Mehr Geld für Familien

Nürn­berg: Gute Nach­rich­ten für Fami­li­en mit klei­nen Ein­kom­men: Zum 1. Janu­ar 2022 steigt der Höchst­be­trag für den Kin­der­zu­schlag um vier Euro auf 209 Euro pro Kind und Monat. Fami­li­en, die bereits Kin­der­zu­schlag bean­tragt haben oder die­sen bereits erhal­ten, müs­sen von sich aus nicht aktiv wer­den – der Aus­zah­lungs­be­trag wird ab Janu­ar auto­ma­tisch ange­passt, geht aus einer Pres­se­mit­tei­lung der Bun­des­agen­tur für Arbeit wei­ter her­vor.

Kin­der­zu­schlag erhal­ten Eltern­paa­re und Allein­er­zie­hen­de von der Fami­li­en­kas­se, wenn sie für das jewei­li­ge Kind kin­der­geld­be­rech­tigt sind, es unter 25 Jah­re alt und unver­hei­ra­tet ist und wenn es im sel­ben Haus­halt lebt. Der Antrag auf Kin­der­zu­schlag kann direkt online aus­ge­füllt und die not­wen­di­gen Nach­wei­se hoch­ge­la­den wer­den.

Gut zu wis­sen: Mit dem KiZ-Lotsen lässt sich unter www​.kin​der​zu​schlag​.de in weni­gen Schrit­ten prü­fen, ob sich ein Antrag auf Kin­der­zu­schlag loh­nen könn­te. Hier fin­den sich auch wei­te­re Infor­ma­tio­nen zu den Anspruchs­vor­aus­set­zun­gen. Für die Beant­wor­tung indi­vi­du­el­ler Fra­gen zum Kin­der­zu­schlag kann von zu Hau­se auch bequem und unkom­pli­ziert eine Videobe­ra­tung ver­ein­bart wer­den.

Alle aktu­el­len Infor­ma­tio­nen hier­zu sowie rund um Kin­der­geld und Kin­der­zu­schlag online unter www​.fami​li​en​kas​se​.de.

EK-Red.