Olbernhau: Die in der jüngsten Stadtratssitzung beschlossene Rechtsverordnung der Stadt Olbernhau über verkaufsoffene Sonntage am 2. und 3. Advent 2020 kann leider nicht umgesetzt werden.
Nach Rücksprache mit dem zuständigen Amt im Erzgebirgskreis erhält diese Rechtsverordnung aufgrund der neuen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung und den damit verbundenen schärferen Maßnahmen keine Genehmigung.
Auf die Veröffentlichung der Rechtsverordnung wird aufgrund dessen verzichtet. Diese wird somit nicht in Kraft treten. Hierfür wird um Verständnis gebeten.
Ordnungsamt, Stadtverwaltung Olbernhau