Annaberg-Buchholz: Die Agentur für Arbeit Annaberg-Buchholz unterstützt Jugendliche vom ersten Tag an. Für viele junge Leute hat die Berufsausbildung bereits begonnen. Dabei steht von Beginn an der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung im Fokus. Was aber tun, wenn sich schon jetzt Schwierigkeiten abzeichnen und damit der Ausbildungsabschluss gefährdet ist? Hier hilft die Arbeitsagentur Annaberg-Buchholz mit ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH). Diese Förderung verfolgt das Ziel, Lernerfolge zu sichern und damit Ausbildungsabbrüche zu vermeiden.
Kategorie: Ratgeber
Unterkunftszuschuss während der Ausbildung
Annaberg-Buchholz: Bei vielen Jugendlichen fällt nun der Startschuss für das erste Lehrjahr. Ist der Wohnort der Eltern zu weit vom Ausbildungsbetrieb entfernt, benötigen manche eine eigene Unterkunft. Die Arbeitsagentur kann Auszubildende mit Berufsausbildungsbeihilfe, kurz BAB, bezuschussen. Der Antrag dafür sollte jedoch rechtzeitig gestellt werden. Für eine zügige Bearbeitung müssen die kompletten Unterlagen vorliegen.
Jugendliche sind anspruchsberechtigt, wenn eine betrieblicher oder überbetrieblicher Ausbildung; eine Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) oder Maßnahmen zum nachträglichen Erwerb eines Schulabschlusses aufgenommen oder aber erlangt werden soll. Für schulische Ausbildungen besteht kein Anspruch auf BAB. Dafür kommen gegebenenfalls Leistungen nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG) in Frage. Interessierte müssen sich dazu an ihre örtliche BAföG-Stelle wenden.
Ausbildungsbeihilfe online beantragen
Annaberg-Buchholz: Viele Jugendliche starten in diesen Tagen ins erste Lehrjahr ihrer beruflichen Ausbildung. Aufgrund der Entfernung zwischen Wohnort der Eltern und Ausbildungsbetrieb benötigen manche jetzt eine eigene Unterkunft. Die Arbeitsagentur Annaberg-Buchholz kann in diesem Fall Auszubildende mit Berufsausbildungsbeihilfe, kurz BAB genannt, bezuschussen. Der Antrag dafür sollte rechtzeitig gestellt werden.
Die Höhe der Berufsausbildungsbeihilfe richtet sich nach dem Einkommen des Auszubildenden, dem seines Ehegatten und dem der Eltern sowie der Unterbringungsart. Im Internet kann mittels BAB-Rechners die mögliche Förderung selbst ermittelt werden: www.babrechner.arbeitsagentur.de.
Eltern sind wichtige Ratgeber
Annaberg-Buchholz: Die neuen Elternmagazine der Medienkombination planet-beruf.de der Bundesagentur für Arbeit sind ab sofort im Berufsinformationszentrum (BiZ) der Agentur für Arbeit Annaberg-Buchholz erhältlich. Sie unterstützen Eltern und Erziehungsberechtigte dabei, ihrem Kind im Berufswahlprozess mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Im neuen Elternmagazin „Berufswahl begleiten“ von planet-beruf.de kommen Auszubildende, Ausbilder und Eltern zu Wort. Sie vermitteln anhand eigener Erfahrungen, worauf es bei der Berufswahl ankommt. Außerdem gibt es Antworten auf folgende Fragen: „Wie kann ich mich im BiZ oder bei der Berufsberatung mit meinem Kind informieren?“ oder „Wie erkenne ich die Stärken und Interessen meines Kindes?“. Zusätzliche Checklisten helfen beim Überblick.
Heinrich, Agentur für Arbeit
Freie Ausbildungsplätze
Annaberg-Buchholz: Mit einem besonderen Angebot für Schüler, die noch immer nach einer passenden Ausbildungsstelle suchen, startet die Agentur für Arbeit Annaberg-Buchholz in die Sommerferien. Das neue Ausbildungsjahr steht unmittelbar bevor und die Urlaubszeit lässt sich am besten genießen, wenn der Lehrvertrag bereits unterschrieben und der Ausbildungsplatz sicher ist „Schaut dazu jeweils Dienstagnachmittag ab 15 Uhr im Job Café Annaberg-Buchholz in der Paulus-Jenisius-Straße 43 vorbei. Neben einer regionalen Auswahl freier Ausbildungsplätze besteht Gelegenheit, sich mit dem Berufsberater über mögliche Ausbildungsangebote zu unterhalten“, rät die Agentur für Arbeit Annaberg-Buchholz.
EK-Rechtsecke – Folgenschwere Irrtümer im Zugewinnausgleich
Eheleute leben gemäß § 1363 BGB im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wenn sie nicht durch Ehevertrag etwa anderes vereinbart haben. Zu DDR-Zeiten lebten die Eheleute im Güterstand der „ehelichen Vermögensgemeinschaft“. Die jetzige Zugewinngemeinschaft ist durchaus etwas anderes. Hierzu regelt § 1363 Abs. 2 BGB: „Das Vermögen des Mannes und das Vermögen der Frau werden nicht gemeinschaftliches Vermögen der Ehegatten. Dies gilt auch für Vermögen, dass ein Ehegatte nach der Eheschließung erwirbt. Der Zugewinn, den die Ehegatten in der Ehe erzielen, wird jedoch ausgeglichen, wenn die Zugewinngemeinschaft endet.“ Jeder Ehegatte behält also auch nach der Eheschließung sein Vermögen in seinem eigenen „Topf“ und beide „Töpfe“ werden nur ausgeglichen im Erbfall oder im Fall der Scheidung. Im Scheidungsfall funktioniert dies so, dass für jeden Ehegatten zunächst der erworbene Zugewinn ermittelt wird. Der Zugewinn ist der Betrag, um den das Endvermögen des Ehegatten sein Anfangsvermögen übersteigt. Anfangsvermögen ist, was zum Zeitpunkt der Eheschließung vorhanden war. Endvermögen ist, was zum Zeitpunkt des Zugangs des Scheidungsantrages vorhanden war, also nicht, wie irrtümlich oft angenommen, das Vermögen, das zum Trennungszeitpunkt vorhanden war.
planet-beruf.de macht mobil
Annaberg-Buchholz: Ab sofort ist das Portal www.planet-beruf.de der Arbeitsagentur rund um die Berufswahl bequem auf mobilen Geräten erreichbar. Im frischen Look präsentiert diese wichtige Informationsquelle bewährte und aktuelle Themen rund um die Berufswahl. Neu dabei ist auch ein Angebot für junge geflüchtete Menschen. Alle Rubriken und Navigationselemente sind in einem neuen Kachel-Design angeordnet. Auch das planet-beruf.de - Bewerbungstraining ist nun für mobile Geräte optimiert.
Auch außerschulischen Akteuren wie Jugendsozialpädagogen steht ein neues Angebot zur Hilfe von Schülerinnen und Schülern bei der Berufswahl zur Verfügung. Für diese Unterstützer gibt es einen eigenen neuen Navigationspunkt, die „Berufsorientierungs-Coaches“. Unter „BO-Coaches“ finden sie Tipps, Infoblätter und Praxisvorschläge zur Unterstützung und Begleitung des Berufswahlprozesses von jungen Menschen.
Heinrich, Agentur für Arbeit
Startschuss für „Schau rein!“
Dresden: Schau rein! – Die Woche der offenen Unternehmen Sachsen“ bietet knapp 16.000 Veranstaltungsplätze für Schülerinnen und Schüler, die ihren Wunschberuf hautnah erleben wollen, geht aus einer Pressemitteilung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) hervor.
Sachsens Unternehmen laden die Jugendlichen vom 7. bis 12. März zu sich ein, um ihnen Einblicke in den Berufsalltag und in Arbeitsabläufe zu bieten. Vor Ort können Schülerinnen und Schüler mit Azubis sprechen und vielleicht sogar den Chef selbst fragen, worauf es bei einer erfolgreichen Bewerbung ankommt. Es sind noch freie Plätze verfügbar. Welche das konkret sind, können neben den Jugendlichen auch Lehrer und Eltern auf www.schau-rein-sachsen.de recherchieren.
Anmeldung im Internet: Die Internetplattform www.schau-rein-sachsen.de ist die erste Adresse für Berufsorientierung. Hier stellen Unternehmen ihre Veranstaltungen ein – hier informieren sich Schüler über die Angebote und können sich anmelden. Zu den Veranstaltungen fahren sie kostenfrei mit dem „Schau-rein!“-Ticket. Die Bestellung der Tickets erfolgt über die Lehrer.
„Schau rein!“ ist Sachsens größte Initiative zur Berufsorientierung. In keiner anderen Woche des Jahres sind so viele Schüler gleichzeitig auf den Beinen, um Unternehmen von innen kennen zu lernen. Die Aktion findet in ganz Sachsen vom 7. bis 12. März 2016 zum zehnten Mal statt. Ziel ist es, Jugendlichen ab Klasse 7 praktische Berufsorientierung zu bieten und so die Wahl zwischen den rund 350 anerkannten Ausbildungsberufen und vielen weiteren schulischen Ausbildungsgängen und unzähligen Studienmöglichkeiten für akademische Berufe zu erleichtern.
EK-Red.
Steuerrecht aktuell – 2016
1. Allgemeine Änderungen
Geändert wurden folgende Beträge:
- der steuerliche Grundfreibetrag um 180 € auf 8652 € (Verheiratet zählt der doppelte Betrag).
Einkommen unter dieser Grenze bleiben in der Regel unversteuert. - Erhöht wurde das Kindergeld: 2014 wurden 184 € für das 1. Kind gezahlt, 2015: 188 €; 2016: 190 €.
Neu ist, dass die Familienkassen jetzt die Steueridentifikations-Nummern der Kinder und des Kindergeldberechtigten benötigen. - Erhöht wurde auch der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (Steuerklasse II) von 1308 € jährlich auf 1908 € schon Ende 2015. Obwohl dieser Betrag nur für zutreffende Monate anteilig gewährt wird, handelt es sich in 2015 um einen Jahresbetrag. Neu ist auch, dass ab dem 2. Kind ein Erhöhungsbetrag von jeweils 240 € in Anspruch genommen werden kann.
Karriere im Erzgebirge
Annaberg-Buchholz: Am Mittwoch, 16. Februar 2016, beginnt 17.00 Uhr im Berufsinformationszentrum (BiZ) der Agentur für Arbeit Annaberg-Buchholz, Paulus-Jenisius-Straße 43 zur Thematik „Halbjahreszeugnis in der Tasche – Wo kann ich mich jetzt bewerben“ eine Informationsveranstaltung für Schüler zu möglichen Karrierewegen im Erzgebirge. Berufsberater, Vertreter der Industrie- und Handelskammer und der Handwerkskammer stellen das vielfältige Ausbildungsangebot der Region vor und zeigen Chancen auf. Alle Interessenten sind herzlich eingeladen.
Heinrich, Agentur für Arbeit
Alles rund ums Studium
Annaberg-Buchholz: Abiturientenberater der Agentur für Arbeit Annaberg-Buchholz laden vom 16. bis 18. Februar ins Berufsinformationszentrum (BiZ) Annaberg-Buchholz ein. Gemeinsam mit Hochschulen und Fakultäten aus ganz Sachsen informieren sie zum Thema Studium und gehen dabei unter anderem folgenden Fragen nach: Passt mein Studienwunsch tatsächlich zu mir? Welche Möglichkeiten bietet die Region? Was versteht man unter einem dualen Studium? Welche Voraussetzungen muss man mitbringen, um neben einer praktischen Ausbildung zu studieren? Welche Vorteile hat eine duale Ausbildung? Wie finanziere ich mein Studium?
Für Unentschlossene, die noch keinen Plan haben, was sie studieren könnten, findet als Auftakt am 16. Februar, von 10 bis 16 Uhr, ein ganztägiges Seminar statt. Gemeinsam werden verschiedene Übungen und Tests durchgeführt, um Rückschlüsse zu erhalten, wo die Interessen beziehungsweise Stärken und Schwächen liegen. Die Teilnehmerzahl für diesen Kurs ist beschränkt. Rechtzeitige Platzsicherung unter Telefon 03733 133-6186 wird angeraten.
Der 17. Februar steht ganz im Zeichen dualer Studienmöglichkeiten an Sachsens Berufsakademien. Diese Veranstaltung beginnt um 10.00 Uhr. Ab 11.00 wird über Studienangebote eines Großunternehmens informiert und ab 13.30 Uhr geht es um Studienchancen im Öffentlichen Dienst.
Am 18. Februar gibt Katja Lippmann-Wagner, freie Journalistin und Moderatorin, ab 10.00 Uhr Einblicke in ihren spannenden Berufsalltag. Medienstudiengänge stehen ab 11 Uhr im Mittelpunkt und ab 13.30 Uhr sprechen wir insbesondere kreative Köpfe an, die sich für Angewandte Kunst in den Bereichen Holz, Mode und Textil interessieren.
Mehr Infos gibt’s unter www.arbeitsagentur.de/annaberg-buchholz
Heinrich, Agentur für Arbeit
Ausbildung und Studium
Annaberg-Buchholz: Unter Regie der Wirtschaftsförderung Erzgebirge GmbH lädt die Woche der offenen Unternehmen Schülerinnen und Schüler vom 7. bis 12. März 2016 wieder auf Entdeckungsreise in die erzgebirgische Wirtschaft ein. Die Arbeitsagentur Annaberg-Buchholz ist erstmals seit zehn Jahren wieder mit von der Partie und stellt sich als erster Dienstleister am Arbeitsmarkt vor.
Schüler und Gymnasiasten, die eine Laufbahn im Öffentlichen Dienst anstreben, kommen 2016 auf ihre Kosten. Bekannt gemacht werden die Ausbildung zum Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen sowie die Studiengänge Bachelor of Arts Arbeitsmarktmanagement bzw. Beschäftigungsorientierte Beratung und Fallmanagement.
Personalberaterin Andrea Teschner stellt die genannten Ausbildungswege am 8. März, ab 16.00 Uhr, und am 10. März, ab 15.00 Uhr, im Berufsinformationszentrum (BiZ) Annaberg-Buchholz, Paulus-Jenisius-Straße 43 vor.
Für eine telefonische Kontaktaufnahme steht die Rufnummer 03733/133-6172 oder per Mail: Andrea.Teschner@arbeitsagentur.de zur Verfügung.
Heinrich, Agentur für Arbeit
Rauchmelder können Leben retten
Olbernhau: Nachdem Sachsen die Rauchmelderpflicht am Jahresanfang für Neubauten eingeführt hat, sind auch Hauseigentümer von Bestandsbauten gut beraten, die Thematik „Rauchmelderinstallation“ ins Kalkül zu ziehen. Denn nach wie vor sind in Deutschland jährlich hunderte Brandopfer zu beklagen, die durch das giftige Rauchgas erstickt sind.
Wohnungseigentümer oder Mieter müssen jedoch nicht warten bis die Rauchmelder per Gesetz verordnet werden. Die Geräte können jederzeit eigenverantwortlich installiert werden. Als Mieter sollte man sich jedoch unbedingt mit dem Vermieter abstimmen, raten Experten. Wo die Geräte angebracht werden müssen und wie oft die Wartung erfolgen muss, ist in der DIN Norm 14676 geregelt.
Nach dem Einbau der Rauchwarnmelder, obliegt die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Geräte in den meisten Fällen dem Mieter. Aus Gründen des Versicherungsschutzes empfiehlt sich daher immer, die regelmäßige Wartung der Rauchwarnmelder zu dokumentieren.
Interessant ist in diesem Zusammenhang auch die Frage: „Riskiert ein Mieter/Eigentümer durch die fehlende bzw. unsachgemäße Verwendung von Rauchmeldern seinen Versicherungsschutz?“. Dazu teilt der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft mit: „Der Versicherungsnehmer einer Hausrat- oder Gebäudeversicherung muss grundsätzlich alle bestehenden gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsregelungen beachten. Hierzu kann auch die Rauchmelderpflicht (Installation, Wartung und Betrieb) gehören. Praktisch gibt es bisher keine Auswirkungen auf den Versicherungsschutz, weil der fehlende oder unsachgemäß betriebene Rauchmelder für den Schaden bzw. die Schadenhöhe ursächlich sein müsste. Ein solcher Zusammenhang kann in der Regel nicht hergestellt werden“.
Ehnold
EK-Rechtsecke - Schicksal des Eigenheimes im Trennungs- oder Scheidungsfall
Häufige Frage: Was wird aus unserem Eigenheim, wenn wir unser Unwohlsein tatsächlich durch Trennung oder Scheidung beenden?
Zunächst muss man wissen, dass eine Ehescheidung nicht davon abhängt, ob sich die Eheleute, die meist beide zu 1/2 im Grundbuch eingetragen sind, auch zum Schicksal des Grundstücks verständigten. Ohne Einigung bleiben beide nach der Scheidung als Miteigentümer verbunden, mit allen sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten, die das BGB regelt. Sinnvoll ist es dennoch, das Trennungsjahr zu nutzen, um auch für das Haus eine akzeptable Lösung zu finden. Das hat den Vorteil, dass zum Scheidungstermin tatsächlich „alles“ geregelt ist und im Nachgang kein neuer Streit entstehen kann, wie z. B. die Frage, welche Investitionen wirklich notwendig sind.
Oft bestehen noch Hausverbindlichkeiten, die nach der Trennung nur einer zahlt, meist der, der im Hausgrundstück verblieb. Der ausgezogene Partner ist trotz seines Auszuges in Höhe der Hälfte der Hausverbindlichkeiten im Rahmen des Gesamtschuldnerausgleichs dem anderen gegenüber verpflichtet. Im Gegenzug stehen dem ausgezogenen Partner meist Nutzungsvergütungsansprüche gegenüber dem Partner zu, denn der Ausgezogene profitiert ja nicht mehr durch eigenes Wohnen vom Hausgrundstück. Wenn beide Ansprüche in ziemlich gleicher Höhe bestehen, droht keine Gefahr, da sie sich ja oft „unter dem Strich“ aufheben. Anders aber, wenn die hälftigen Kreditbelastungen niedriger sind als die Nutzungsvergütungsansprüche des anderen Beteiligten.
Dem Wunschberuf nah
Dresden: Seit Anfang Januar 2016 wird Schülerinnen und Schüler ab Klasse 7 die Gelegenheit geboten, sich zu „Schau rein! – Die Woche der offenen Unternehmen Sachsen“ (7. bis 12. März 2016) anzumelden, informiert eine Pressemitteilung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr.
Es locken über 240 Unternehmen und Institutionen aus ganz Sachsen mit Einblicken in den Arbeitsalltag von Köchen oder Mechatronikern, Sozialversicherungsfachangestellten oder Werkzeugmechanikern, Bauzeichnern oder Industriekaufleuten und vielen anderen Berufen. Ganz gleich, wie die Entscheidung ausfällt – mitmachen lohnt sich. Schließlich erleben Schüler ihre Wunschberufe hautnah, kommen mit Azubis ins Gespräch oder können vielleicht sogar den Chef selbst fragen, worauf es bei einer erfolgreichen Bewerbung ankommt. Davon profitieren auch Unternehmen, die schon heute sehen, wie viele und welche Schüler sich für ihre Firma interessieren.
Anmeldung im Internet: Egal ob Unternehmer oder Schüler – die Internetplattform www.schau-rein-sachsen.de ist die erste Adresse für Berufsorientierung. Hier stellen Unternehmen ihre Veranstaltungen ein und bekommen im Leitfaden viele Tipps und Infos zur Vorbereitung der Aktion. Hier informieren sich Schüler über die Angebote und können sich anmelden. Zu den Veranstaltungen fahren sie kostenfrei mit dem „Schau-rein!“-Ticket.
Hintergrundinfos: „Schau rein!“ ist Sachsens größte Initiative zur Berufsorientierung. In keiner anderen Woche des Jahres sind so viele Schüler gleichzeitig auf den Beinen, um Unternehmen von innen kennen zu lernen. Die Aktion findet in ganz Sachsen vom 7. bis 12. März 2016 zum zehnten Mal statt. Konkrete Angebote und Infos rund um Berufsorientierung gibt es unter www.schau-rein-sachsen.de Auf der Internetseite läuft ab Mitte Februar auch noch das „Schau-Rein!“-Gewinnspiel, heißt es abschließend.
EK-Redaktion