Förderanreize für Unternehmensgründungen

Chem­nitz: Mit der Ver­öf­fent­li­chung ist im Mai 2018 die über­ar­bei­te­te säch­si­sche Mit­tel­stands­richt­li­nie in Kraft getre­ten, infor­miert die IHK Chem­nitz in einer Pres­se­mit­tei­lung.

Wesent­li­che Ände­run­gen sind die expli­zi­te Auf­nah­me von Bera­tun­gen zu Digi­ta­li­sie­rungs­vor­ha­ben in klei­nen und mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­men sowie zur Per­so­nal­ent­wick­lung und Fach­kräf­te­si­che­rung. Auch die Erstel­lung einer Wis­sens­bi­lanz kann nun­mehr mit Unter­stüt­zung eines exter­nen Bera­ters erfol­gen.

Im Pro­gramm Markt­ein­füh­rung inno­va­ti­ver Pro­duk­te wur­de der Inno­va­ti­ons­be­griff expli­zit um nicht­tech­ni­sche Inno­va­tio­nen erwei­tert sowie die För­der­quo­te für jun­ge Unter­neh­men und Star­tUps von 50 auf 75 Pro­zent erhöht.
Auch die För­der­quo­te für Digi­ta­li­sie­rungs­pro­jek­te und Infor­ma­ti­ons­schutz steigt von 40 Pro­zent auf 50 Pro­zent. Außer­dem wur­den Bran­chen­aus­schlüs­se auf­ge­ho­ben und für die Umset­zung not­wen­di­ge Hard­ware in die För­de­rung auf­ge­nom­men.

Die IHK Chem­nitz hat sich bereits seit Ende 2015 für Ände­run­gen in der Mit­tel­stands­för­de­rung stark gemacht. Vie­le Vor­schlä­ge zu Guns­ten der Unter­neh­men wur­den auf­ge­nom­men und haben zu teils deut­li­chen Ver­bes­se­run­gen geführt. Unver­ständ­lich bleibt jedoch; war­um Gründungs- und Nach­fol­ge­be­ra­tun­gen nur für Sach­sen mög­lich blei­ben. Soll­te ein Grün­der oder Nach­fol­ge­wil­li­ger außer­halb Sach­sens sei­nen Wohn­sitz haben, so ist er zur Bean­tra­gung der För­de­rung nicht berech­tigt.

Als IHK-Ansprechpartner im Fach­be­reich fun­giert Lutz Mül­ler, Tele­fon 0371/96001221oder lutz.​mueller@​chemnitz.​ihk.​de.

EK-Red.