Dar­auf haben sich die ter­ri­to­ria­len Ver­bän­de und die Land­kreis­ver­wal­tung ver­stän­digt.

Auf­grund der andau­ern­den Corona-Pandemie und den damit ein­her­ge­hen­den Rege­lun­gen bezüg­lich Ver­eins­ar­beit und per­sön­li­cher Tref­fen wären Akti­vi­tä­ten zur Vor­be­rei­tung des Wett­be­wer­bes nur ein­ge­schränkt mög­lich. Die ter­ri­to­ria­len Ver­bän­de der Klein­gar­ten­ver­ei­ne schau­en zuver­sicht­lich auf das kom­men­de Jahr, wo hof­fent­lich eine erfolg­rei­che Vor­be­rei­tung und Durch­füh­rung des Klein­gar­ten­wett­be­wer­bes mög­lich sein wird.

Der Wett­be­werb bleibt unter dem Mot­to: „Klein­gär­ten, ein Früh­stücks­bü­fett für Insek­ten“.

Die ursprüng­li­che Aus­lo­bung des Wett­be­wer­bes um die schöns­te Klein­gar­ten­an­la­ge im Erz­ge­birgs­kreis erfolg­te bereits am 18. Okto­ber 2019. Die Durch­füh­rung war im Jahr 2020 vor­ge­se­hen. Nach der ers­ten Ver­schie­bung im letz­ten Jahr, wur­de sich dar­auf ver­stän­digt, im Früh­jahr 2021 das wei­te­re Vor­ge­hen anhand der aktu­el­len Lage abzu­stim­men.

Die erneu­te Aus­lo­bung des Wett­be­wer­bes erfolgt nun im Herbst 2021. Alle bis­her bereits ein­ge­gan­ge­nen Bewer­bun­gen wer­den selbst­ver­ständ­lich wei­ter berück­sich­tigt.

Die Aus­lo­bung des Wett­be­wer­bes um die schöns­te Klein­gar­ten­an­la­ge im Erz­ge­birgs­kreis erfolgt vom Land­rat des Erz­ge­birgs­krei­ses gemein­sam mit dem Regio­nal­ver­band „Ober­erz­ge­bir­ge“ der Klein­gärt­ner e. V., dem Kreis­ver­band Aue/Stollberg der Klein­gärt­ner e. V., dem Ver­band der Klein­gärt­ner Schwar­zen­berg e. V. und dem Ter­ri­to­ri­al­ver­band Zscho­pau der Klein­gärt­ner e. V.

Danach kön­nen die Bewer­bun­gen für den Wett­be­werb im Jahr 2022 ein­ge­reicht wer­den. Der Bewer­bungs­schluss wird mit der Aus­lo­bung bekannt gege­ben.

Alle Klein­gar­ten­ver­ei­ne des Erz­ge­birgs­krei­ses sind schon jetzt auf­ge­ru­fen, im nächs­ten Jahr rege teil­zu­neh­men. Die Wett­be­werbs­kri­te­ri­en haben nach wie vor Gül­tig­keit.

Infor­ma­tio­nen zum Wett­be­werb: www​.erz​ge​birgs​kreis​.de

Beuth­ner, Land­rats­amt Erz­ge­birgs­kreis