Annaberg-Buchholz: In Betrieben der Bauwirtschaft kann in der Winterzeit oftmals infolge schlechter Witterung nicht gearbeitet werden. In diesen Fällen greift das Saison-Kurzarbeitergeld. Beschäftigte der Bauwirtschaft können daher in der Zeit vom 1. Dezember bis jeweils zum 31. März Saison-Kurzarbeitergeld erhalten.
Warum diese Zeit nicht intensiv nutzen und sich weiterbilden oder einen fehlenden Berufsabschluss nachholen? Die Agentur für Arbeit Annaberg-Buchholz unterstützt auch in diesen Phasen die Weiterbildung von Beschäftigten.
Nähere Informationen erteilen die Ansprechpartner im Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit Annaberg-Buchholz unter der kostenfreien Servicerufnummer 0800/4 5555 20.
Weiterführende Informationen sind auch im Internet unter www.arbeitsagentur.de zu finden.
Heinrich, Agentur für Arbeit