Olbernhau: „Die Haushaltssatzung für das Jahr 2020 wurde vom Landratsamt des Erzgebirgskreises nicht beanstandet“, informierte Kämmerin, Birgit Dietze, zur jüngsten Sitzung des Olbernhauer Stadtrates. Allerdings enthalte die Haushaltssatzung 2020 genehmigungspflichtige Teile. „Vom festgesetzten Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 4.854.418 Euro wird unter Bezugnahme auf die daraus resultierende Kreditaufnahme im Finanzplanungszeitraum ein Teilbetrag von 1.951.256 € genehmigt“, führte die Kämmerin weiter aus. Der Stadtrat fasste dazu mehrheitlich einen Beitrittsbeschluss.
Gefordert waren die Stadträte zur jüngsten Sitzung des Olbernhauer Gremiums, auch über die Aussetzung der Kündigungsfrist der Betreuungssatzung für städtische Kindertageseinrichtungen aufgrund der Corona-Pandemie zu entscheiden. „Die Verwaltung erreichten Anfragen betroffener Eltern, die um eine frühere Kündigung des abgeschlossenen Betreuungsvertrages ersuchten“, machte Hauptamtsleiter, Benjamin Flor, deutlich. Nach kurzer Beratung erteilten die Mitglieder des Stadtrates dem Vorschlag, die in der gültigen Betreuungssatzung festgelegte 3-monatige Kündigungsfrist vorerst bis zum Jahresende 2020 auszusetzen und den Bürgermeister mit dem Abschluss der betreffenden Aufhebungsverträge zu beauftragen, einmütig grünes Licht.
Einstimmig verabschiedeten die Stadträte auch den geplanten Weg der Stadt im Hinblick auf die Abrechnung der Elternbeiträge ab dem 20. April 2020. Demnach wird zum 15. Juni für den Zeitraum vom 20. April bis zum 17. Mai nur die tatsächlich erbrachte Betreuungszeit in Rechnung gestellt bzw. eine Gutschrift bei Nichtinanspruchnahme erteilt. Die Differenz aus den Monaten März und Mai soll in den Folgemonaten verrechnet werden. Mit dieser Festlegung wird die Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 18. März, wonach die Elternbeiträge für den Zeitraum der Schließung der örtlichen Kindereinrichtungen infolge Corona ausgesetzt wurden, aufgehoben. Festgelegt wurde ferner, dass mit der regulären Wiederaufnahme des Betreuungsbetriebs ab 18. Mai die Abrechnung der Elternbeiträge bis zum 30. Juni 2020 ebenfalls auf tatsächlicher Basis, abweichend zum vereinbarten Betreuungsvertrag, erfolgt.
Im Tagesordnungspunkt Informationen informierte Hauptamtsleiter Benjamin Flor über die vorgenommenen Einschränkungen bei den Kita-Öffnungszeiten. Notwendig wurde die Festlegung, um die geltenden Hygiene-Auflagen einzuhalten. Bei Härtefällen werde der Betreuungszeitbedarf angepasst. Voraussetzung sei, dass die Eltern einen entsprechenden Antrag stellten. „Aktuell wurden rund 20 Ausnahmegenehmigungen erteilt, mit denen wir den Eltern helfen und sie unterstützen, wo wir können“, betonte Flor. Aktuell liege die Auslastung der städtischen Kindereinrichtungen zwischen 70 und 80 Prozent. „Momentan ist nicht abzusehen, dass die Auflagen in nächster Zeit gelockert werden“, ergänzte Benjamin Flor abschließend.
Eh