Kindergeld nach Schulabschluss

Nürn­berg: In die­sen Wochen star­ten vie­le Jugend­li­che ihre Aus­bil­dung, ihr Stu­di­um oder besu­chen eine wei­ter­füh­ren­de Schu­le. Schon jetzt besteht die Mög­lich­keit, die Kin­der­geld­zah­lung durch das Ein­rei­chen von Nach­wei­sen ohne Unter­bre­chung wei­ter­lau­fen zu las­sen. Wenn der nächs­te Aus­bil­dungs­ab­schnitt inner­halb von vier Mona­ten nach dem Ende der Schul­aus­bil­dung beginnt, reicht die Zusen­dung eines Nach­wei­ses über den Ausbildungs- oder Stu­di­en­be­ginn oder einer Schul­be­schei­ni­gung an die Fami­li­en­kas­se vor Ort. Falls die erfor­der­li­chen Nach­wei­se nicht recht­zei­tig zur Ver­fü­gung ste­hen, kön­nen die­se auch nach­ge­reicht wer­den. Die ent­spre­chen­den For­mu­la­re, zum Bei­spiel die Mit­tei­lung über ein Kind ohne Ausbildungs- oder Arbeits­platz ste­hen im Online-Formulardienst unter www​.fami​li​en​kas​se​.de zur Ver­fü­gung oder kön­nen unter der kos­ten­frei­en Ser­vice­num­mer Tel: 0800 4 5555 30 ange­for­dert wer­den.

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