Chemnitz: Mit Veröffentlichung im Sächsischen Amtsblatt ist am 7. Februar 2019 das neue Investitionsförderprogramm „Regionales Wachstum“ in Kraft getreten.
Anträge können ab sofort bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (www.sab.sachsen.de) gestellt werden.
Mit der Förderung unterstützt der Freistaat Sachsen Investitionen kleinerer Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und überwiegend regionalem Absatz bis 50 km Umkreis mit einem Zuschuss von 30 Prozent, maximal jedoch 200.000 Euro.
Bestehende Arbeitsplätze müssen für einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren erhalten werden. Das Programm ist breit angelegt. Es reicht vom Handwerksbetrieb über die Kultur- und Kreativwirtschaft, den Einzelhandel, das produzierende Gewerbe, die Beherbergung und die Gastronomie bis hin zu vielen Dienstleistungen freier Berufe. Gefördert werden Investitionen für die Neuanschaffung von materiellen und immateriellen Wirtschaftsgütern.
Dazu zählen z. B. Gebäude, Maschinen und Anlagen, Patente und Lizenzen sowie ergänzend auch Sicherheitstechnik. Ausgenommen sind u .a . der Kauf von Fahrzeugen, der Erwerb von Grundstücken und gebrauchten Wirtschaftsgütern.
Voraussetzung für eine Förderung sind neben einer konzeptionellen Weiterentwicklung des Unternehmens u. a. ein Mindestinvestitionsvolumen in Höhe von 20.000 Euro.
Für weitere Informationen und spezifische Beratungen stehen die IHK-Ansprechpartner in allen Regionen der IHK Chemnitz sowie die Berater der SAB zur Verfügung.
IHK-Ansprechpartner Regionalkammer Erzgebirge: Tel. 03733/13044112 (Dagmar Meyer), IHK-Ansprechpartner Regionalkammer Mittelsachsen: Tel. 03731/79865-5200 (Florian Aurich)
IHK Chemnitz, Regionalkammer Erzgebirge