Keine Sonntagsöffnung

Olbern­hau: Die in der jüngs­ten Stadt­rats­sit­zung beschlos­se­ne Rechts­ver­ord­nung der Stadt Olbern­hau über ver­kaufs­of­fe­ne Sonn­ta­ge am 2. und 3. Advent 2020  kann lei­der nicht umge­setzt wer­den.

Nach Rück­spra­che mit dem zustän­di­gen Amt im Erz­ge­birgs­kreis erhält die­se Rechts­ver­ord­nung auf­grund der neu­en Säch­si­schen Corona-Schutz-Verordnung und den damit ver­bun­de­nen schär­fe­ren Maß­nah­men kei­ne Geneh­mi­gung.

Auf die Ver­öf­fent­li­chung der Rechts­ver­ord­nung wird auf­grund des­sen ver­zich­tet. Die­se wird somit nicht in Kraft tre­ten. Hier­für wird um Ver­ständ­nis gebe­ten.

Ord­nungs­amt, Stadt­ver­wal­tung Olbern­hau