Annaberg-Buchholz: Zum 1. Oktober 2019 sind neue Regelungen beim Kfz-Zulassungsrecht in Kraft getreten. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) verfolgt das Ziel, stufenweise alle Standardzulassungsvorgänge im Internet abwickeln zu können, geht aus einer Pressemitteilung des Landratsamtes Erzgebirgskreis hervor.
Die Zulassungsbehörde des Erzgebirgskreises kann den Service der internetbasierten Abwicklung von Neuzulassung und Umschreibung (Stufe 3) – wie andere Landkreise in Sachsen auch – jedoch noch nicht anbieten. Trotz Ankündigung des BMVI, dass die bereits in Teilen realisierte Möglichkeit zur internetbasierten Abwicklung von Zulassungsvorgängen auf alle Geschäftsvorgänge (jetzt auch Neuzulassung, Umschreibung und alle Varianten der Wiederzulassung) zum 1. Oktober 2019 ausgeweitet wird, erfolgt dies zentral im Freistaat Sachsen voraussichtlich frühestens ab Januar 2020.
Derzeit können im Erzgebirgskreis Fahrzeuge online außer Betrieb gesetzt werden und Wiederzulassungen auf denselben Halter im selben Zulassungsbezirk online erfolgen. Weitere Informationen unter www.erzgebirgskreis.de (Rubrik Bürgerservice, Kfz-Zulassung).
Die zum 1. Oktober 2019 in Kraft getretene 4. Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ermöglicht den Bürgerinnen und Bürgern beim Kauf eines Fahrzeugs das amtliche Kennzeichen des Vorbesitzers weiterhin zu verwenden. Voraussetzung hierfür ist, dass das Fahrzeug vorher noch nicht abgemeldet wurde. Zu beachten ist: Sollte ein Fahrzeughalter seiner Ummeldepflicht nicht nachkommen, ist der vormalige Halter bis zur Abmeldung des Fahrzeugs steuer- und versicherungspflichtig. Die Kaufverträge sind der Zulassungsbehörde unverzüglich vorzulegen. Die Mitteilung kann mittels Scan per E-Mail an zulassungsbehoerde@kreis-erz.de erfolgen, heißt es abschließend.
EK-Red.