Probleme in der Ausbildung?

Annaberg-Buchholz: Die Agen­tur für Arbeit Annaberg-Buchholz unter­stützt Jugend­li­che vom ers­ten Tag an. Für vie­le jun­ge Leu­te hat die Berufs­aus­bil­dung bereits begon­nen. Dabei steht von Beginn an der erfolg­rei­che Abschluss der Aus­bil­dung im Fokus. Was aber tun, wenn sich schon jetzt Schwie­rig­kei­ten abzeich­nen und damit der Aus­bil­dungs­ab­schluss gefähr­det ist? Hier hilft die Arbeits­agen­tur Annaberg-Buchholz mit aus­bil­dungs­be­glei­ten­den Hil­fen (abH). Die­se För­de­rung ver­folgt das Ziel, Lern­er­fol­ge zu sichern und damit Aus­bil­dungs­ab­brü­che zu ver­mei­den.

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Unterkunftszuschuss während der Ausbildung

Annaberg-Buchholz: Bei vie­len Jugend­li­chen fällt nun der Start­schuss für das ers­te Lehr­jahr. Ist der Wohn­ort der Eltern zu weit vom Aus­bil­dungs­be­trieb ent­fernt, benö­ti­gen man­che eine eige­ne Unter­kunft. Die Arbeits­agen­tur kann Aus­zu­bil­den­de mit Berufs­aus­bil­dungs­bei­hil­fe, kurz BAB, bezu­schus­sen. Der Antrag dafür soll­te jedoch recht­zei­tig gestellt wer­den. Für eine zügi­ge Bear­bei­tung müs­sen die kom­plet­ten Unter­la­gen vor­lie­gen.

Jugend­li­che sind anspruchs­be­rech­tigt, wenn eine betrieb­li­cher oder über­be­trieb­li­cher Aus­bil­dung; eine Berufs­vor­be­rei­ten­de Bil­dungs­maß­nah­me (BvB) oder Maß­nah­men zum nach­träg­li­chen Erwerb eines Schul­ab­schlus­ses auf­ge­nom­men oder aber erlangt wer­den soll. Für schu­li­sche Aus­bil­dun­gen besteht kein Anspruch auf BAB. Dafür kom­men gege­be­nen­falls Leis­tun­gen nach dem Berufs­aus­bil­dungs­för­de­rungs­ge­setz (BAföG) in Fra­ge. Inter­es­sier­te müs­sen sich dazu an ihre ört­li­che BAföG-Stelle wen­den.

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Ausbildungsbeihilfe online beantragen

Annaberg-Buchholz: Vie­le Jugend­li­che star­ten in die­sen Tagen ins ers­te Lehr­jahr ihrer beruf­li­chen Aus­bil­dung. Auf­grund der Ent­fer­nung zwi­schen Wohn­ort der Eltern und Aus­bil­dungs­be­trieb benö­ti­gen man­che jetzt eine eige­ne Unter­kunft. Die Arbeits­agen­tur Annaberg-Buchholz kann in die­sem Fall Aus­zu­bil­den­de mit Berufs­aus­bil­dungs­bei­hil­fe, kurz BAB genannt, bezu­schus­sen. Der Antrag dafür soll­te recht­zei­tig gestellt wer­den.

Die Höhe der Berufs­aus­bil­dungs­bei­hil­fe rich­tet sich nach dem Ein­kom­men des Aus­zu­bil­den­den, dem sei­nes Ehe­gat­ten und dem der Eltern sowie der Unter­brin­gungs­art. Im Inter­net kann mit­tels BAB-Rechners die mög­li­che För­de­rung selbst ermit­telt wer­den: www​.bab​rech​ner​.arbeits​agen​tur​.de.

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Eltern sind wichtige Ratgeber

Annaberg-Buchholz: Die neu­en Eltern­ma­ga­zi­ne der Medi­en­kom­bi­na­ti­on pla​net​-beruf​.de der Bun­des­agen­tur für Arbeit sind ab sofort im Berufs­in­for­ma­ti­ons­zen­trum (BiZ) der Agen­tur für Arbeit Annaberg-Buchholz erhält­lich. Sie unter­stüt­zen Eltern und Erzie­hungs­be­rech­tig­te dabei, ihrem Kind im Berufs­wahl­pro­zess mit Rat und Tat zur Sei­te zu ste­hen. Im neu­en Eltern­ma­ga­zin „Berufs­wahl beglei­ten“ von pla​net​-beruf​.de kom­men Aus­zu­bil­den­de, Aus­bil­der und Eltern zu Wort. Sie ver­mit­teln anhand eige­ner Erfah­run­gen, wor­auf es bei der Berufs­wahl ankommt. Außer­dem gibt es Ant­wor­ten auf fol­gen­de Fra­gen: „Wie kann ich mich im BiZ oder bei der Berufs­be­ra­tung mit mei­nem Kind infor­mie­ren?“ oder „Wie erken­ne ich die Stär­ken und Inter­es­sen mei­nes Kin­des?“. Zusätz­li­che Check­lis­ten hel­fen beim Über­blick.

Hein­rich, Agen­tur für Arbeit

Freie Ausbildungsplätze

Annaberg-Buchholz: Mit einem beson­de­ren Ange­bot für Schü­ler, die noch immer nach einer pas­sen­den Aus­bil­dungs­stel­le suchen, star­tet die Agen­tur für Arbeit Annaberg-Buchholz in die Som­mer­fe­ri­en. Das neue Aus­bil­dungs­jahr steht unmit­tel­bar bevor und die Urlaubs­zeit lässt sich am bes­ten genie­ßen, wenn der Lehr­ver­trag bereits unter­schrie­ben und der Aus­bil­dungs­platz sicher ist „Schaut dazu jeweils Diens­tag­nach­mit­tag ab 15 Uhr im Job Café Annaberg-Buchholz in der Paulus-Jenisius-Straße 43 vor­bei. Neben einer regio­na­len Aus­wahl frei­er Aus­bil­dungs­plät­ze besteht Gele­gen­heit, sich mit dem Berufs­be­ra­ter über mög­li­che Aus­bil­dungs­an­ge­bo­te zu unter­hal­ten“, rät die Agen­tur für Arbeit Annaberg-Buchholz.

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EK-Rechtsecke – Folgenschwere Irrtümer im Zugewinnausgleich

Ehe­leu­te leben gemäß § 1363 BGB im Güter­stand der Zuge­winn­ge­mein­schaft, wenn sie nicht durch Ehe­ver­trag etwa ande­res ver­ein­bart haben. Zu DDR-Zeiten leb­ten die Ehe­leu­te im Güter­stand der „ehe­li­chen Ver­mö­gens­ge­mein­schaft“. Die jet­zi­ge Zuge­winn­ge­mein­schaft ist durch­aus etwas ande­res. Hier­zu regelt § 1363 Abs. 2 BGB: „Das Ver­mö­gen des Man­nes und das Ver­mö­gen der Frau wer­den nicht gemein­schaft­li­ches Ver­mö­gen der Ehe­gat­ten. Dies gilt auch für Ver­mö­gen, dass ein Ehe­gat­te nach der Ehe­schlie­ßung erwirbt. Der Zuge­winn, den die Ehe­gat­ten in der Ehe erzie­len, wird jedoch aus­ge­gli­chen, wenn die Zuge­winn­ge­mein­schaft endet.“ Jeder Ehe­gat­te behält also auch nach der Ehe­schlie­ßung sein Ver­mö­gen in sei­nem eige­nen „Topf“ und bei­de „Töp­fe“ wer­den nur aus­ge­gli­chen im Erb­fall oder im Fall der Schei­dung. Im Schei­dungs­fall funk­tio­niert dies so, dass für jeden Ehe­gat­ten zunächst der erwor­be­ne Zuge­winn ermit­telt wird. Der Zuge­winn ist der Betrag, um den das End­ver­mö­gen des Ehe­gat­ten sein Anfangs­ver­mö­gen über­steigt. Anfangs­ver­mö­gen ist, was zum Zeit­punkt der Ehe­schlie­ßung vor­han­den war. End­ver­mö­gen ist, was zum Zeit­punkt des Zugangs des Schei­dungs­an­tra­ges vor­han­den war, also nicht, wie irr­tüm­lich oft ange­nom­men, das Ver­mö­gen, das zum Tren­nungs­zeit­punkt vor­han­den war.

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pla​net​-beruf​.de macht mobil

Annaberg-Buchholz: Ab sofort ist das Por­tal www​.pla​net​-beruf​.de der Arbeits­agen­tur rund um die Berufs­wahl bequem auf mobi­len Gerä­ten erreich­bar. Im fri­schen Look prä­sen­tiert die­se wich­ti­ge Infor­ma­ti­ons­quel­le bewähr­te und aktu­el­le The­men rund um die Berufs­wahl. Neu dabei ist auch ein Ange­bot für jun­ge geflüch­te­te Men­schen. Alle Rubri­ken und Navi­ga­ti­ons­ele­men­te sind in einem neu­en Kachel-Design ange­ord­net. Auch das pla​net​-beruf​.de - Bewer­bungs­trai­ning ist nun für mobi­le Gerä­te opti­miert.

Auch außer­schu­li­schen Akteu­ren wie Jugend­so­zi­al­päd­ago­gen steht ein neu­es Ange­bot zur Hil­fe von Schü­le­rin­nen und Schü­lern bei der Berufs­wahl zur Ver­fü­gung. Für die­se Unter­stüt­zer gibt es einen eige­nen neu­en Navi­ga­ti­ons­punkt, die „Berufsorientierungs-Coaches“. Unter „BO-Coaches“ fin­den sie Tipps, Info­blät­ter und Pra­xis­vor­schlä­ge zur Unter­stüt­zung und Beglei­tung des Berufs­wahl­pro­zes­ses von jun­gen Men­schen.

Hein­rich, Agen­tur für Arbeit

Startschuss für „Schau rein!“

Dres­den: Schau rein! – Die Woche der offe­nen Unter­neh­men Sach­sen“ bie­tet knapp 16.000 Ver­an­stal­tungs­plät­ze für Schü­le­rin­nen und Schü­ler, die ihren Wunsch­be­ruf haut­nah erle­ben wol­len, geht aus einer Pres­se­mit­tei­lung des Säch­si­schen Staats­mi­nis­te­ri­ums für Wirt­schaft, Arbeit und Ver­kehr (SMWA) her­vor.

Sach­sens Unter­neh­men laden die Jugend­li­chen vom 7. bis 12. März zu sich ein, um ihnen Ein­bli­cke in den Berufs­all­tag und in Arbeits­ab­läu­fe zu bie­ten. Vor Ort kön­nen Schü­le­rin­nen und Schü­ler mit Azu­bis spre­chen und viel­leicht sogar den Chef selbst fra­gen, wor­auf es bei einer erfolg­rei­chen Bewer­bung ankommt. Es sind noch freie Plät­ze ver­füg­bar. Wel­che das kon­kret sind, kön­nen neben den Jugend­li­chen auch Leh­rer und Eltern auf www​.schau​-rein​-sach​sen​.de recher­chie­ren.

Anmel­dung im Inter­net: Die Inter­net­platt­form www​.schau​-rein​-sach​sen​.de ist die ers­te Adres­se für Berufs­ori­en­tie­rung. Hier stel­len Unter­neh­men ihre Ver­an­stal­tun­gen ein – hier infor­mie­ren sich Schü­ler über die Ange­bo­te und kön­nen sich anmel­den. Zu den Ver­an­stal­tun­gen fah­ren sie kos­ten­frei mit dem „Schau-rein!“-Ticket. Die Bestel­lung der Tickets erfolgt über die Leh­rer.

Schau rein!“ ist Sach­sens größ­te Initia­ti­ve zur Berufs­ori­en­tie­rung. In kei­ner ande­ren Woche des Jah­res sind so vie­le Schü­ler gleich­zei­tig auf den Bei­nen, um Unter­neh­men von innen ken­nen zu ler­nen. Die Akti­on fin­det in ganz Sach­sen vom 7. bis 12. März 2016 zum zehn­ten Mal statt. Ziel ist es, Jugend­li­chen ab Klas­se 7 prak­ti­sche Berufs­ori­en­tie­rung zu bie­ten und so die Wahl zwi­schen den rund 350 aner­kann­ten Aus­bil­dungs­be­ru­fen und vie­len wei­te­ren schu­li­schen Aus­bil­dungs­gän­gen und unzäh­li­gen Stu­di­en­mög­lich­kei­ten für aka­de­mi­sche Beru­fe zu erleich­tern.

EK-Red.

Steuerrecht aktuell – 2016

1. Allgemeine Änderungen

Geän­dert wur­den fol­gen­de Beträ­ge:

  • der steu­er­li­che Grund­frei­be­trag um 180 € auf 8652 € (Ver­hei­ra­tet zählt der dop­pel­te Betrag).
    Ein­kom­men unter die­ser Gren­ze blei­ben in der Regel unver­steu­ert.
  • Erhöht wur­de das Kin­der­geld: 2014 wur­den 184 € für das 1. Kind gezahlt, 2015: 188 €; 2016: 190 €.
    Neu ist, dass die Fami­li­en­kas­sen jetzt die Steueridentifikations-Nummern der Kin­der und des Kin­der­geld­be­rech­tig­ten benö­ti­gen.
  • Erhöht wur­de auch der Ent­las­tungs­be­trag für Allein­er­zie­hen­de (Steu­er­klas­se II) von 1308 € jähr­lich auf 1908 € schon Ende 2015. Obwohl die­ser Betrag nur für zutref­fen­de Mona­te antei­lig gewährt wird, han­delt es sich in 2015 um einen Jah­res­be­trag. Neu ist auch, dass ab dem 2. Kind ein Erhö­hungs­be­trag von jeweils 240 € in Anspruch genom­men wer­den kann.

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Karriere im Erzgebirge

Annaberg-Buchholz: Am Mitt­woch, 16. Febru­ar 2016, beginnt 17.00 Uhr im Berufs­in­for­ma­ti­ons­zen­trum (BiZ) der Agen­tur für Arbeit Annaberg-Buchholz, Paulus-Jenisius-Straße 43 zur The­ma­tik „Halb­jah­res­zeug­nis in der Tasche – Wo kann ich mich jetzt bewer­ben“ eine Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tung für Schü­ler zu mög­li­chen Kar­rie­re­we­gen im Erz­ge­bir­ge. Berufs­be­ra­ter, Ver­tre­ter der Industrie- und Han­dels­kam­mer und der Hand­werks­kam­mer stel­len das viel­fäl­ti­ge Aus­bil­dungs­an­ge­bot der Regi­on vor und zei­gen Chan­cen auf. Alle Inter­es­sen­ten sind herz­lich ein­ge­la­den.

Hein­rich, Agen­tur für Arbeit

Alles rund ums Studium

Annaberg-Buchholz: Abitu­ri­en­ten­be­ra­ter der Agen­tur für Arbeit Annaberg-Buchholz laden vom 16. bis 18. Febru­ar ins Berufs­in­for­ma­ti­ons­zen­trum (BiZ) Annaberg-Buchholz ein. Gemein­sam mit Hoch­schu­len und Fakul­tä­ten aus ganz Sach­sen infor­mie­ren sie zum The­ma Stu­di­um und gehen dabei unter ande­rem fol­gen­den Fra­gen nach: Passt mein Stu­di­en­wunsch tat­säch­lich zu mir? Wel­che Mög­lich­kei­ten bie­tet die Regi­on? Was ver­steht man unter einem dua­len Stu­di­um? Wel­che Vor­aus­set­zun­gen muss man mit­brin­gen, um neben einer prak­ti­schen Aus­bil­dung zu stu­die­ren? Wel­che Vor­tei­le hat eine dua­le Aus­bil­dung? Wie finan­zie­re ich mein Stu­di­um?

Für Unent­schlos­se­ne, die noch kei­nen Plan haben, was sie stu­die­ren könn­ten, fin­det als Auf­takt am 16. Febru­ar, von 10 bis 16 Uhr, ein ganz­tä­gi­ges Semi­nar statt. Gemein­sam wer­den ver­schie­de­ne Übun­gen und Tests durch­ge­führt, um Rück­schlüs­se zu erhal­ten, wo die Inter­es­sen bezie­hungs­wei­se Stär­ken und Schwä­chen lie­gen. Die Teil­neh­mer­zahl für die­sen Kurs ist beschränkt. Recht­zei­ti­ge Platz­si­che­rung unter Tele­fon 03733 133-6186 wird ange­ra­ten.

Der 17. Febru­ar steht ganz im Zei­chen dua­ler Stu­di­en­mög­lich­kei­ten an Sach­sens Berufs­aka­de­mi­en. Die­se Ver­an­stal­tung beginnt um 10.00 Uhr. Ab 11.00 wird über Stu­di­en­an­ge­bo­te eines Groß­un­ter­neh­mens infor­miert und ab 13.30 Uhr geht es um Stu­di­en­chan­cen im Öffent­li­chen Dienst.

Am 18. Febru­ar gibt Kat­ja Lippmann-Wagner, freie Jour­na­lis­tin und Mode­ra­to­rin, ab 10.00 Uhr Ein­bli­cke in ihren span­nen­den Berufs­all­tag. Medi­en­stu­di­en­gän­ge ste­hen ab 11 Uhr im Mit­tel­punkt und ab 13.30 Uhr spre­chen wir ins­be­son­de­re krea­ti­ve Köp­fe an, die sich für Ange­wand­te Kunst in den Berei­chen Holz, Mode und Tex­til inter­es­sie­ren.

Mehr Infos gibt’s unter www​.arbeits​agen​tur​.de/​a​n​n​a​b​e​r​g​-​b​u​c​hholz

Hein­rich, Agen­tur für Arbeit

Ausbildung und Studium 

Annaberg-Buchholz: Unter Regie der Wirt­schafts­för­de­rung Erz­ge­bir­ge GmbH lädt die Woche der offe­nen Unter­neh­men Schü­le­rin­nen und Schü­ler vom 7. bis 12. März 2016 wie­der auf Ent­de­ckungs­rei­se in die erz­ge­bir­gi­sche Wirt­schaft ein. Die Arbeits­agen­tur Annaberg-Buchholz ist erst­mals seit zehn Jah­ren wie­der mit von der Par­tie und stellt sich als ers­ter Dienst­leis­ter am Arbeits­markt vor.

Schü­ler und Gym­na­si­as­ten, die eine Lauf­bahn im Öffent­li­chen Dienst anstre­ben, kom­men 2016 auf ihre Kos­ten. Bekannt gemacht wer­den die Aus­bil­dung zum Fach­an­ge­stell­ten für Arbeits­markt­dienst­leis­tun­gen sowie die Stu­di­en­gän­ge Bache­lor of Arts Arbeits­markt­ma­nage­ment bzw. Beschäf­ti­gungs­ori­en­tier­te Bera­tung und Fall­ma­nage­ment.

Per­so­nal­be­ra­te­rin Andrea Tesch­ner stellt die genann­ten Aus­bil­dungs­we­ge am 8. März, ab 16.00 Uhr, und am 10. März, ab 15.00 Uhr, im Berufs­in­for­ma­ti­ons­zen­trum (BiZ) Annaberg-Buchholz, Paulus-Jenisius-Straße 43 vor.

Für eine tele­fo­ni­sche Kon­takt­auf­nah­me steht die Ruf­num­mer 03733/133-6172 oder per Mail: Andrea.​Teschner@​arbeitsagentur.​de zur Ver­fü­gung.

Hein­rich, Agen­tur für Arbeit

Rauchmelder können Leben retten

Olbern­hau: Nach­dem Sach­sen die Rauch­mel­derpflicht am Jah­res­an­fang für Neu­bau­ten ein­ge­führt hat, sind auch Haus­ei­gen­tü­mer von Bestands­bau­ten gut bera­ten, die The­ma­tik „Rauch­mel­der­in­stal­la­ti­on“ ins Kal­kül zu zie­hen. Denn nach wie vor sind in Deutsch­land jähr­lich hun­der­te Brand­op­fer zu bekla­gen, die durch das gif­ti­ge Rauch­gas erstickt sind.

Woh­nungs­ei­gen­tü­mer oder Mie­ter müs­sen jedoch nicht war­ten bis die Rauch­mel­der per Gesetz ver­ord­net wer­den. Die Gerä­te kön­nen jeder­zeit eigen­ver­ant­wort­lich instal­liert wer­den. Als Mie­ter soll­te man sich jedoch unbe­dingt mit dem Ver­mie­ter abstim­men, raten Exper­ten. Wo die Gerä­te ange­bracht wer­den müs­sen und wie oft die War­tung erfol­gen muss, ist in der DIN Norm 14676 gere­gelt.

Nach dem Ein­bau der Rauch­warn­mel­der, obliegt die Sicher­stel­lung der Betriebs­be­reit­schaft der Gerä­te in den meis­ten Fäl­len dem Mie­ter. Aus Grün­den des Ver­si­che­rungs­schut­zes emp­fiehlt sich daher immer, die regel­mä­ßi­ge War­tung der Rauch­warn­mel­der zu doku­men­tie­ren.

Inter­es­sant ist in die­sem Zusam­men­hang auch die Fra­ge: „Ris­kiert ein Mieter/Eigentümer durch die feh­len­de bzw. unsach­ge­mä­ße Ver­wen­dung von Rauch­mel­dern sei­nen Ver­si­che­rungs­schutz?“. Dazu teilt der Gesamt­ver­band der Ver­si­che­rungs­wirt­schaft mit: „Der Ver­si­che­rungs­neh­mer einer Hausrat- oder Gebäu­de­ver­si­che­rung muss grund­sätz­lich alle bestehen­den gesetz­li­chen und behörd­li­chen Sicher­heits­re­ge­lun­gen beach­ten. Hier­zu kann auch die Rauch­mel­derpflicht (Instal­la­ti­on, War­tung und Betrieb) gehö­ren. Prak­tisch gibt es bis­her kei­ne Aus­wir­kun­gen auf den Ver­si­che­rungs­schutz, weil der feh­len­de oder unsach­ge­mäß betrie­be­ne Rauch­mel­der für den Scha­den bzw. die Scha­den­hö­he ursäch­lich sein müss­te. Ein sol­cher Zusam­men­hang kann in der Regel nicht her­ge­stellt wer­den“.

Ehnold

EK-Rechtsecke - Schicksal des Eigenheimes im Trennungs- oder Scheidungsfall

Häu­fi­ge Fra­ge: Was wird aus unse­rem Eigen­heim, wenn wir unser Unwohl­sein tat­säch­lich durch Tren­nung oder Schei­dung been­den?

Zunächst muss man wis­sen, dass eine Ehe­schei­dung nicht davon abhängt, ob sich die Ehe­leu­te, die meist bei­de zu 1/2 im Grund­buch ein­ge­tra­gen sind, auch zum Schick­sal des Grund­stücks ver­stän­dig­ten. Ohne Eini­gung blei­ben bei­de nach der Schei­dung als Mit­ei­gen­tü­mer ver­bun­den, mit allen sich dar­aus erge­ben­den Rech­ten und Pflich­ten, die das BGB regelt. Sinn­voll ist es den­noch, das Tren­nungs­jahr zu nut­zen, um auch für das Haus eine akzep­ta­ble Lösung zu fin­den. Das hat den Vor­teil, dass zum Schei­dungs­ter­min tat­säch­lich „alles“ gere­gelt ist und im Nach­gang kein neu­er Streit ent­ste­hen kann, wie z. B. die Fra­ge, wel­che Inves­ti­tio­nen wirk­lich not­wen­dig sind.

Oft bestehen noch Haus­ver­bind­lich­kei­ten, die nach der Tren­nung nur einer zahlt, meist der, der im Haus­grund­stück ver­blieb. Der aus­ge­zo­ge­ne Part­ner ist trotz sei­nes Aus­zu­ges in Höhe der Hälf­te der Haus­ver­bind­lich­kei­ten im Rah­men des Gesamt­schuld­ner­aus­gleichs dem ande­ren gegen­über ver­pflich­tet. Im Gegen­zug ste­hen dem aus­ge­zo­ge­nen Part­ner meist Nut­zungs­ver­gü­tungs­an­sprü­che gegen­über dem Part­ner zu, denn der Aus­ge­zo­ge­ne pro­fi­tiert ja nicht mehr durch eige­nes Woh­nen vom Haus­grund­stück. Wenn bei­de Ansprü­che in ziem­lich glei­cher Höhe bestehen, droht kei­ne Gefahr, da sie sich ja oft „unter dem Strich“ auf­he­ben. Anders aber, wenn die hälf­ti­gen Kre­dit­be­las­tun­gen nied­ri­ger sind als die Nut­zungs­ver­gü­tungs­an­sprü­che des ande­ren Betei­lig­ten.

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Dem Wunschberuf nah

Dres­den: Seit Anfang Janu­ar 2016 wird Schü­le­rin­nen und Schü­ler ab Klas­se 7 die Gele­gen­heit gebo­ten, sich zu „Schau rein! – Die Woche der offe­nen Unter­neh­men Sach­sen“ (7. bis 12. März 2016) anzu­mel­den, infor­miert eine Pres­se­mit­tei­lung des Säch­si­schen Staats­mi­nis­te­ri­ums für Wirt­schaft, Arbeit und Ver­kehr.

Es locken über 240 Unter­neh­men und Insti­tu­tio­nen aus ganz Sach­sen mit Ein­bli­cken in den Arbeits­all­tag von Köchen oder Mecha­tro­ni­kern, Sozi­al­ver­si­che­rungs­fach­an­ge­stell­ten oder Werk­zeug­me­cha­ni­kern, Bau­zeich­nern oder Indus­trie­kauf­leu­ten und vie­len ande­ren Beru­fen. Ganz gleich, wie die Ent­schei­dung aus­fällt – mit­ma­chen lohnt sich. Schließ­lich erle­ben Schü­ler ihre Wunsch­be­ru­fe haut­nah, kom­men mit Azu­bis ins Gespräch oder kön­nen viel­leicht sogar den Chef selbst fra­gen, wor­auf es bei einer erfolg­rei­chen Bewer­bung ankommt. Davon pro­fi­tie­ren auch Unter­neh­men, die schon heu­te sehen, wie vie­le und wel­che Schü­ler sich für ihre Fir­ma inter­es­sie­ren.

Anmel­dung im Inter­net: Egal ob Unter­neh­mer oder Schü­ler – die Inter­net­platt­form www​.schau​-rein​-sach​sen​.de ist die ers­te Adres­se für Berufs­ori­en­tie­rung. Hier stel­len Unter­neh­men ihre Ver­an­stal­tun­gen ein und bekom­men im Leit­fa­den vie­le Tipps und Infos zur Vor­be­rei­tung der Akti­on. Hier infor­mie­ren sich Schü­ler über die Ange­bo­te und kön­nen sich  anmel­den. Zu den Ver­an­stal­tun­gen fah­ren sie kos­ten­frei mit dem „Schau-rein!“-Ticket.

Hin­ter­grund­in­fos: „Schau rein!“ ist Sach­sens größ­te Initia­ti­ve zur Berufs­ori­en­tie­rung. In kei­ner ande­ren Woche des Jah­res sind so vie­le Schü­ler gleich­zei­tig auf den Bei­nen, um Unter­neh­men von innen ken­nen zu ler­nen. Die Akti­on fin­det in ganz Sach­sen vom 7. bis 12. März 2016 zum zehn­ten Mal statt. Kon­kre­te Ange­bo­te und Infos rund um Berufs­ori­en­tie­rung gibt es unter www​.schau​-rein​-sach​sen​.de Auf der Inter­net­sei­te läuft ab Mit­te Febru­ar auch noch das „Schau-Rein!“-Gewinnspiel, heißt es abschlie­ßend.

EK-Redaktion

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