Schlechtwetterzeit nutzen!

Annaberg-Buchholz: In Betrie­ben der Bau­wirt­schaft kann in der Win­ter­zeit oft­mals infol­ge schlech­ter Wit­te­rung nicht gear­bei­tet wer­den. In die­sen Fäl­len greift das Saison-Kurzarbeitergeld. Beschäf­tig­te der Bau­wirt­schaft kön­nen daher in der Zeit vom 1. Dezem­ber bis jeweils zum 31. März Saison-Kurzarbeitergeld erhal­ten.

War­um die­se Zeit nicht inten­siv nut­zen und sich wei­ter­bil­den oder einen feh­len­den Berufs­ab­schluss nach­ho­len? Die Agen­tur für Arbeit Annaberg-Buchholz unter­stützt auch in die­sen Pha­sen die Wei­ter­bil­dung von Beschäf­tig­ten.

Nähe­re Infor­ma­tio­nen ertei­len die Ansprech­part­ner im Arbeit­ge­ber­ser­vice der Agen­tur für Arbeit Annaberg-Buchholz unter der kos­ten­frei­en Ser­vice­ruf­num­mer 0800/4 5555 20.

Wei­ter­füh­ren­de Infor­ma­tio­nen sind auch im Inter­net unter www​.arbeits​agen​tur​.de zu fin­den.

Hein­rich, Agen­tur für Arbeit