Unternehmen aufgepasst

Annaberg-Buchholz: Arbeits­be­schei­ni­gun­gen kön­nen ab 2023 nur noch digi­tal über­mit­telt wer­den. Mit dem BEA-Service (BEA: Beschei­ni­gun­gen elek­tro­nisch anneh­men) ist ein schnel­ler und siche­rer Daten­trans­fer garan­tiert.

Schon seit gerau­mer Zeit bie­tet die Bun­des­agen­tur für Arbeit (BA) zuneh­mend digi­ta­le Ser­vices an. Dazu gehört auch das Ver­fah­ren BEA, wel­ches Beschei­ni­gun­gen elek­tro­nisch anneh­men bedeu­tet. BEA rich­tet sich aus­schließ­lich an Unter­neh­men und ermög­licht die­sen die digi­ta­le Über­mitt­lung von Beschei­ni­gun­gen, womit der Daten­aus­tausch der Unter­neh­men mit der BA schnel­ler und kos­ten­güns­ti­ger wird.

Bis­her war die Nut­zung des Ver­fah­rens für Unter­neh­men frei­wil­lig, die Unter­la­gen konn­ten bei der Agen­tur für Arbeit auch in Papier­form ein­ge­reicht wer­den. Ab dem 1. Janu­ar 2023 müs­sen Arbeit­ge­ber auf­grund einer Geset­zes­än­de­rung (7. SGB IV Ände­rungs­ge­setz) die­ses elek­tro­ni­sche Ver­fah­ren ver­pflich­tend nut­zen, unab­hän­gig von ihrer Grö­ße oder Bran­che. Es betrifft Arbeits­be­schei­ni­gun­gen, EU-Arbeitsbescheinigungen sowie Neben­ein­kom­mens­be­schei­ni­gun­gen. Eine Abga­be die­ser Unter­la­gen in Papier­form ist dann nicht mehr mög­lich.

Hein­rich, Agen­tur für Arbeit