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Nürn­berg: Ab sofort kann Kin­der­geld nach der Geburt eines Kin­des mit­tels ELSTER-Zertifikat rein elek­tro­nisch bean­tragt wer­den. Das somit papier­lo­se Ver­fah­ren för­dert den wei­te­ren Büro­kra­tie­ab­bau, die Nach­hal­tig­keit und redu­ziert Kos­ten.

Bis­her war es für Kun­din­nen und Kun­den der Fami­li­en­kas­se der BA bereits mög­lich, einen Kin­der­geld­an­trag für ihr neu­ge­bo­re­nes Kind über das Inter­net­por­tal online aus­zu­fül­len – aller­dings muss­te die­ser dann aus­ge­druckt und unter­zeich­net ein­ge­reicht wer­den.

Nun macht es die Fami­li­en­kas­se mög­lich, mit­tels ELSTER-Zertifikat den Antrag auf Kin­der­geld ohne Aus­druck und hän­di­sche Unter­schrift zu stel­len. Somit erfolgt die Über­tra­gung des Kin­der­geld­an­tra­ges voll­stän­dig elek­tro­nisch. ELSTER wird schon seit Jah­ren erfolg­reich bei der digi­ta­len Über­mitt­lung der Ein­kom­men­steu­er­erklä­rung ein­ge­setzt.

Mit die­sem Ange­bot erreicht die Fami­li­en­kas­se einen wei­te­ren Abbau von Büro­kra­tie und unter­stützt Fami­li­en durch einen digi­ta­len und weni­ger auf­wen­di­gen Online-Antrag.

Die Nut­zung von ELSTER ist jedoch optio­nal – Der Antrag auf Kin­der­geld bei Geburt kann auch ohne die­ses Zer­ti­fi­kat wei­ter­hin online aus­ge­füllt und dann in Papier­form unter­schrie­ben ein­ge­reicht wer­den.
Gut zu wis­sen: Ein ELSTER-Zertifikat kann bei der Finanz­ver­wal­tung elek­tro­nisch bean­tragt wer­den und bie­tet ein Höchst­maß an Schutz und Sicher­heit für die Über­tra­gung der ver­trau­li­chen Kun­den­da­ten.

Alle aktu­el­len Infor­ma­tio­nen rund um Kin­der­geld sowie zum Kin­der­zu­schlag fin­den Sie online unter www​.fami​li​en​kas​se​.de.

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