Unterkunftszuschuss während der Ausbildung

Annaberg-Buchholz: Bei vie­len Jugend­li­chen fällt nun der Start­schuss für das ers­te Lehr­jahr. Ist der Wohn­ort der Eltern zu weit vom Aus­bil­dungs­be­trieb ent­fernt, benö­ti­gen man­che eine eige­ne Unter­kunft. Die Arbeits­agen­tur kann Aus­zu­bil­den­de mit Berufs­aus­bil­dungs­bei­hil­fe, kurz BAB, bezu­schus­sen. Der Antrag dafür soll­te jedoch recht­zei­tig gestellt wer­den. Für eine zügi­ge Bear­bei­tung müs­sen die kom­plet­ten Unter­la­gen vor­lie­gen.

Jugend­li­che sind anspruchs­be­rech­tigt, wenn eine betrieb­li­cher oder über­be­trieb­li­cher Aus­bil­dung; eine Berufs­vor­be­rei­ten­de Bil­dungs­maß­nah­me (BvB) oder Maß­nah­men zum nach­träg­li­chen Erwerb eines Schul­ab­schlus­ses auf­ge­nom­men oder aber erlangt wer­den soll. Für schu­li­sche Aus­bil­dun­gen besteht kein Anspruch auf BAB. Dafür kom­men gege­be­nen­falls Leis­tun­gen nach dem Berufs­aus­bil­dungs­för­de­rungs­ge­setz (BAföG) in Fra­ge. Inter­es­sier­te müs­sen sich dazu an ihre ört­li­che BAföG-Stelle wen­den.

Anträ­ge auf BAB sind mög­lichst recht­zei­tig vor Aus­bil­dungs­be­ginn bei der Agen­tur für Arbeit zu stel­len, da die Leis­tung frü­hes­tens ab dem Monat der Antrag­stel­lung gezahlt wer­den kann. Die Antrags­un­ter­la­gen kön­nen tele­fo­nisch unter der kos­ten­lo­sen Service-Nummer 0800 4 5555 00 ange­for­dert oder auch per­sön­lich in der Arbeits­agen­tur abge­holt wer­den. Am schnells­ten geht die Antrags­be­ar­bei­tung, wenn die voll­stän­di­gen Unter­la­gen über die Groß­emp­fän­ger­post­an­schrift ein­ge­reicht wer­den: Agen­tur für Arbeit Chem­nitz, 09091 Chem­nitz.

Für eine För­de­rung ist Vor­aus­set­zung, dass wäh­rend der Aus­bil­dung eine eige­ne Woh­nung benö­tigt wird, da die Ent­fer­nung vom Eltern­haus zum Aus­bil­dungs­ort zu weit ist. Voll­jäh­ri­ge, Ver­hei­ra­te­te oder Aus­zu­bil­den­de mit Kind kön­nen eben­falls anspruchs­be­rech­tigt sein. Die Höhe der zuste­hen­den Berufs­aus­bil­dungs­bei­hil­fe rich­tet sich nach dem Ein­kom­men des Aus­zu­bil­den­den, dem sei­nes Ehe­gat­ten und dem der Eltern sowie der Unter­brin­gungs­art. Im Inter­net kann jeder mit­tels des BAB-Rechners selbst die mög­li­che För­de­rung nach­rech­nen: www​.bab​rech​ner​.arbeits​agen​tur​.deWei­ter­füh­ren­de Infor­ma­tio­nen zur Antrag­stel­lung und zur Leis­tung gibt es tele­fo­nisch kos­ten­los unter 0800 4 5555 00 oder im Inter­net unter www​.arbeits​agen​tur​.de.

Hein­rich, Agen­tur für Arbeit