Geförderte Qualifizierungen

Annaberg-Buchholz: Die gestie­ge­nen und teils auch neu­en Anfor­de­run­gen in der Arbeits­welt erfor­dern eine ste­ti­ge Wei­ter­ent­wick­lung bei den Beschäf­tig­ten selbst. In vie­len Fäl­len kommt eine beruf­li­che Anpas­sungs­qua­li­fi­zie­rung in Fra­ge, um die Kennt­nis­se aus­zu­bau­en oder auf den neu­es­ten Stand zu brin­gen. Hier kann die Arbeits­agen­tur eine wich­ti­ge Unter­stüt­zung leis­ten, denn es gibt För­der­mög­lich­kei­ten in Sachen Wei­ter­bil­dung für Arbeits­lo­se und auch für Beschäf­tig­te in Unter­neh­men.

In eini­gen Fäl­len ist eine Qua­li­fi­zie­rung mit dem Ziel eines Berufs­ab­schlus­ses die bes­se­re Wahl, denn so ist man lang­fris­tig und grund­le­gend für die beruf­li­che Zukunft gerüs­tet. Das ist beson­ders für Wei­ter­bil­dungs­in­ter­es­sier­te, die kei­nen ver­wert­ba­ren Berufs­ab­schluss besit­zen, inter­es­sant. Dies kann zum Bei­spiel dann der Fall sein, wenn der erlern­te Beruf schon meh­re­re Jah­re nicht mehr aus­ge­übt oder der Abschluss nie erwor­ben wur­de“, infor­miert Sven Schul­ze, ope­ra­ti­ver Geschäfts­füh­rer der Agen­tur für Arbeit Annaberg-Buchholz. „Die Arbeits­agen­tur unter­stützt aber nicht nur die Qua­li­fi­zie­rung Arbeits­lo­ser son­dern för­dert auch Beschäf­tig­te in Unter­neh­men. Über das Pro­gramm WeGe­bAU (Wei­ter­bil­dung Gering­qua­li­fi­zier­ter und Beschäf­tig­ter in Unter­neh­men) kön­nen Wei­ter­bil­dungs­kos­ten ganz oder teil­wei­se über­nom­men wer­den. Für Kleinst­be­trie­be mit bis zu neun Beschäf­tig­ten tra­gen wir aktu­ell sogar bis zu 100 Pro­zent der Wei­ter­bil­dungs­kos­ten“, führt Schul­ze aus.

Inter­es­sier­te Arbeit­neh­mer wäh­len die kos­ten­freie Ruf 0800 4 5555 00. Arbeit­ge­ber wen­den sich an die Kon­takt­stel­le Qua­li­fi­zie­rung, Tele­fon 037296 548 159, E-Mail: Aue.​Qualifizierung@​arbeitsagentur.​de

Wer ab dem 1. August 2016 eine durch die Arbeits­agen­tur geför­der­te Umschu­lung begon­nen hat, kann für den erfolg­rei­chen Abschluss eine Wei­ter­bil­dungs­prä­mie erhal­ten. Für die erfolg­rei­che Zwi­schen­prü­fung beträgt die Prä­mie 1.000,- Euro und für die bestan­de­ne Abschluss­prü­fung 1.500,- Euro. Mit der Wei­ter­bil­dungs­prä­mie soll die Moti­va­ti­on der Umschü­ler gestärkt und das Durch­hal­te­ver­mö­gen hono­riert wer­den. Für Fra­gen zur Wei­ter­bil­dungs­prä­mie kön­nen sich Maß­nah­me­teil­neh­mer an ihren Arbeits­ver­mitt­ler wen­den.

Hein­rich, Agen­tur für Arbeit