Erhöhtes Kindergeld und Kinderzuschlag

Chem­nitz: Das Kin­der­geld wur­de mit dem Jah­res­wech­sel um monat­lich 2 Euro ange­ho­ben. Damit wer­den für das 1. und 2. Kind jeweils 192 Euro pro Monat Kin­der­geld gezahlt, für das 3. Kind 198 Euro pro Monat. Ab dem 4. Kind steigt das Kin­der­geld auf 223 Euro pro Monat. Die Aus­zah­lungs­be­trä­ge wer­den für das Kin­der­geld auto­ma­tisch ange­passt und ab Janu­ar 2017 aus­ge­zahlt. Die Kin­der­geld­be­rech­tig­ten selbst müs­sen dazu nichts mehr ver­an­las­sen. Auch der Kin­der­zu­schlag steigt um bis zu 10 Euro auf dann maxi­mal 170 Euro monat­lich je Kind. Kin­der­zu­schlag kön­nen Eltern­paa­re und Allein­er­zie­hen­de unter gewis­sen Vor­aus­set­zun­gen für ihr unter 25 Jah­re altes Kind erhal­ten. Dazu gehört zum Bei­spiel, dass die­ses unver­hei­ra­tet ist, in ihrem Haus­halt lebt, sie für die­ses Kind Kin­der­geld erhal­ten und wei­te­re Anspruchs­vor­aus­set­zun­gen (wie bei­spiels­wei­se Min­dest­ein­kom­mens­gren­ze, Höchst­ein­kom­mens­gren­ze) erfüllt sind. Ein geson­der­ter Antrag ist nötig. Zusam­men mit der bereits durch­ge­führ­ten Erhö­hung des Wohn­gel­des und der ab Janu­ar beschlos­se­nen Erhö­hung des Kin­der­zu­schla­ges besteht für Fami­li­en mit gerin­gem Ein­kom­men damit eine grö­ße­re Chan­ce, künf­tig nicht mehr auf Leis­tun­gen vom Job­cen­ter ange­wie­sen zu sein.

Wei­ter­le­sen

Kindergeld nach Schulabschluss

Nürn­berg: In die­sen Wochen star­ten vie­le Jugend­li­che ihre Aus­bil­dung, ihr Stu­di­um oder besu­chen eine wei­ter­füh­ren­de Schu­le. Schon jetzt besteht die Mög­lich­keit, die Kin­der­geld­zah­lung durch das Ein­rei­chen von Nach­wei­sen ohne Unter­bre­chung wei­ter­lau­fen zu las­sen. Wenn der nächs­te Aus­bil­dungs­ab­schnitt inner­halb von vier Mona­ten nach dem Ende der Schul­aus­bil­dung beginnt, reicht die Zusen­dung eines Nach­wei­ses über den Ausbildungs- oder Stu­di­en­be­ginn oder einer Schul­be­schei­ni­gung an die Fami­li­en­kas­se vor Ort. Falls die erfor­der­li­chen Nach­wei­se nicht recht­zei­tig zur Ver­fü­gung ste­hen, kön­nen die­se auch nach­ge­reicht wer­den. Die ent­spre­chen­den For­mu­la­re, zum Bei­spiel die Mit­tei­lung über ein Kind ohne Ausbildungs- oder Arbeits­platz ste­hen im Online-Formulardienst unter www​.fami​li​en​kas​se​.de zur Ver­fü­gung oder kön­nen unter der kos­ten­frei­en Ser­vice­num­mer Tel: 0800 4 5555 30 ange­for­dert wer­den.

Pres­se­stel­le, Bun­des­agen­tur für Arbeit

Kindergelderhöhung 2016

Annaberg-Buchholz: Ab 1. Janu­ar 2016 wird das Kin­der­geld um monat­lich 2 Euro erhöht. Rück­wir­kend zum Janu­ar 2015 wur­den die Kin­der­geld­be­trä­ge in einem ers­ten Schritt ange­ho­ben. Die jet­zi­ge Erhö­hung bedeu­tet, dass für das 1. und 2. Kind jeweils 190 Euro pro Monat Kin­der­geld gezahlt wer­den, für das 3. Kind 196 Euro pro Monat. Ab dem 4. Kind wird das Kin­der­geld auf jeweils 221 Euro pro Monat ange­ho­ben. Die Aus­zah­lungs­be­trä­ge wer­den auto­ma­tisch auf die neu­en Beträ­ge ange­passt und ab Janu­ar 2016 aus­ge­zahlt. Die Kin­der­geld­be­rech­tig­ten müs­sen sel­ber dazu nichts mehr ver­an­las­sen.

Die aktu­el­len Aus­zah­lungs­ter­mi­ne für das Jahr 2016 kön­nen im Inter­net abge­ru­fen wer­den unter www​.arbeits​agen​tur​.de.

Jeder Kin­der­geld­be­rech­tig­te hat auch die Mög­lich­keit, den indi­vi­du­el­len Aus­zah­lungs­ter­min über die kos­ten­lo­se Hot­line 0800 4555533 abzu­fra­gen.

Wend­rock, Agen­tur für Arbeit