Annaberg-Buchholz: Für viele Schulabgänger beginnt mit dem Ausbildungsstart nach den Sommerferien ein neuer Lebensabschnitt. Manche benötigen dann eine eigene Unterkunft, weil die Wohnung der Eltern zu weit vom Ausbildungsbetrieb entfernt ist. Um die dadurch entstandene finanzielle Mehrbelastung ein Stück weit zu kompensieren steigt die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) für Auszubildende zum 1. August 2019 an. Davon profitieren auch junge Menschen mit Behinderung.
Die Bedarfssätze und die Einkommensfreibeträge erhöhen sich stufenweise jeweils zum 1. August 2019, 2020 und 2021. In diesem Jahr steigt der Höchstbetrag für Lebensunterhalt und Wohnen deutlich von derzeit 622 Euro auf 716 Euro monatlich an. Die Anpassung wird bei bereits laufenden Leistungen automatisch vorgenommen.
Schulabgänger sollten jetzt – vor Beginn des neuen Ausbildungsjahres – ihren Antrag stellen. Denn auch für Auszubildende, die in der Vergangenheit keinen Anspruch auf eine Förderung hatten, kann sich durch die deutliche Erhöhung der Bedarfssätze und Freibeträge eine erneute Antragstellung lohnen. Die Leistung wird frühestens ab dem Monat der Antragstellung gezahlt.
Die Höhe der Berufsausbildungsbeihilfe richtet sich nach dem Einkommen des Auszubildenden, dem seines Ehegatten und dem der Eltern sowie der Unterkunft. Im Internet unter www.babrechner.arbeitsagentur.de kann jeder mittels des BAB-Rechners selbst die mögliche Förderung berechnen.
Am bequemsten geht die Antragstellung online unter www.arbeitsagentur.de unter der Rubrik „eServices“. Nach einer entsprechenden Registrierung kann man das gesamte Online-Portfolio der Bundesagentur für Arbeit nutzen.
Antragsunterlagen können auch unter der kostenlosen Servicenummer 0800 4 5555 00 angefordert oder persönlich in der Arbeitsagentur abgeholt werden.
Heinrich, Agentur für Arbeit