Kinderzuschlag ab sofort online beantragen

Nürn­berg: Der Kin­der­zu­schlag kann jetzt online bean­tragt wer­den – schnell und unbü­ro­kra­tisch, jeder­zeit und von über­all. Die Digi­ta­li­sie­rung die­ser wich­ti­gen Leis­tung erleich­tert den Zugang und hilft damit, Kin­der bes­ser zu för­dern und Kin­der­ar­mut zu ver­mei­den.

Nach dem Inkraft­tre­ten der zwei­ten Stu­fe des Starke-Familien-Gesetzes am 1. Janu­ar 2020 haben mehr Fami­li­en nun Anspruch auf Kin­der­zu­schlag (KiZ). Abhän­gig von der finan­zi­el­len Situa­ti­on der Fami­lie kann die­ser pro Kind bis zu 185 Euro monat­lich betra­gen. Gering ver­die­nen­de Eltern, ins­be­son­de­re Allein­er­zie­hen­de, müs­sen damit kei­ne Leis­tun­gen der Grund­si­che­rung in Anspruch neh­men. Der Weg zum Kin­der­zu­schlag geht nun noch schnel­ler und ein­fa­cher: mit dem neu­en Online-Antrag.

Eltern, die bereits Kin­der­geld für ihre Kin­der bezie­hen, kön­nen den KiZ ab sofort bequem im Inter­net bean­tra­gen, sogar von unter­wegs per Smart­pho­ne oder Tablet. Unter www​.kin​der​zu​schlag​.de fin­den sie über das Infor­ma­ti­ons­tool „<KiZ-Lotse“ die Vor­aus­set­zun­gen für KiZ. Der Online-Antrag selbst erfolgt dann Schritt für Schritt durch Aus­fül­len über­sicht­li­cher Ein­ga­be­fel­der. Das abschlie­ßend auto­ma­tisch erzeug­te Antrags­do­ku­ment muss aus recht­li­chen Grün­den der­zeit noch aus­ge­druckt und unter­schrie­ben an die Fami­li­en­kas­se der BA geschickt wer­den. Haben die Eltern kei­nen Dru­cker, kann der Antrag auch von der Fami­li­en­kas­se aus­ge­druckt und den Eltern per Post zur Unter­zeich­nung zuge­sandt wer­den.

Mit den Ver­bes­se­run­gen durch das Starke-Familien-Gesetz sol­len noch mehr Fami­li­en erreicht wer­den, in denen die Eltern arbei­ten und für die es trotz klei­nen und mitt­le­ren Ein­kom­mens am Ende des Monats knapp wird. Der ein­fa­che digi­ta­le Zugang erspart ihnen den Gang in die Behör­den und den zeit­auf­wän­di­gen Kampf mit kom­pli­zier­ten For­mu­la­ren.

Seit eini­gen Wochen ist der Online-Antrag im Inter­net abruf­bar. Bei über 850.000 Sei­ten­auf­ru­fen wur­den der Fami­li­en­kas­se der BA schon 140.000 abge­schlos­se­ne Online-Anträge und 520.000 Uploads von Nach­wei­sen zum Antrag über­mit­telt. Die unmit­tel­bar zum Online-Antrag abge­frag­ten Bewer­tun­gen der Kun­din­nen und Kun­den zeich­nen mit 4,4 von 5 mög­li­chen „Ster­nen“ ein sehr posi­ti­ves Bild. Hin­wei­se und Ver­bes­se­rungs­vor­schlä­ge sind online mög­lich und wer­den bei der fort­lau­fen­den Opti­mie­rung des Online-Antrags berück­sich­tigt: So plant die Fami­li­en­kas­se für künf­ti­ge Ver­sio­nen, dass die KiZ-Antragsteller wäh­rend des Aus­fül­lens des Online-Antrags z. B. jeder­zeit die Videobe­ra­tung zuschal­ten kön­nen, um bei Fra­gen unkom­pli­ziert und schnell eine per­sön­li­che Unter­stüt­zung von KiZ-Beratern zu erhal­ten.

Alle Infor­ma­tio­nen zum Online-Antrag mit dem KiZ-Lotsen und der Videobe­ra­tung sowie zu den The­men Kin­der­geld und Kin­der­zu­schlag erhält man bei der Fami­li­en­kas­se vor Ort oder im Inter­net unter www​.kin​der​zu​schlag​.de und www​.fami​li​en​kas​se​.de

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