Wichtige Neuerungen

Annaberg-Buchholz: Mit dem 1. Janu­ar 2024 wur­de die Bun­des­agen­tur für Arbeit an das elek­tro­ni­sche Arbeits­un­fä­hig­keits­ver­fah­ren (eAU) ange­bun­den. Die Agen­tu­ren für Arbeit sind damit gesetz­lich berech­tigt, die Arbeits­un­fä­hig­keits­be­schei­ni­gung (AUB) elek­tro­nisch bei den Kran­ken­kas­sen abzu­ru­fen.

Bei der Agen­tur für Arbeit Annaberg-Buchholz arbeits­los gemel­de­te Per­so­nen las­sen somit ihre Arbeits­un­fä­hig­keit ärzt­lich fest­stel­len und sind im Anschluss ver­pflich­tet, deren Beginn und die Dau­er der Agen­tur für Arbeit mit­zu­tei­len. Am ein­fachs­ten geht das, indem hier­für der eSer­vice oder die BA-MobilApp genutzt wird. Eine Beschei­ni­gung („gel­be Arbeits­un­fä­hig­keits­be­schei­ni­gung“) muss nicht mehr vor­ge­legt wer­den.

Die form­lo­se Mit­tei­lung der Arbeits­un­fä­hig­keit berech­tigt die Agen­tur für Arbeit zu einem elek­tro­ni­schen Daten­ab­ruf der Arbeits­un­fä­hig­keits­be­schei­ni­gung bei der gesetz­li­chen Kran­ken­kas­se.

Teil­neh­men­de an Aktivierungs- oder beruf­li­chen Ein­glie­de­rungs­maß­nah­men infor­mie­ren sowohl die Arbeits­agen­tur als auch ihren Maß­nah­me­trä­ger über den Beginn und die Dau­er der Arbeits­un­fä­hig­keit. Das papier­ge­bun­de­ne Beschei­ni­gungs­ver­fah­ren bleibt jedoch bestehen bei  pri­vat kran­ken­ver­si­cher­ten Teil­neh­men­den,  Erkran­kung eines Kin­des,  Krank­schrei­bung durch einen Arzt im Aus­land, ärzt­li­cher Behand­lung durch einen Arzt ohne Kas­sen­zu­las­sung auf eige­ne Rech­nung.

Arbeits­lo­se Per­so­nen, die durch das Job­cen­ter Erz­ge­birgs­kreis betreut wer­den, sind von die­ser neu­en Rege­lung aus­ge­nom­men. Wei­te­re Infos unter www​.arbeits​agen​tur​.de/​e​S​e​rvice.

Bun­des­agen­tur für Arbeit