Alles rund ums Studium

Annaberg-Buchholz: Abitu­ri­en­ten­be­ra­ter der Agen­tur für Arbeit Annaberg-Buchholz laden vom 16. bis 18. Febru­ar ins Berufs­in­for­ma­ti­ons­zen­trum (BiZ) Annaberg-Buchholz ein. Gemein­sam mit Hoch­schu­len und Fakul­tä­ten aus ganz Sach­sen infor­mie­ren sie zum The­ma Stu­di­um und gehen dabei unter ande­rem fol­gen­den Fra­gen nach: Passt mein Stu­di­en­wunsch tat­säch­lich zu mir? Wel­che Mög­lich­kei­ten bie­tet die Regi­on? Was ver­steht man unter einem dua­len Stu­di­um? Wel­che Vor­aus­set­zun­gen muss man mit­brin­gen, um neben einer prak­ti­schen Aus­bil­dung zu stu­die­ren? Wel­che Vor­tei­le hat eine dua­le Aus­bil­dung? Wie finan­zie­re ich mein Stu­di­um?

Für Unent­schlos­se­ne, die noch kei­nen Plan haben, was sie stu­die­ren könn­ten, fin­det als Auf­takt am 16. Febru­ar, von 10 bis 16 Uhr, ein ganz­tä­gi­ges Semi­nar statt. Gemein­sam wer­den ver­schie­de­ne Übun­gen und Tests durch­ge­führt, um Rück­schlüs­se zu erhal­ten, wo die Inter­es­sen bezie­hungs­wei­se Stär­ken und Schwä­chen lie­gen. Die Teil­neh­mer­zahl für die­sen Kurs ist beschränkt. Recht­zei­ti­ge Platz­si­che­rung unter Tele­fon 03733 133-6186 wird ange­ra­ten.

Der 17. Febru­ar steht ganz im Zei­chen dua­ler Stu­di­en­mög­lich­kei­ten an Sach­sens Berufs­aka­de­mi­en. Die­se Ver­an­stal­tung beginnt um 10.00 Uhr. Ab 11.00 wird über Stu­di­en­an­ge­bo­te eines Groß­un­ter­neh­mens infor­miert und ab 13.30 Uhr geht es um Stu­di­en­chan­cen im Öffent­li­chen Dienst.

Am 18. Febru­ar gibt Kat­ja Lippmann-Wagner, freie Jour­na­lis­tin und Mode­ra­to­rin, ab 10.00 Uhr Ein­bli­cke in ihren span­nen­den Berufs­all­tag. Medi­en­stu­di­en­gän­ge ste­hen ab 11 Uhr im Mit­tel­punkt und ab 13.30 Uhr spre­chen wir ins­be­son­de­re krea­ti­ve Köp­fe an, die sich für Ange­wand­te Kunst in den Berei­chen Holz, Mode und Tex­til inter­es­sie­ren.

Mehr Infos gibt’s unter www​.arbeits​agen​tur​.de/​a​n​n​a​b​e​r​g​-​b​u​c​hholz

Hein­rich, Agen­tur für Arbeit

Ausbildung und Studium 

Annaberg-Buchholz: Unter Regie der Wirt­schafts­för­de­rung Erz­ge­bir­ge GmbH lädt die Woche der offe­nen Unter­neh­men Schü­le­rin­nen und Schü­ler vom 7. bis 12. März 2016 wie­der auf Ent­de­ckungs­rei­se in die erz­ge­bir­gi­sche Wirt­schaft ein. Die Arbeits­agen­tur Annaberg-Buchholz ist erst­mals seit zehn Jah­ren wie­der mit von der Par­tie und stellt sich als ers­ter Dienst­leis­ter am Arbeits­markt vor.

Schü­ler und Gym­na­si­as­ten, die eine Lauf­bahn im Öffent­li­chen Dienst anstre­ben, kom­men 2016 auf ihre Kos­ten. Bekannt gemacht wer­den die Aus­bil­dung zum Fach­an­ge­stell­ten für Arbeits­markt­dienst­leis­tun­gen sowie die Stu­di­en­gän­ge Bache­lor of Arts Arbeits­markt­ma­nage­ment bzw. Beschäf­ti­gungs­ori­en­tier­te Bera­tung und Fall­ma­nage­ment.

Per­so­nal­be­ra­te­rin Andrea Tesch­ner stellt die genann­ten Aus­bil­dungs­we­ge am 8. März, ab 16.00 Uhr, und am 10. März, ab 15.00 Uhr, im Berufs­in­for­ma­ti­ons­zen­trum (BiZ) Annaberg-Buchholz, Paulus-Jenisius-Straße 43 vor.

Für eine tele­fo­ni­sche Kon­takt­auf­nah­me steht die Ruf­num­mer 03733/133-6172 oder per Mail: Andrea.​Teschner@​arbeitsagentur.​de zur Ver­fü­gung.

Hein­rich, Agen­tur für Arbeit

Rauchmelder können Leben retten

Olbern­hau: Nach­dem Sach­sen die Rauch­mel­derpflicht am Jah­res­an­fang für Neu­bau­ten ein­ge­führt hat, sind auch Haus­ei­gen­tü­mer von Bestands­bau­ten gut bera­ten, die The­ma­tik „Rauch­mel­der­in­stal­la­ti­on“ ins Kal­kül zu zie­hen. Denn nach wie vor sind in Deutsch­land jähr­lich hun­der­te Brand­op­fer zu bekla­gen, die durch das gif­ti­ge Rauch­gas erstickt sind.

Woh­nungs­ei­gen­tü­mer oder Mie­ter müs­sen jedoch nicht war­ten bis die Rauch­mel­der per Gesetz ver­ord­net wer­den. Die Gerä­te kön­nen jeder­zeit eigen­ver­ant­wort­lich instal­liert wer­den. Als Mie­ter soll­te man sich jedoch unbe­dingt mit dem Ver­mie­ter abstim­men, raten Exper­ten. Wo die Gerä­te ange­bracht wer­den müs­sen und wie oft die War­tung erfol­gen muss, ist in der DIN Norm 14676 gere­gelt.

Nach dem Ein­bau der Rauch­warn­mel­der, obliegt die Sicher­stel­lung der Betriebs­be­reit­schaft der Gerä­te in den meis­ten Fäl­len dem Mie­ter. Aus Grün­den des Ver­si­che­rungs­schut­zes emp­fiehlt sich daher immer, die regel­mä­ßi­ge War­tung der Rauch­warn­mel­der zu doku­men­tie­ren.

Inter­es­sant ist in die­sem Zusam­men­hang auch die Fra­ge: „Ris­kiert ein Mieter/Eigentümer durch die feh­len­de bzw. unsach­ge­mä­ße Ver­wen­dung von Rauch­mel­dern sei­nen Ver­si­che­rungs­schutz?“. Dazu teilt der Gesamt­ver­band der Ver­si­che­rungs­wirt­schaft mit: „Der Ver­si­che­rungs­neh­mer einer Hausrat- oder Gebäu­de­ver­si­che­rung muss grund­sätz­lich alle bestehen­den gesetz­li­chen und behörd­li­chen Sicher­heits­re­ge­lun­gen beach­ten. Hier­zu kann auch die Rauch­mel­derpflicht (Instal­la­ti­on, War­tung und Betrieb) gehö­ren. Prak­tisch gibt es bis­her kei­ne Aus­wir­kun­gen auf den Ver­si­che­rungs­schutz, weil der feh­len­de oder unsach­ge­mäß betrie­be­ne Rauch­mel­der für den Scha­den bzw. die Scha­den­hö­he ursäch­lich sein müss­te. Ein sol­cher Zusam­men­hang kann in der Regel nicht her­ge­stellt wer­den“.

Ehnold

EK-Rechtsecke - Schicksal des Eigenheimes im Trennungs- oder Scheidungsfall

Häu­fi­ge Fra­ge: Was wird aus unse­rem Eigen­heim, wenn wir unser Unwohl­sein tat­säch­lich durch Tren­nung oder Schei­dung been­den?

Zunächst muss man wis­sen, dass eine Ehe­schei­dung nicht davon abhängt, ob sich die Ehe­leu­te, die meist bei­de zu 1/2 im Grund­buch ein­ge­tra­gen sind, auch zum Schick­sal des Grund­stücks ver­stän­dig­ten. Ohne Eini­gung blei­ben bei­de nach der Schei­dung als Mit­ei­gen­tü­mer ver­bun­den, mit allen sich dar­aus erge­ben­den Rech­ten und Pflich­ten, die das BGB regelt. Sinn­voll ist es den­noch, das Tren­nungs­jahr zu nut­zen, um auch für das Haus eine akzep­ta­ble Lösung zu fin­den. Das hat den Vor­teil, dass zum Schei­dungs­ter­min tat­säch­lich „alles“ gere­gelt ist und im Nach­gang kein neu­er Streit ent­ste­hen kann, wie z. B. die Fra­ge, wel­che Inves­ti­tio­nen wirk­lich not­wen­dig sind.

Oft bestehen noch Haus­ver­bind­lich­kei­ten, die nach der Tren­nung nur einer zahlt, meist der, der im Haus­grund­stück ver­blieb. Der aus­ge­zo­ge­ne Part­ner ist trotz sei­nes Aus­zu­ges in Höhe der Hälf­te der Haus­ver­bind­lich­kei­ten im Rah­men des Gesamt­schuld­ner­aus­gleichs dem ande­ren gegen­über ver­pflich­tet. Im Gegen­zug ste­hen dem aus­ge­zo­ge­nen Part­ner meist Nut­zungs­ver­gü­tungs­an­sprü­che gegen­über dem Part­ner zu, denn der Aus­ge­zo­ge­ne pro­fi­tiert ja nicht mehr durch eige­nes Woh­nen vom Haus­grund­stück. Wenn bei­de Ansprü­che in ziem­lich glei­cher Höhe bestehen, droht kei­ne Gefahr, da sie sich ja oft „unter dem Strich“ auf­he­ben. Anders aber, wenn die hälf­ti­gen Kre­dit­be­las­tun­gen nied­ri­ger sind als die Nut­zungs­ver­gü­tungs­an­sprü­che des ande­ren Betei­lig­ten.

Wei­ter­le­sen

Dem Wunschberuf nah

Dres­den: Seit Anfang Janu­ar 2016 wird Schü­le­rin­nen und Schü­ler ab Klas­se 7 die Gele­gen­heit gebo­ten, sich zu „Schau rein! – Die Woche der offe­nen Unter­neh­men Sach­sen“ (7. bis 12. März 2016) anzu­mel­den, infor­miert eine Pres­se­mit­tei­lung des Säch­si­schen Staats­mi­nis­te­ri­ums für Wirt­schaft, Arbeit und Ver­kehr.

Es locken über 240 Unter­neh­men und Insti­tu­tio­nen aus ganz Sach­sen mit Ein­bli­cken in den Arbeits­all­tag von Köchen oder Mecha­tro­ni­kern, Sozi­al­ver­si­che­rungs­fach­an­ge­stell­ten oder Werk­zeug­me­cha­ni­kern, Bau­zeich­nern oder Indus­trie­kauf­leu­ten und vie­len ande­ren Beru­fen. Ganz gleich, wie die Ent­schei­dung aus­fällt – mit­ma­chen lohnt sich. Schließ­lich erle­ben Schü­ler ihre Wunsch­be­ru­fe haut­nah, kom­men mit Azu­bis ins Gespräch oder kön­nen viel­leicht sogar den Chef selbst fra­gen, wor­auf es bei einer erfolg­rei­chen Bewer­bung ankommt. Davon pro­fi­tie­ren auch Unter­neh­men, die schon heu­te sehen, wie vie­le und wel­che Schü­ler sich für ihre Fir­ma inter­es­sie­ren.

Anmel­dung im Inter­net: Egal ob Unter­neh­mer oder Schü­ler – die Inter­net­platt­form www​.schau​-rein​-sach​sen​.de ist die ers­te Adres­se für Berufs­ori­en­tie­rung. Hier stel­len Unter­neh­men ihre Ver­an­stal­tun­gen ein und bekom­men im Leit­fa­den vie­le Tipps und Infos zur Vor­be­rei­tung der Akti­on. Hier infor­mie­ren sich Schü­ler über die Ange­bo­te und kön­nen sich  anmel­den. Zu den Ver­an­stal­tun­gen fah­ren sie kos­ten­frei mit dem „Schau-rein!“-Ticket.

Hin­ter­grund­in­fos: „Schau rein!“ ist Sach­sens größ­te Initia­ti­ve zur Berufs­ori­en­tie­rung. In kei­ner ande­ren Woche des Jah­res sind so vie­le Schü­ler gleich­zei­tig auf den Bei­nen, um Unter­neh­men von innen ken­nen zu ler­nen. Die Akti­on fin­det in ganz Sach­sen vom 7. bis 12. März 2016 zum zehn­ten Mal statt. Kon­kre­te Ange­bo­te und Infos rund um Berufs­ori­en­tie­rung gibt es unter www​.schau​-rein​-sach​sen​.de Auf der Inter­net­sei­te läuft ab Mit­te Febru­ar auch noch das „Schau-Rein!“-Gewinnspiel, heißt es abschlie­ßend.

EK-Redaktion

EK-Rechtsecke - Mut zu „wahren“ Geschenken

Dezem­ber – Monat emsigs­ter Arbeit und fei­er­lichs­ten Inne­hal­tens. Oft Hek­tik beim Besor­gen von Geschen­ken, Tele­fo­ne läu­ten, Grü­ße schrei­ben und emp­fan­gen. Uns allen geht das so. Doch wie oft agie­ren wir doch an den wirk­li­chen Wün­schen vor­bei und las­sen die Chan­ce ver­strei­chen sie zu erfül­len.

Eine Anwalts­kanz­lei ist ein rie­si­ger Spie­gel zu erfah­ren was Men­schen wirk­lich bewegt. Der Geschäfts­mann, der im Streit mit sei­nem Mit­ge­sell­schaf­ter bei der Abwick­lung der Gesell­schaft ist, der Ehe­gat­te, der sich ein­ver­nehm­li­che Rege­lun­gen zu den Fol­gen der Tren­nung wünscht, Groß­el­tern, die sich Umgang mit ihren Enkeln wün­schen, Mit­ar­bei­ter, die sich mehr Aner­ken­nung vom Vor­ge­setz­tem wün­schen. All das spie­gelt wider, was oft wirk­lich wich­tig erscheint. Gera­de kurz vor Weih­nach­ten ver­dich­tet sich oft der Wunsch, die­ses eige­ne Pro­blem unbe­dingt noch im alten Jahr lösen zu wol­len. Mei­ne Mit­ar­bei­ter und ich wis­sen um die­se Pro­ble­ma­tik und inves­tie­ren also auch in die­ser Zeit viel Geduld und Ohr.

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EK-Rechtsecke - „Lügen haben kurze Beine“

So lau­te­te der Tenor einer Fort­bil­dungs­ver­an­stal­tung, die ich kürz­lich mit Inter­es­se besuch­te. Prak­ti­zie­ren­de Anwäl­te wer­den mir sicher in der Erfah­rung Recht geben, dass vor Gericht die Wahr­heit gern ver­zerrt wird, sprich: man­cher sich der Lüge bedient, um dem Ande­ren zu scha­den. Beson­ders bit­ter ist dies bei Sexu­al­straf­ta­ten, wenn jemand unschul­dig einer sol­chen bezich­tigt wird.

Auch im fami­li­en­ge­richt­li­chen Ver­fah­ren stellt die Lüge ein belieb­tes Mit­tel dar, um z. B. den ande­ren Eltern­teil in ein schlech­tes Licht zu rücken und das Gericht zu über­zeu­gen, dass der ande­re Eltern­teil etwa gefähr­lich für das gemein­sa­me Kind sei.

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