Annaberg-Buchholz: Die Bundesregierung hat eine erneute Verlängerung des erleichterten Zugangs zum Kurzarbeitergeld bis zum Jahresende beschlossen. Die bisher auf Ende September befristete Regel wird somit um drei Monate verlängert. Die Zeit der Kurzarbeit kann für die betriebliche Weiterbildung genutzt werden. Die Agentur für Arbeit Annaberg-Buchholz unterstützt mit Qualifizierungsberatung sowie Zuschüssen zu den Lehrgangskosten.
Unternehmen haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben. Befristet bis Jahresende können auch Leiharbeitnehmer unterstützt werden. Die Sozialversicherungsbeiträge werden für die ausgefallenen Arbeitsstunden bis zum 31.12.2021 voll erstattet. Der Bezug von Kurzarbeitergeld mit Beginn in 2021 ist bis zu 12 Monate möglich. Bis Ende 2021 gilt unter bestimmten Voraussetzungen eine Bezugsdauer von längstens 24 Monaten, wenn der Beginn vor 2021 lag.
Wenn Kurzarbeit unvermeidbar ist, ist es sinnvoll, diese Zeit für die betriebliche Weiterbildung zu nutzen. Die Agentur für Arbeit Annaberg-Buchholz kann dabei unterstützen und empfiehlt deswegen jedem Unternehmen, sich vor Beginn jeder Qualifizierung ihrer Beschäftigten mit dem Arbeitgeberservice in Verbindung zu setzen.
Die wichtigsten Informationen zum Kurzarbeitergeld sind unter www.argeitsagentur.de/kurzarbeit zusammengestellt.
Für telefonische Kontakte steht die Arbeitgeberservice-Hotline: 0 800/4555520 sowie die regionale Kurzarbeitergeld-Hotline 0371/5673477 zur Verfügung.
Heinrich, Agentur für Arbeit