Beschäftigung Schwerbehinderter Meldung bis 31.03.2020

Annaberg-Buchholz: Die Agen­tur für Arbeit bit­tet die Unter­neh­men, die jähr­li­che Mel­dung zur Beschäf­ti­gung schwer­be­hin­der­ter Men­schen bis zum 31. März 2020 vor­zu­neh­men. Sie emp­fiehlt dafür den elek­tro­ni­schen Weg.

Alle Unter­neh­men mit min­des­tens 20 Arbeits­plät­zen sind ver­pflich­tet, die Beschäf­ti­gung von schwer­be­hin­der­ten Arbeit­neh­mern jähr­lich bis 31. März der ört­li­chen Arbeits­agen­tur anzu­zei­gen. Die­se Frist ist nicht ver­län­ger­bar. Zu beach­ten ist, dass die Anzei­ge recht­zei­tig, voll­stän­dig und in der vor­ge­schrie­be­nen Form ein­zu­rei­chen ist.

Durch­füh­rung des Anzei­ge­ver­fah­rens:

Für die Erstel­lung der ent­spre­chen­den Anzei­ge, kön­nen Arbeit­ge­ber die kos­ten­freie Soft­ware IW-Élan nut­zen. Die­se steht auf der Home­page www.iw-élan.de unter der Rubrik „Down­load“ zur Ver­fü­gung. Die Mel­dung kann auf elek­tro­ni­schem Wege schnell und unbü­ro­kra­tisch erfol­gen.

Für Infor­ma­tio­nen zum Pro­gramm kann man sich auch per E-Mail an das Insti­tut der deut­schen Wirt­schaft Köln e.V. wen­den (iw-élan@iwkoeln.de).

Für tele­fo­ni­sche Anfra­gen rund um das Anzei­ge­ver­fah­ren und die Beschäf­ti­gungs­pflicht schwer­be­hin­der­ter Arbeit­neh­mer ist die Arbeits­agen­tur unter der kos­ten­lo­sen Ser­vice­num­mer für Arbeit­ge­ber 0800 4 5555 20 erreich­bar.

Wich­ti­ger Hin­weis: Aus recht­li­chen Grün­den ist es erfor­der­lich, dass der zustän­di­gen Agen­tur für Arbeit zwin­gend immer der von IW-Élan auto­ma­tisch erzeug­te Ver­sand­be­leg mit der ID-Nummer unter­schrie­ben zuzu­sen­den ist.

Hein­rich, Agen­tur für Arbeit