Aufwandsentschädigung für Ehrenamtliche

Dres­den: Auch im kom­men­den Jahr för­dert der Frei­staat Sach­sen das bür­ger­schaft­li­che Enga­ge­ment sei­ner Ein­woh­ner durch die Aus­rei­chung einer pau­scha­len Auf­wands­ent­schä­di­gung nach der Richt­li­nie „Wir für Sach­sen“, infor­miert eine Pres­se­mit­tei­lung des Säch­si­schen Staats­mi­nis­te­ri­ums für Sozia­les und Ver­brau­cher­schutz.

Bis zum 31. Okto­ber 2016 kön­nen Ver­ei­ne, Ver­bän­de, Stif­tun­gen, Kir­chen sowie Städ­te und Gemein­den als Pro­jekt­trä­ger Anträ­ge für das Jahr 2017 ein­rei­chen. Geför­dert wird das bür­ger­schaft­li­che Enga­ge­ment ins­be­son­de­re in den Berei­chen Sozia­les, Kul­tur, Sport, Umwelt und Gesell­schaft.
Für einen Ein­satz von durch­schnitt­lich min­des­tens 20 Stun­den monat­lich kön­nen Bür­ger über den jewei­li­gen Pro­jekt­trä­ger eine pau­scha­le Auf­wands­ent­schä­di­gung von bis zu 40 Euro monat­lich erhal­ten. Sozi­al­mi­nis­te­rin Bar­ba­ra Klepsch beton­te in die­sem Zusam­men­hang: „Mit die­ser För­de­rung unter­stüt­zen wir Bür­ger, die bereit sind, sich in ihrer Frei­zeit für das Gemein­wohl ein­zu­set­zen. Ich dan­ke den enga­gier­ten Per­so­nen sowie den zahl­rei­chen Ver­ei­nen, Ver­bän­den und sons­ti­gen Pro­jekt­trä­gern, die die ehren­amt­li­chen Tätig­kei­ten orga­ni­sie­ren und beglei­ten. Bür­ger­schaft­li­ches Enga­ge­ment ist ein wich­ti­ger Bestand­teil der Zivil­ge­sell­schaft.“

Die mit der Umset­zung der För­der­richt­li­nie beauf­trag­te Bür­ger­stif­tung Dres­den nimmt bis Ende Okto­ber Anträ­ge für das Jahr 2017 ent­ge­gen. Hin­wei­se zur Antrag­stel­lung sowie die aktu­el­len For­mu­la­re sind unter www​.ehren​amt​.sach​sen​.de abruf­bar. Tele­fo­ni­sche Rück­fra­gen sind unter 0351 3158150 und 0351 3158163 mög­lich, heißt es abschlie­ßend.

EK-Red.