Ausbildungsstart und eigene Wohnung?

Annaberg-Buchholz: Für vie­le Schul­ab­gän­ger beginnt mit dem Aus­bil­dungs­start nach den Som­mer­fe­ri­en ein neu­er Lebens­ab­schnitt. Man­che benö­ti­gen dann eine eige­ne Unter­kunft, weil die Woh­nung der Eltern zu weit vom Aus­bil­dungs­be­trieb ent­fernt ist. Um die dadurch ent­stan­de­ne finan­zi­el­le Mehr­be­las­tung ein Stück weit zu kom­pen­sie­ren steigt die Berufs­aus­bil­dungs­bei­hil­fe (BAB) für Aus­zu­bil­den­de zum 1. August 2019 an. Davon pro­fi­tie­ren auch jun­ge Men­schen mit Behin­de­rung.

Die Bedarfs­sät­ze und die Ein­kom­mens­frei­be­trä­ge erhö­hen sich stu­fen­wei­se jeweils zum 1. August 2019, 2020 und 2021. In die­sem Jahr steigt der Höchst­be­trag für Lebens­un­ter­halt und Woh­nen deut­lich von der­zeit 622 Euro auf 716 Euro monat­lich an. Die Anpas­sung wird bei bereits lau­fen­den Leis­tun­gen auto­ma­tisch vor­ge­nom­men.

Schul­ab­gän­ger soll­ten jetzt – vor Beginn des neu­en Aus­bil­dungs­jah­res – ihren Antrag stel­len. Denn auch für Aus­zu­bil­den­de, die in der Ver­gan­gen­heit kei­nen Anspruch auf eine För­de­rung hat­ten, kann sich durch die deut­li­che Erhö­hung der Bedarfs­sät­ze und Frei­be­trä­ge eine erneu­te Antrag­stel­lung loh­nen. Die Leis­tung wird frü­hes­tens ab dem Monat der Antrag­stel­lung gezahlt.

Die Höhe der Berufs­aus­bil­dungs­bei­hil­fe rich­tet sich nach dem Ein­kom­men des Aus­zu­bil­den­den, dem sei­nes Ehe­gat­ten und dem der Eltern sowie der Unter­kunft. Im Inter­net unter www​.bab​rech​ner​.arbeits​agen​tur​.de kann jeder mit­tels des BAB-Rechners selbst die mög­li­che För­de­rung berech­nen.

Am bequems­ten geht die Antrag­stel­lung online unter www​.arbeits​agen​tur​.de unter der Rubrik „eSer­vices“. Nach einer ent­spre­chen­den Regis­trie­rung kann man das gesam­te Online-Portfolio der Bun­des­agen­tur für Arbeit nut­zen.

Antrags­un­ter­la­gen kön­nen auch unter der kos­ten­lo­sen Ser­vice­num­mer 0800 4 5555 00 ange­for­dert oder per­sön­lich in der Arbeits­agen­tur abge­holt wer­den.

Hein­rich, Agen­tur für Arbeit