BAB“-Zuschuss online beantragen

Annaberg-Buchholz: Für vie­le Schul­ab­gän­ger beginnt mit dem Aus­bil­dungs­start ein neu­er Lebens­ab­schnitt. Man­che benö­ti­gen jetzt eine eige­ne Unter­kunft, weil die Woh­nung der Eltern zu weit vom Aus­bil­dungs­be­trieb ent­fernt ist. Um die dadurch ent­stan­de­ne finan­zi­el­le Mehr­be­las­tung zu kom­pen­sie­ren, kann die Arbeits­agen­tur Berufs­aus­bil­dungs­bei­hil­fe, kurz BAB genannt, gewäh­ren. Am bequems­ten geht die Antrag­stel­lung online über www​.arbeits​agen​tur​.de unter der Rubrik „Mei­ne eSer­vices“. Wer noch nicht für den soge­nann­ten eSer­vice regis­triert ist, kann dies ein­ma­lig machen und künf­tig auch das gesam­te ande­re Online-Portfolio der Bun­des­agen­tur für Arbeit nut­zen.

Jugend­li­che sind anspruchs­be­rech­tigt, wenn sie eine betrieb­li­che oder außer­be­trieb­li­che Aus­bil­dung, eine Berufs­vor­be­rei­ten­de Bil­dungs­maß­nah­me (BvB) oder eine gleich­ar­ti­ge Maß­nah­me zum nach­träg­li­chen Erwerb eines Schul­ab­schlus­ses besu­chen. Für schu­li­sche Aus­bil­dun­gen besteht kein Anspruch auf BAB. Dafür kom­men gege­be­nen­falls Leis­tun­gen nach dem Berufs­aus­bil­dungs­för­de­rungs­ge­setz (BAföG) in Fra­ge. Inter­es­sier­te wen­den sich dazu an ihre ört­li­che BAföG-Stelle.

Anträ­ge auf BAB sind mög­lichst recht­zei­tig vor Aus­bil­dungs­be­ginn bei der Agen­tur für Arbeit zu stel­len, da die Leis­tung frü­hes­tens ab dem Monat der Antrag­stel­lung gezahlt wer­den kann. Die Antrags­un­ter­la­gen ste­hen Online zur Ver­fü­gung.

Für eine För­de­rung ist Vor­aus­set­zung, dass auf­grund der Aus­bil­dung eine eige­ne Woh­nung benö­tigt wird, weil die Ent­fer­nung vom Eltern­haus zum Aus­bil­dungs­ort zu weit ist. Voll­jäh­ri­ge, Ver­hei­ra­te­te oder Aus­zu­bil­den­de mit Kind kön­nen eben­falls anspruchs­be­rech­tigt sein.

Die Höhe der zuste­hen­den Berufs­aus­bil­dungs­bei­hil­fe rich­tet sich nach dem Ein­kom­men des Aus­zu­bil­den­den, dem sei­nes Ehe­gat­ten und dem der Eltern sowie der Unter­brin­gungs­art. Im Inter­net kann jeder mit­tels des BAB-Rechners selbst die mög­li­che För­de­rung nach­rech­nen: www​.bab​rech​ner​.arbeits​agen​tur​.de

Wei­ter­füh­ren­de Infor­ma­tio­nen zur Antrag­stel­lung und zur Leis­tung gibt es tele­fo­nisch unter der kos­ten­lo­sen Ser­vice­num­mer 0800 4 5555 00 oder unter www​.arbeits​agen​tur​.de

Hein­rich, Agen­tur für Arbeit