Investitionsförderung „Regionales Wachstum“

Chem­nitz: Mit Ver­öf­fent­li­chung im Säch­si­schen Amts­blatt ist am 7. Febru­ar 2019 das neue Inves­ti­ti­ons­för­der­pro­gramm „Regio­na­les Wachs­tum“ in Kraft getre­ten.

Anträ­ge kön­nen ab sofort bei der Säch­si­schen Auf­bau­bank – För­der­bank (www​.sab​.sach​sen​.de) gestellt wer­den.

Mit der För­de­rung unter­stützt der Frei­staat Sach­sen Inves­ti­tio­nen klei­ne­rer Unter­neh­men mit weni­ger als 50 Mit­ar­bei­tern und über­wie­gend regio­na­lem Absatz bis 50 km Umkreis mit einem Zuschuss von 30 Pro­zent, maxi­mal jedoch 200.000 Euro.

Bestehen­de Arbeits­plät­ze müs­sen für einen Zeit­raum von min­des­tens 3 Jah­ren erhal­ten wer­den. Das Pro­gramm ist breit ange­legt. Es reicht vom Hand­werks­be­trieb über die Kultur- und Krea­tiv­wirt­schaft, den Ein­zel­han­del, das pro­du­zie­ren­de Gewer­be, die Beher­ber­gung und die Gas­tro­no­mie bis hin zu vie­len Dienst­leis­tun­gen frei­er Beru­fe. Geför­dert wer­den Inves­ti­tio­nen für die Neu­an­schaf­fung von mate­ri­el­len und imma­te­ri­el­len Wirt­schafts­gü­tern.

Dazu zäh­len z. B. Gebäu­de, Maschi­nen und Anla­gen, Paten­te und Lizen­zen sowie ergän­zend auch Sicher­heits­tech­nik. Aus­ge­nom­men sind u .a . der Kauf von Fahr­zeu­gen, der Erwerb von Grund­stü­cken und gebrauch­ten Wirt­schafts­gü­tern.

Vor­aus­set­zung für eine För­de­rung sind neben einer kon­zep­tio­nel­len Wei­ter­ent­wick­lung des Unter­neh­mens u. a. ein Min­dest­in­ves­ti­ti­ons­vo­lu­men in Höhe von 20.000 Euro.

Für wei­te­re Infor­ma­tio­nen und spe­zi­fi­sche Bera­tun­gen ste­hen die IHK-Ansprechpartner in allen Regio­nen der IHK Chem­nitz sowie die Bera­ter der SAB zur Ver­fü­gung.

IHK-Ansprechpartner Regio­nal­kam­mer Erz­ge­bir­ge: Tel. 03733/13044112 (Dag­mar Mey­er), IHK-Ansprechpartner Regio­nal­kam­mer Mit­tel­sach­sen: Tel. 03731/79865-5200 (Flo­ri­an Aurich)

IHK Chem­nitz, Regio­nal­kam­mer Erz­ge­bir­ge