Nürnberg: Seit dem Jahr 2017 können Familienkassen in deutschen Behörden ihre Kindergeldfälle dauerhaft an die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (BA) übertragen. Mittlerweile hat die Familienkasse der BA von über 19.500 Institutionen des öffentlichen Dienstes die Zahlungen für über zwei Millionen Kinder übernommen, informiert eine Pressmitteilung der Bundesagentur für Arbeit. Für Kindergeldberechtigte war zu jeder Zeit eine friktionsfreie, unbürokratische Übernahme abgesichert.
Mit dem „Gesetz zur Beendigung der Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes“ leitete die Bundesregierung zum 1. Januar 2017 bereits eine erste große Strukturreform ein, die den Anstoß gab, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Bis dato bearbeiteten rund 5.500 Familienkassen für weit über 20.100 Behörden des öffentlichen Dienstes von Bund, Ländern, Gemeinden und Anstalten des öffentlichen Rechts die Kindergeldanträge selbst und zahlten das Kindergeld für 2,65 Millionen Kinder aus.