Haushalt 2020 genehmigt

Olbern­hau: „Die Haus­halts­sat­zung für das Jahr 2020 wur­de vom Land­rats­amt des Erz­ge­birgs­krei­ses nicht bean­stan­det“, infor­mier­te Käm­me­rin, Bir­git Diet­ze, zur jüngs­ten Sit­zung des Olbern­hau­er Stadt­ra­tes. Aller­dings ent­hal­te die Haus­halts­sat­zung 2020 geneh­mi­gungs­pflich­ti­ge Tei­le. „Vom fest­ge­setz­ten Gesamt­be­trag der Ver­pflich­tungs­er­mäch­ti­gun­gen in Höhe von 4.854.418 Euro wird unter Bezug­nah­me auf die dar­aus resul­tie­ren­de Kre­dit­auf­nah­me im Finanz­pla­nungs­zeit­raum ein Teil­be­trag von 1.951.256 € geneh­migt“, führ­te die Käm­me­rin wei­ter aus. Der Stadt­rat fass­te dazu mehr­heit­lich einen Bei­tritts­be­schluss.

Gefor­dert waren die Stadt­rä­te zur jüngs­ten Sit­zung des Olbern­hau­er Gre­mi­ums, auch über die Aus­set­zung der Kün­di­gungs­frist der Betreu­ungs­sat­zung für städ­ti­sche Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen auf­grund der Corona-Pandemie zu ent­schei­den. „Die Ver­wal­tung erreich­ten Anfra­gen betrof­fe­ner Eltern, die um eine frü­he­re Kün­di­gung des abge­schlos­se­nen Betreu­ungs­ver­tra­ges ersuch­ten“, mach­te Haupt­amts­lei­ter, Ben­ja­min Flor, deut­lich. Nach kur­zer Bera­tung erteil­ten die Mit­glie­der des Stadt­ra­tes dem Vor­schlag, die in der gül­ti­gen Betreu­ungs­sat­zung fest­ge­leg­te 3-monatige Kün­di­gungs­frist vor­erst bis zum Jah­res­en­de 2020 aus­zu­set­zen und den Bür­ger­meis­ter mit dem Abschluss der betref­fen­den Auf­he­bungs­ver­trä­ge zu beauf­tra­gen, ein­mü­tig grü­nes Licht.

Ein­stim­mig ver­ab­schie­de­ten die Stadt­rä­te auch den geplan­ten Weg der Stadt im Hin­blick auf die Abrech­nung der Eltern­bei­trä­ge ab dem 20. April 2020. Dem­nach wird zum 15. Juni für den Zeit­raum vom 20. April bis zum 17. Mai nur die tat­säch­lich erbrach­te Betreu­ungs­zeit in Rech­nung gestellt bzw. eine Gut­schrift bei Nichtin­an­spruch­nah­me erteilt. Die Dif­fe­renz aus den Mona­ten März und Mai soll in den Fol­ge­mo­na­ten ver­rech­net wer­den. Mit die­ser Fest­le­gung wird die Eil­ent­schei­dung des Bür­ger­meis­ters vom 18. März, wonach die Eltern­bei­trä­ge für den Zeit­raum der Schlie­ßung der ört­li­chen Kin­der­ein­rich­tun­gen infol­ge Coro­na aus­ge­setzt wur­den, auf­ge­ho­ben. Fest­ge­legt wur­de fer­ner, dass mit der regu­lä­ren Wie­der­auf­nah­me des Betreu­ungs­be­triebs ab 18. Mai die Abrech­nung der Eltern­bei­trä­ge bis zum 30. Juni 2020 eben­falls auf tat­säch­li­cher Basis, abwei­chend zum ver­ein­bar­ten Betreu­ungs­ver­trag, erfolgt.

Im Tages­ord­nungs­punkt Infor­ma­tio­nen infor­mier­te Haupt­amts­lei­ter Ben­ja­min Flor über die vor­ge­nom­me­nen Ein­schrän­kun­gen bei den Kita-Öffnungszeiten. Not­wen­dig wur­de die Fest­le­gung, um die gel­ten­den Hygiene-Auflagen ein­zu­hal­ten. Bei Här­te­fäl­len wer­de der Betreu­ungs­zeit­be­darf ange­passt. Vor­aus­set­zung sei, dass die Eltern einen ent­spre­chen­den Antrag stell­ten. „Aktu­ell wur­den rund 20 Aus­nah­me­ge­neh­mi­gun­gen erteilt, mit denen wir den Eltern hel­fen und sie unter­stüt­zen, wo wir kön­nen“, beton­te Flor. Aktu­ell lie­ge die Aus­las­tung der städ­ti­schen Kin­der­ein­rich­tun­gen zwi­schen 70 und 80 Pro­zent. „Momen­tan ist nicht abzu­se­hen, dass die Auf­la­gen in nächs­ter Zeit gelo­ckert wer­den“, ergänz­te Ben­ja­min Flor abschlie­ßend.

Eh