Familienkasse zahlt Kindergeld

Nürn­berg: Seit dem Jahr 2017 kön­nen Fami­li­en­kas­sen in deut­schen Behör­den ihre Kin­der­geld­fäl­le dau­er­haft an die Fami­li­en­kas­se der Bun­des­agen­tur für Arbeit (BA) über­tra­gen. Mitt­ler­wei­le hat die Fami­li­en­kas­se der BA von über 19.500 Insti­tu­tio­nen des öffent­li­chen Diens­tes die Zah­lun­gen für über zwei Mil­lio­nen Kin­der über­nom­men, infor­miert eine Press­mit­tei­lung der Bun­des­agen­tur für Arbeit. Für Kin­der­geld­be­rech­tig­te war zu jeder Zeit eine frik­ti­ons­freie, unbü­ro­kra­ti­sche Über­nah­me abge­si­chert.

Mit dem „Gesetz zur Been­di­gung der Son­der­zu­stän­dig­keit der Fami­li­en­kas­sen des öffent­li­chen Diens­tes“ lei­te­te die Bun­des­re­gie­rung zum 1. Janu­ar 2017 bereits eine ers­te gro­ße Struk­tur­re­form ein, die den Anstoß gab, den Ver­wal­tungs­auf­wand zu redu­zie­ren. Bis dato bear­bei­te­ten rund 5.500 Fami­li­en­kas­sen für weit über 20.100 Behör­den des öffent­li­chen Diens­tes von Bund, Län­dern, Gemein­den und Anstal­ten des öffent­li­chen Rechts die Kin­der­geld­an­trä­ge selbst und zahl­ten das Kin­der­geld für 2,65 Mil­lio­nen Kin­der aus.

Fami­li­en­kas­sen des öffent­li­chen Diens­tes auf Bun­des­ebe­ne muss­ten ihre Kin­der­geld­be­ar­bei­tung ver­bind­lich bis Ende 2021 abge­ben. Für Arbeit­ge­ber des öffent­li­chen Diens­tes von Län­dern und Kom­mu­nen gibt es noch kei­ne Pflicht.

Wir haben die von der Bun­des­re­gie­rung beschlos­se­ne Reform hin zu einem ein­heit­li­chen Ein-Säulen-Modell bald erfolg­reich abge­schlos­sen. Mitt­ler­wei­le über­tru­gen auch fast alle gro­ßen Lan­des­fa­mi­li­en­kas­sen ihre Kin­der­geld­be­ar­bei­tung an die Fami­li­en­kas­se der BA – am Anfang der Ver­wal­tungs­re­form waren es noch haupt­säch­lich klei­ne Insti­tu­tio­nen des öffent­li­chen Diens­tes, die die­se Über­ga­be­mög­lich­keit nutz­ten. Dabei liegt der Vor­teil klar auf der Hand: Mit dem Zustän­dig­keits­wech­sel fal­len für die Kom­mu­nen sämt­li­che Kos­ten für die Kin­der­geld­be­ar­bei­tung weg, Fami­li­en pro­fi­tie­ren von den umfang­rei­chen Online- und Dienst­leis­tungs­an­ge­bo­ten der Fami­li­en­kas­se der BA. Um nun den fina­len Schritt zum besag­ten „Ein-Säulen-Modell“ zu voll­zie­hen, bedarf es jedoch einer zwei­ten Reform­stu­fe – die­se befin­det sich aktu­ell noch im Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren“, kon­sta­tiert Kars­ten Bunk, Lei­ter der Fami­li­en­kas­se der BA abschlie­ßend.

EK-Red.