Unwetterwarnung

Erz­ge­birgs­kreis: Laut den amt­li­chen Unwet­ter­war­nun­gen des Deut­schen Wet­ter­diens­tes ist im Erz­ge­birgs­kreis in den kom­men­den Tagen mit schwe­ren und in Lagen ab 700 m mit orkan­ar­ti­gen Sturm­bö­en zu rech­nen, vor allem am Don­ners­tag, dem 18. Janu­ar 2018, kön­nen dabei in höhe­ren Lagen Sturm­bö­en bis 150 km/h auf­tre­ten, weist das Land­rats­amt Erz­ge­birgs­kreis hin.

Der Bevöl­ke­rung wird von der unte­ren Forst­be­hör­de daher aus Sicher­heits­grün­den drin­gend emp­foh­len, in die­ser Zeit den Auf­ent­halt in den Wäl­dern des Erz­ge­birgs­krei­ses zu ver­mei­den.

In den Wäl­dern ist ein hohes Gefah­ren­po­ten­ti­al gege­ben. Gefah­ren dro­hen durch her­ab­fal­len­de Äste und Baum­tei­le sowie durch umstür­zen­de Bäu­me. Zudem sind der­zeit vie­ler­orts noch ange­scho­be­ne, nicht auf­ge­ar­bei­te­te Bäu­me des Sturm­tiefs „Her­wart“ vor­han­den. Es ist damit zu rech­nen, dass auch die­se jeder­zeit noch umstür­zen sowie Äste und Baum­tei­le davon abbre­chen und her­ab­fal­len kön­nen.

Sofern Wald­be­sit­zer bzw. deren Beauf­trag­te durch Sperr­schil­der, Absperr­bän­der und ande­re Mar­kie­run­gen das Betre­ten des Wal­des ört­lich ein­ge­schränkt haben, ist die­sen Anord­nun­gen umge­hend und voll­stän­dig Fol­ge zu leis­ten. Die­se Absper­run­gen sind zur eige­nen Sicher­heit zu beach­ten. Jedes Igno­rie­ren der Absper­run­gen kann eine Gefahr für Leib und Leben zur Fol­ge haben.

EK-Red.

Schlechtwetterzeit nutzen!

Annaberg-Buchholz: In Betrie­ben der Bau­wirt­schaft kann in der Win­ter­zeit oft­mals infol­ge schlech­ter Wit­te­rung nicht gear­bei­tet wer­den. In die­sen Fäl­len greift das Saison-Kurzarbeitergeld. Beschäf­tig­te der Bau­wirt­schaft kön­nen daher in der Zeit vom 1. Dezem­ber bis jeweils zum 31. März Saison-Kurzarbeitergeld erhal­ten.

War­um die­se Zeit nicht inten­siv nut­zen und sich wei­ter­bil­den oder einen feh­len­den Berufs­ab­schluss nach­ho­len? Die Agen­tur für Arbeit Annaberg-Buchholz unter­stützt auch in die­sen Pha­sen die Wei­ter­bil­dung von Beschäf­tig­ten.

Nähe­re Infor­ma­tio­nen ertei­len die Ansprech­part­ner im Arbeit­ge­ber­ser­vice der Agen­tur für Arbeit Annaberg-Buchholz unter der kos­ten­frei­en Ser­vice­ruf­num­mer 0800/4 5555 20.

Wei­ter­füh­ren­de Infor­ma­tio­nen sind auch im Inter­net unter www​.arbeits​agen​tur​.de zu fin­den.

Hein­rich, Agen­tur für Arbeit

Schneller ans Ziel

Annaberg-Buchholz: Eine Beauf­trag­te für Chan­cen­gleich­heit am Arbeits­markt infor­miert am 12. Dezem­ber, 10.00 Uhr, im Berufs­in­for­ma­ti­ons­zen­trum der Agen­tur für Arbeit Annaberg-Buchholz, Paulus-Jenisius-Straße 43 zur Nut­zung der Online-Dienstleistungen der Agen­tur für Arbeit.

Inter­es­sier­te erfah­ren, wie man über die Job­bör­se gezielt nach frei­en Jobs in der Regi­on suchen kann, wel­che Mög­lich­kei­ten der Aus- und Wei­ter­bil­dung sich bie­ten und wie man die Online Ange­bo­te für die beruf­li­che Ori­en­tie­rung nut­zen und einen pas­sen­den Beruf fin­den kann. Berufs­rück­keh­rer, Eltern und Allein­er­zie­hen­de kön­nen den Ter­min auch gern für ein per­sön­li­ches Gespräch mit der Exper­tin nut­zen.

Rück­fra­gen sind jeder­zeit tele­fo­nisch unter der 03733 133 1003 oder per Mail Annaberg-​Buchholz.​BCA@​arbeitsagentur.​de mög­lich.

Hein­rich

Wochenmarkt endet

Olbern­hau: Mit dem Wochen­markt am 15. Novem­ber endet die Wochen­markt­sai­son 2017 in Olbern­hau.

Klei­ne­re Fri­schemärk­te fin­den auf dem Ges­sing­platz die­ses Jahr noch am 29. Novem­ber sowie am 6., 13. und 20. Dezem­ber statt.

Hösel, Gewerbe/Marktwesen

Download Landkreis-Signet

Annaberg-Buchholz: Seit Kur­zem kann das Signet des Erz­ge­birgs­krei­ses auf der Home­page des Land­krei­ses her­un­ter­ge­la­den und durch Jeder­mann nahe­zu frei ver­wen­det wer­den. Nach­dem der Kreis­tag des Erz­ge­birgs­krei­ses am 20. Sep­tem­ber 2017 der Eta­blie­rung die­ses wap­pen­ähn­li­chen Zei­chens zuge­stimmt hat­te, stellt es die Land­kreis­ver­wal­tung nun allen Inter­es­sier­ten zum Down­load zur Ver­fü­gung. Nähe­res dazu fin­den Sie hier: http://​www​.erz​ge​birgs​kreis​.de/​d​e​/​l​a​n​d​k​r​e​i​s​/​w​a​p​p​e​n​-​s​i​gnet/

Wäh­rend das Wap­pen des Erz­ge­birgs­krei­ses ein Hoheits­zei­chen ist, wel­ches aus­schließ­lich von aus­ge­wähl­ten Per­so­nen und Insti­tu­tio­nen ver­wen­det wer­den darf, han­delt es sich bei dem neu eta­blier­ten Signet des Land­krei­ses um ein ledig­lich wap­pen­ähn­li­ches Zei­chen. Es darf von Jeder­mann nahe­zu frei ver­wen­det wer­den und ermög­licht so, dass z.B. Ver­bän­de, Fir­men, Ver­ei­ne und ande­re pri­va­te Insti­tu­tio­nen durch des­sen Ver­wen­dung ihre Zuge­hö­rig­keit zum Land­kreis und Ihre Iden­ti­fi­ka­ti­on mit dem Erz­ge­bir­ge kennt­lich machen kön­nen.

Das Signet des Erz­ge­birgs­krei­ses wur­de in sei­ner Gestal­tung eng an das Standard-Wappen ange­lehnt und ist somit ein Abbild des Wap­pens des Erz­ge­birgs­krei­ses mit nicht hoheit­li­chem Cha­rak­ter. Auf­grund des­sen bedarf die Nut­zung kei­ner Geneh­mi­gung durch das Land­rats­amt Erz­ge­birgs­kreis und eine Gebühr fällt eben­falls nicht an. Das Signet des Erz­ge­birgs­krei­ses ist sowohl in Far­be als auch in einer schwarz/weiß Vari­an­te ver­füg­bar.

Pech­fel­der, Land­rats­amt Erz­ge­birgs­kreis

Arbeitsagentur bildet Nachwuchskräfte aus

Annaberg-Buchholz: Ab 1. Sep­tem­ber 2018 wer­den in Sach­sen ins­ge­samt 60 jun­ge Men­schen, 40 für die Aus­bil­dung zum Fach­an­ge­stell­ten für Arbeits­markt­dienst­leis­tun­gen und 20 Abitu­ri­en­ten für ein Dua­les Stu­di­um an der Hoch­schu­le der BA (Abschluss: Bache­lor of Arts) ein­ge­stellt, infor­miert eine Pres­se­mit­tei­lung der Agen­tur für Arbeit Annaberg-Buchholz. Davon wer­den allein in der süd­west­säch­si­schen Regi­on 38 jun­ge Men­schen eine Aus­bil­dung oder ein Stu­di­um absol­vie­ren. Aus­zu­bil­den­de kön­nen sich noch bis 15. Novem­ber und Stu­die­ren­de bis zum 30. Novem­ber 2017 online bewer­ben.

Wei­ter­le­sen

Kommen, Suchen, Finden

Annaberg-Buchholz: Das Job Café in Annaberg-Buchholz, auf der Paulus-Jenisius-Straße 43 öff­net am Brü­cken­tag vor dem Refor­ma­ti­ons­tag, dem 30. Okto­ber, in der Zeit von 8.00 bis 12.00 Uhr sei­ne Türen.

Die­ser Öff­nungs­tag kann indi­vi­du­ell, sogar wäh­rend eines Kurz­ur­laubs bei der Fami­lie und ohne eine vor­he­ri­ge Ter­mi­nie­rung in Anspruch genom­men wer­den“, macht Sieg­fried Bäum­ler, Chef der Agen­tur für Arbeit Annaberg-Buchholz auf den beson­de­ren Ser­vice auf­merk­sam. „Dabei ste­hen mit 3.200 frei­en Job­an­ge­bo­ten deut­lich mehr Stel­len als noch vor eini­gen Jah­ren zur Ver­fü­gung. Von A wie Alten­pfle­ger bis Z wie Zer­spa­nungs­me­cha­ni­ker reicht die Palet­te der Beru­fe. Die Fach­ex­per­ten unter­stüt­zen bei der Job­su­che, bera­ten zum regio­na­len Arbeits­markt und geben Tipps für eine Wei­ter­bil­dung“.

Wei­te­re Ter­mi­ne im Netz unter www​.arbeits​agen​tur​.de/​a​n​n​a​b​e​r​g​-​b​u​c​hholz.

Hein­rich, Agen­tur für Arbeit

Sprechtag für Menschen mit Behinderung

Annaberg-Buchholz: Am Mon­tag, dem 23. Okto­ber, wird der Beauf­trag­te der Säch­si­schen Staats­re­gie­rung für die Belan­ge von Men­schen mit Behin­de­run­gen, Ste­phan Pöh­ler, in Annaberg-Buchholz zu Gast sein. In der Zeit von 13.00 bis 15.30 Uhr erhal­ten Bür­ge­rin­nen und Bür­ger die Mög­lich­keit, ihre Anlie­gen vor­zu­tra­gen.

Der Sprech­tag fin­det im Land­rats­amt Erz­ge­birgs­kreis, Paulus-Jenisius-Straße 24, 09456 Annaberg-Buchholz, Zim­mer A1.34, statt. Um Anmel­dung und kur­ze Dar­stel­lung des Anlie­gens über E-Mail abt2@​kreis-​erz.​de oder tele­fo­nisch unter 03771 277 3001 wird gebe­ten.

Leon­hardt, Land­rats­amt Erz­ge­birgs­kreis

 

Aussagekräftige Bewerbung

Annaberg-Buchholz: Am 26. Sep­tem­ber steht eine Exper­tin in Sachen Bewer­bung in der Zeit von 10.00 bis 16.00 Uhr, im Berufs­in­for­ma­ti­ons­zen­trum Annaberg-Buchholz, Paulus-Jenisius-Straße 43 Inter­es­sier­ten Rede und Ant­wort.

Wer sei­ne Bewer­bungs­un­ter­la­gen einem letz­ten prü­fen­den Blick unter­zie­hen möch­te, ist bei mir rich­tig“, so die Exper­tin, die sich jede Bewer­bung anschau­en wird, anschlie­ßend in Ein­zel­ge­sprä­chen wert­vol­le Tipps geben wird und gibt noch einen Hin­weis in eige­ner Sache mit auf den Weg: „Wer sei­ne Bewer­bungs­un­ter­la­gen auf einen Daten­trä­ger (USB-Stick) gespei­chert hat, soll­te die­se zum Ter­min mit­brin­gen. Am Bewerber-PC im BiZ kön­nen die Daten gleich aktua­li­siert wer­den“.

Eine Anmel­dung ist erfor­der­lich. Ter­min­ver­ein­ba­run­gen sind unter Tel. 03733/1336186 mög­lich.

Hein­rich, Agen­tur für Arbeit

Job Café Annaberg geöffnet

Annaberg-Buchholz: „Kom­men, suchen, fin­den“, so kann man den Ser­vice im Job Café Anna­berg beschrei­ben. Am Sams­tag, 2. Sep­tem­ber, sind in der Zeit zwi­schen 10.00 und 13.00 Uhr nicht nur Job­su­chen­de son­dern auch Pend­ler, Rück­kehr­wil­li­ge und Stel­len­wechs­ler will­kom­men.

Die­ser Per­so­nen­kreis hat erfah­rungs­ge­mäß über die Woche sel­ten Gele­gen­heit, sich mit der Job­su­che zu beschäf­ti­gen. Aus die­sem Grund öff­nen wir an die­sem Sams­tag die Türen und bera­ten zur Job­su­che. Neben über 3.000 frei­en Arbeits­an­ge­bo­ten ste­hen die Exper­ten für indi­vi­du­el­le Gesprä­che zur Ver­fü­gung und unter­stüt­zen bei der Job­su­che und in Fra­gen der Wei­ter­bil­dung.

Zusätz­lich hat das Job Café in Anna­berg, Paulus-Jenisius-Straße 43, an jedem letz­ten Diens­tag im Monat, von 15.00 bis 18.00 Uhr geöff­net.

Wei­te­re Ter­mi­ne im Netz unter www​.arbeits​agen​tur​.de/​a​n​n​a​b​e​r​g​-​b​u​c​hholz

Hein­rich, Agen­tur für Arbeit

BAB“-Zuschuss online beantragen

Annaberg-Buchholz: Für vie­le Schul­ab­gän­ger beginnt mit dem Aus­bil­dungs­start ein neu­er Lebens­ab­schnitt. Man­che benö­ti­gen jetzt eine eige­ne Unter­kunft, weil die Woh­nung der Eltern zu weit vom Aus­bil­dungs­be­trieb ent­fernt ist. Um die dadurch ent­stan­de­ne finan­zi­el­le Mehr­be­las­tung zu kom­pen­sie­ren, kann die Arbeits­agen­tur Berufs­aus­bil­dungs­bei­hil­fe, kurz BAB genannt, gewäh­ren. Am bequems­ten geht die Antrag­stel­lung online über www​.arbeits​agen​tur​.de unter der Rubrik „Mei­ne eSer­vices“. Wer noch nicht für den soge­nann­ten eSer­vice regis­triert ist, kann dies ein­ma­lig machen und künf­tig auch das gesam­te ande­re Online-Portfolio der Bun­des­agen­tur für Arbeit nut­zen.

Jugend­li­che sind anspruchs­be­rech­tigt, wenn sie eine betrieb­li­che oder außer­be­trieb­li­che Aus­bil­dung, eine Berufs­vor­be­rei­ten­de Bil­dungs­maß­nah­me (BvB) oder eine gleich­ar­ti­ge Maß­nah­me zum nach­träg­li­chen Erwerb eines Schul­ab­schlus­ses besu­chen. Für schu­li­sche Aus­bil­dun­gen besteht kein Anspruch auf BAB. Dafür kom­men gege­be­nen­falls Leis­tun­gen nach dem Berufs­aus­bil­dungs­för­de­rungs­ge­setz (BAföG) in Fra­ge. Inter­es­sier­te wen­den sich dazu an ihre ört­li­che BAföG-Stelle.

Anträ­ge auf BAB sind mög­lichst recht­zei­tig vor Aus­bil­dungs­be­ginn bei der Agen­tur für Arbeit zu stel­len, da die Leis­tung frü­hes­tens ab dem Monat der Antrag­stel­lung gezahlt wer­den kann. Die Antrags­un­ter­la­gen ste­hen Online zur Ver­fü­gung.

Für eine För­de­rung ist Vor­aus­set­zung, dass auf­grund der Aus­bil­dung eine eige­ne Woh­nung benö­tigt wird, weil die Ent­fer­nung vom Eltern­haus zum Aus­bil­dungs­ort zu weit ist. Voll­jäh­ri­ge, Ver­hei­ra­te­te oder Aus­zu­bil­den­de mit Kind kön­nen eben­falls anspruchs­be­rech­tigt sein.

Die Höhe der zuste­hen­den Berufs­aus­bil­dungs­bei­hil­fe rich­tet sich nach dem Ein­kom­men des Aus­zu­bil­den­den, dem sei­nes Ehe­gat­ten und dem der Eltern sowie der Unter­brin­gungs­art. Im Inter­net kann jeder mit­tels des BAB-Rechners selbst die mög­li­che För­de­rung nach­rech­nen: www​.bab​rech​ner​.arbeits​agen​tur​.de

Wei­ter­füh­ren­de Infor­ma­tio­nen zur Antrag­stel­lung und zur Leis­tung gibt es tele­fo­nisch unter der kos­ten­lo­sen Ser­vice­num­mer 0800 4 5555 00 oder unter www​.arbeits​agen​tur​.de

Hein­rich, Agen­tur für Arbeit

Geförderte Qualifizierungen

Annaberg-Buchholz: Die gestie­ge­nen und teils auch neu­en Anfor­de­run­gen in der Arbeits­welt erfor­dern eine ste­ti­ge Wei­ter­ent­wick­lung bei den Beschäf­tig­ten selbst. In vie­len Fäl­len kommt eine beruf­li­che Anpas­sungs­qua­li­fi­zie­rung in Fra­ge, um die Kennt­nis­se aus­zu­bau­en oder auf den neu­es­ten Stand zu brin­gen. Hier kann die Arbeits­agen­tur eine wich­ti­ge Unter­stüt­zung leis­ten, denn es gibt För­der­mög­lich­kei­ten in Sachen Wei­ter­bil­dung für Arbeits­lo­se und auch für Beschäf­tig­te in Unter­neh­men.

In eini­gen Fäl­len ist eine Qua­li­fi­zie­rung mit dem Ziel eines Berufs­ab­schlus­ses die bes­se­re Wahl, denn so ist man lang­fris­tig und grund­le­gend für die beruf­li­che Zukunft gerüs­tet. Das ist beson­ders für Wei­ter­bil­dungs­in­ter­es­sier­te, die kei­nen ver­wert­ba­ren Berufs­ab­schluss besit­zen, inter­es­sant. Dies kann zum Bei­spiel dann der Fall sein, wenn der erlern­te Beruf schon meh­re­re Jah­re nicht mehr aus­ge­übt oder der Abschluss nie erwor­ben wur­de“, infor­miert Sven Schul­ze, ope­ra­ti­ver Geschäfts­füh­rer der Agen­tur für Arbeit Annaberg-Buchholz. „Die Arbeits­agen­tur unter­stützt aber nicht nur die Qua­li­fi­zie­rung Arbeits­lo­ser son­dern för­dert auch Beschäf­tig­te in Unter­neh­men. Über das Pro­gramm WeGe­bAU (Wei­ter­bil­dung Gering­qua­li­fi­zier­ter und Beschäf­tig­ter in Unter­neh­men) kön­nen Wei­ter­bil­dungs­kos­ten ganz oder teil­wei­se über­nom­men wer­den. Für Kleinst­be­trie­be mit bis zu neun Beschäf­tig­ten tra­gen wir aktu­ell sogar bis zu 100 Pro­zent der Wei­ter­bil­dungs­kos­ten“, führt Schul­ze aus.

Wei­ter­le­sen

Ausbildung klarmachen

Annaberg-Buchholz: Am Wochen­en­de begin­nen in Sach­sen die Som­mer­fe­ri­en. Höchs­te Zeit für alle Schul­ab­gän­ger, die noch ohne Aus­bil­dungs­zu­sa­ge sind, sich nach der pas­sen­den Lehr­stel­le umzu­schau­en und noch­mals in die Offen­si­ve zu gehen. Denn am bes­ten kann man die freie Zeit genie­ßen, wenn man sei­nen Lehr­ver­trag bereits in „tro­cke­nen Tüchern“ hat. „Ende Mai waren im Erz­ge­bir­ge noch 889 Berufs­aus­bil­dungs­stel­len unbe­setzt und 749 Jugend­li­che waren noch auf Lehr­stel­len­su­che. Die Chan­cen auf eine Aus­bil­dung ste­hen gut, da es mehr Ange­bo­te für eine dua­le Aus­bil­dung als Bewer­ber gibt“, sagt der Chef der Arbeits­agen­tur Annaberg-Buchholz, Sieg­fried Bäum­ler. „Ich rate daher jedem Jugend­li­chen, unse­re Berufs­be­ra­ter unter der kos­ten­lo­sen Service-Nummer: 0800 4 5555 00 zu kon­tak­tie­ren und sich den Weg in Rich­tung Aus­bil­dungs­stel­le zu ebnen. Sie sind die Exper­ten rund um das The­ma Aus­bil­dung und Beruf und wis­sen, wo es in der Regi­on noch offe­ne Aus­bil­dungs­stel­len zu beset­zen gibt. Sehr gute Chan­cen gibt es unter ande­rem als Kon­struk­ti­ons­me­cha­ni­ker, Anla­gen­me­cha­ni­ker Sanitär-, Heizungs- und Kli­ma­tech­nik, Werk­zeug­me­cha­ni­ker, Bäcke­rei­fach­ver­käu­fer, Stra­ßen­bau­er, Elek­tro­ni­ker und auch Restaurant- bzw. Hotel­fach­leu­te haben gute Aus­sich­ten auf einen Aus­bil­dungs­platz“, so Bäum­ler.

Hein­rich, Agen­tur für Arbeit

Umzug

Annaberg-Buchholz: Auf Grund des Umzu­ges der dezen­tra­len Verwaltungs- und Bau­ak­ten­ar­chi­ve des Kreis­ar­chivs Erz­ge­birgs­kreis in das neue zen­tra­le Ver­wal­tungs­ar­chiv im Land­rats­amt Annaberg-Buchholz, Paulus-Jenisius-Straße 24, ist eine vor­über­ge­hen­de Schlie­ßung der Dienst­stel­len des Kreis­ar­chivs für den öffent­li­chen Besu­cher­ver­kehr erfor­der­lich. Dies betrifft neben den Außen­stel­len in Aue (19. Juni bis 4. Juli 2017) und Jahns­dorf OT Pfaf­fen­hain (7. bis 28. August 2017) auch die Außen­stel­le Mari­en­berg mit ihren Stand­or­ten Am Gold­kind­stein 33 und Schil­ler­lin­de 6, die in der Zeit vom 10. Juli bis 1. August 2017 für den Besu­cher­ver­kehr geschlos­sen bleiben.Nach den vor­ge­nann­ten Ter­mi­nen steht das Kreis­ar­chiv an den jewei­li­gen Stand­or­ten wie­der wie gewohnt zu den Sprech­zei­ten des Land­rats­am­tes für his­to­ri­sche For­schun­gen zur Ver­fü­gung.

Leon­hardt, Pres­se­stel­le Erz­ge­birgs­kreis

Urlaub für Arbeitslose

Annaberg-Buchholz: Die Feri­en­zeit steht vor der Tür und vie­le berei­ten ihren Som­mer­ur­laub vor. Aber gilt die Aus­zeit vom All­tag auch für Arbeits­lo­se? Mit dem Bezug von Lohn­er­satz­leis­tun­gen hat der Gesetz­ge­ber nicht nur Rech­te, son­dern auch Pflich­ten ver­bun­den. Dazu gehört, dass Bezie­her von Arbeitslosengeld-I vor­her ihre ört­li­che Arbeits­agen­tur infor­mie­ren müs­sen, wenn sie vor­ha­ben, län­ge­re Zeit nicht anwe­send zu sein. Dazu genügt es, eine Woche vor Urlaubs­be­ginn, im Ser­vice­cen­ter unter der gebüh­ren­frei­en Ruf­num­mer 0800 4 5555 00 anzu­ru­fen.

Denn durch die vor­über­ge­hen­de Orts­ab­we­sen­heit darf sich eine mög­li­che Arbeits­auf­nah­me nicht ver­zö­gern, kein Vor­stel­lungs­ge­spräch plat­zen oder eine Wei­ter­bil­dung ver­schie­ben. Erfolgt die vor­he­ri­ge Mel­dung nicht, gel­ten die Leis­tun­gen als zu Unrecht bezo­gen. Der Leis­tungs­trä­ger stellt die Zah­lung ein und for­dert die Über­zah­lungs­be­trä­ge zurück. Doch soweit muss es nicht kom­men.

Wei­ter­le­sen

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