Annaberg-Buchholz: Das Landratsamt Erzgebirgskreis fordert Waldbesucher auf, die durch Sturm geschädigten Waldflächen im Erzgebirgskreis aus Sicherheitsgründen nicht zu betreten und notwendige Einschränkungen (Waldsperrungen) zu beachten.
Aufgrund des derzeit gegebenen hohen Gefahrenpotentials durch entwurzelte und umgeworfene bzw. nicht mehr standsichere Bäume infolge des Orkantiefs „Sabine“ wird allen nicht im Wald und mit Forstarbeiten (z. B. der Aufarbeitung von Sturmschadholz) beschäftigten Personen aus Sicherheitsgründen dringend empfohlen, den Aufenthalt auf, durch den Sturm geschädigten, Waldflächen im Erzgebirgskreis zu vermeiden.
Es wird insbesondere ausdrücklich davon abgeraten, die genannten Waldflächen (dazu gehören auch die Waldwege) zu betreten, da eine große Nachbruchgefahr besteht, d. h., jederzeit können weitere durch den Sturm, aber auch bereits durch vorangegangene Trockenheit und Borkenkäferbefall, vorgeschädigte Bäume (auch ohne Wind) umfallen sowie angebrochene Äste und Baumteile aus dem Kronenbereich abbrechen und herabfallen.
Zum Schutz der Waldbesucher wurde deshalb von einigen Waldbesitzern das Betreten der durch den Sturm geschädigten Waldflächen vorübergehend örtlich eingeschränkt (Waldsperrung).
Diese Waldsperrungen werden vor Ort durch Sperrschilder, Absperrbänder und andere Markierungen kenntlich gemacht. Diesen Anordnungen ist umgehend und vollständig Folge zu leisten. Diese Absperrungen sind zur eigenen Sicherheit zu beachten. Jedes Ignorieren (z. B. durch „Umgehen“ der Absperrungen) und Betreten der durch Sturm geschädigten Waldflächen kann eine Gefahr für Leib und Leben zur Folge haben.
Die Einhaltung des Betretungsverbotes wird durch die Mitarbeiter der unteren Forstbehörde und die sie unterstützenden Forstschutzbeauftragten aller Waldeigentumsarten überwacht und kontrolliert. Das unbefugte Betreten gesperrter Waldflächen und Waldwege stellt eine Ordnungswidrigkeit nach § 11 Abs. 3 i.V. mit § 52 Abs. 2 Nr. 4 Sächsisches Waldgesetz (SächsWaldG) dar und kann mit einer Geldbuße bis 2.500 Euro in besonders schweren Fällen bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Als Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger im Sachgebiet Forst während der allgemeinen Sprechzeiten des Landratsamtes Erzgebirgskreis fungieren: Gerd Roßbach: Tel. 03771 277-6323, E-Mail: gerd.rossbach@kreis-erz.de und Volkmar Backhaus: Tel. 03771 277-6325, E-Mail: volkmar.backhaus@kreis-erz.de.
Beuthner, Landratsamt Erzgebirgskreis