Annaberg-Buchholz: Am 15. Mai wurde das Sozialschutzpaket II verabschiedet und damit auch die vorübergehende Verlängerung der Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld beschlossen. Das Gesetz wurde bereits im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt rückwirkend zum 1. Mai 2020 in Kraft.
Die Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes wird für Personen, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai 2020 und 31. Dezember 2020 auslaufen würde, um weitere drei Monate verlängert.
Dementsprechend wird das Arbeitslosengeld für die Personen, die von der Gesetzesänderung betroffen sind, automatisch verlängert. Sie müssen sich nicht noch einmal bei der Agentur für Arbeit melden.
Auch Personen, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld bereits ab dem 1. Mai 2020 ausgelaufen ist und die deshalb beim Jobcenter Leistungen beantragt haben oder bereits Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung) beziehen, müssen nicht aktiv werden: Das Jobcenter Erzgebirgskreis und die Agentur für Arbeit Annaberg-Buchholz stimmen sich ab und verrechnen die Leistungen miteinander.
Weitere Informationen unter https://www.arbeitsagentur.de/finanzielle-hilfen/arbeitslosengeld-anspruch-hoehe-dauer
Heinrich, Agentur für Arbeit