Chemnitz: Mit der Veröffentlichung ist im Mai 2018 die überarbeitete sächsische Mittelstandsrichtlinie in Kraft getreten, informiert die IHK Chemnitz in einer Pressemitteilung.
Wesentliche Änderungen sind die explizite Aufnahme von Beratungen zu Digitalisierungsvorhaben in kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie zur Personalentwicklung und Fachkräftesicherung. Auch die Erstellung einer Wissensbilanz kann nunmehr mit Unterstützung eines externen Beraters erfolgen.
Im Programm Markteinführung innovativer Produkte wurde der Innovationsbegriff explizit um nichttechnische Innovationen erweitert sowie die Förderquote für junge Unternehmen und StartUps von 50 auf 75 Prozent erhöht.
Auch die Förderquote für Digitalisierungsprojekte und Informationsschutz steigt von 40 Prozent auf 50 Prozent. Außerdem wurden Branchenausschlüsse aufgehoben und für die Umsetzung notwendige Hardware in die Förderung aufgenommen.
Die IHK Chemnitz hat sich bereits seit Ende 2015 für Änderungen in der Mittelstandsförderung stark gemacht. Viele Vorschläge zu Gunsten der Unternehmen wurden aufgenommen und haben zu teils deutlichen Verbesserungen geführt. Unverständlich bleibt jedoch; warum Gründungs- und Nachfolgeberatungen nur für Sachsen möglich bleiben. Sollte ein Gründer oder Nachfolgewilliger außerhalb Sachsens seinen Wohnsitz haben, so ist er zur Beantragung der Förderung nicht berechtigt.
Als IHK-Ansprechpartner im Fachbereich fungiert Lutz Müller, Telefon 0371/96001221oder lutz.mueller@chemnitz.ihk.de.
EK-Red.