Annaberg-Buchholz: Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitnehmern sind verpflichtet, ihre Anzeige zur Beschäftigung von Schwerbehinderten für das Jahr 2016 bis spätestens zum 31. März 2017 bei der Arbeitsagentur einzureichen. Die Agentur für Arbeit Annaberg-Buchholz empfiehlt, damit nicht bis zum letzten Tag zu warten, um eventuelle Fragen noch rechtzeitig klären zu können. Wenn Unternehmen mit jahresdurchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen nicht wenigstens fünf Prozent davon mit Schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellte Menschen besetzen, wird eine Ausgleichsabgabe fällig. Die Höhe der Abgabe richtet sich nach der Beschäftigtenzahl insgesamt. Die Mittel aus dieser Abgabe werden ausschließlich zur Förderung der Integration Schwerbehinderter in Arbeit und Gemeinschaft verwendet.
Durchführung des Anzeigeverfahrens:
Bereits erfasste Arbeitgeber bekommen automatisch bis Anfang Januar eine CD-ROM mit der Software „REHADAT-Élan“ samt Erläuterungen zum Anzeigeverfahren zugesandt. Mit diesem Programm kann die Meldung von schwerbehinderten Beschäftigten einfach und bequem elektronisch vorgenommen werden. Dabei kann auch die Höhe der Ausgleichabgabe gleich mit berechnet werden. Beschäftigungspflichtige Arbeitgeber, die keine Unterlagen erhalten haben, sind trotzdem anzeigepflichtig.
Wer noch keine CD-ROM erhalten hat oder zusätzlichen Bedarf an Unterlagen zum Anzeigeverfahren hat, kann die Software auch kostenlos im Internet unter www.rehadat-élan.de zum Download finden. Zu weiteren Fragen rund um das Anzeigeverfahren und die Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Arbeitnehmer können sich Arbeitgeber an ihre Agentur für Arbeit wenden. Hierfür steht die kostenlose Service-Hotline für Arbeitgeber unter 0800 4 5555 20 zur Verfügung.
Heinrich, Agentur für Arbeit