Annaberg-Buchholz: Die Fahrerlaubnisbehörde des Erzgebirgskreises hat am 2. November 2020 wieder ihren regulären Betrieb aufgenommen.
Im Interesse der Kontaktminimierung gilt weiterhin, dass Anträge ausschließlich schriftlich auf dem Postweg entgegen genommen werden. Hierzu sollen die auf der Homepage des Erzgebirgskreises (www.erzgebirgskreis.de) unter „Bürgerservice“ „Formulare“ für das Sachgebiet „Fahrerlaubnisbehörde“ zur Verfügung gestellten Antragsformulare genutzt werden. Termine für Vorsprachen im Dienstgebäude werden nur in den Fällen vergeben, in denen ein persönliches Erscheinen aus behördlicher Sicht unverzichtbar ist. In unabweisbar dringenden Fällen erreichen Sie die Fahrerlaubnisbehörde telefonisch unter der Rufnummer 03733/8315320.
Landratsamt Erzgebirgskreis