Meldefrist beachten

Annaberg-Buchholz: Arbeit­ge­ber mit min­des­tens 20 Arbeit­neh­mern sind ver­pflich­tet, ihre Anzei­ge zur Beschäf­ti­gung von Schwer­be­hin­der­ten für das Jahr 2016 bis spä­tes­tens zum 31. März 2017 bei der Arbeits­agen­tur ein­zu­rei­chen. Die Agen­tur für Arbeit Annaberg-Buchholz emp­fiehlt, damit nicht bis zum letz­ten Tag zu war­ten, um even­tu­el­le Fra­gen noch recht­zei­tig klä­ren zu kön­nen. Wenn Unter­neh­men mit jah­res­durch­schnitt­lich min­des­tens 20 Arbeits­plät­zen nicht wenigs­tens fünf Pro­zent davon mit Schwer­be­hin­der­ten oder ihnen gleich­ge­stell­te Men­schen beset­zen, wird eine Aus­gleichs­ab­ga­be fäl­lig. Die Höhe der Abga­be rich­tet sich nach der Beschäf­tig­ten­zahl ins­ge­samt. Die Mit­tel aus die­ser Abga­be wer­den aus­schließ­lich zur För­de­rung der Inte­gra­ti­on Schwer­be­hin­der­ter in Arbeit und Gemein­schaft ver­wen­det.

Durch­füh­rung des Anzei­ge­ver­fah­rens:

Bereits erfass­te Arbeit­ge­ber bekom­men auto­ma­tisch bis Anfang Janu­ar eine CD-ROM mit der Soft­ware „REHADAT-Élan“ samt Erläu­te­run­gen zum Anzei­ge­ver­fah­ren zuge­sandt. Mit die­sem Pro­gramm kann die Mel­dung von schwer­be­hin­der­ten Beschäf­tig­ten ein­fach und bequem elek­tro­nisch vor­ge­nom­men wer­den. Dabei kann auch die Höhe der Aus­gleich­ab­ga­be gleich mit berech­net wer­den. Beschäf­ti­gungs­pflich­ti­ge Arbeit­ge­ber, die kei­ne Unter­la­gen erhal­ten haben, sind trotz­dem anzei­ge­pflich­tig.

Wer noch kei­ne CD-ROM erhal­ten hat oder zusätz­li­chen Bedarf an Unter­la­gen zum Anzei­ge­ver­fah­ren hat, kann die Soft­ware auch kos­ten­los im Inter­net unter www.rehadat-élan.de zum Down­load fin­den. Zu wei­te­ren Fra­gen rund um das Anzei­ge­ver­fah­ren und die Beschäf­ti­gungs­pflicht schwer­be­hin­der­ter Arbeit­neh­mer kön­nen sich Arbeit­ge­ber an ihre Agen­tur für Arbeit wen­den. Hier­für steht die kos­ten­lo­se Service-Hotline für Arbeit­ge­ber unter 0800 4 5555 20 zur Ver­fü­gung.

Hein­rich, Agen­tur für Arbeit