Annaberg-Buchholz: Der Kreistag des Erzgebirgskreises hat in seiner Sitzung am 15. Juni 2016 die Fortführung der finanziellen Stützung der Eigenanteile im Bereich Schülerbeförderung beschlossen, informiert eine Pressemitteilung des Erzgebirgskreises. Da eine direkte Verrechnung der Unterstützungszahlungen des Erzgebirgskreises zur Begrenzung der Eigenanteile ab dem neuen Schuljahr nicht mehr möglich ist, hat der Kreistag beschlossen, mit einem Antragsverfahren die Zuschüsse des Erzgebirgskreises auch weiterhin zu zahlen. Die Antragstellung ist ab sofort möglich. Voraussetzung ist, dass der festgesetzte Eigenanteil für das neue Schuljahr 2016/017 bereits vollständig an den ZUVMS gezahlt wurde. Das Antragsformular ist auf der Startseite der Homepage des Erzgebirgskreises eingestellt, kann heruntergeladen und elektronisch oder handschriftlich (bitte Druckbuchstaben) ausgefüllt werden (bitte für jedes Kind einen eigenen Antrag stellen).
Für Rückfragen zum Verfahren der Bezuschussung der Eigenanteile der Schülerbeförderung ist eine Hotline geschaltet. Die Mitarbeiter im Referat Schulen und Sport sind während der Öffnungszeiten des Landratsamtes unter der Rufnummer 03733-831-2299 zu erreichen. Alle anderen Fragen zur Schülerbeförderung sind weiterhin an den Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen (ZVMS) zu richten.
Die Kreisverwaltung bemüht sich, die eingehenden ca. 15.000 Anträge zügig zu bearbeiten. Die dafür erforderlichen Finanzmittel von ca. 830.000 EUR stehen im Haushalt 2016 zur Verfügung.
Anspruchsberechtigte für Leistungen auf Bildung und Teilhabe (BuT) müssen beim Landratsamt (LRA) des Erzgebirgskreises, Referat Soziale Hilfen (für wohngeldberechtigte Schüler, für Empfänger von Kindergeldzuschlag, für Sozialhilfeempfänger nach SGB XII) und beim LRA des Erzgebirgskreises, Jobcenter (für Sozialhilfeempfänger nach SGB II) ihre Zuschüsse auch weiterhin beantragen. Anträge nach § 28 SGB II und 34 SGB XII müssen vom Sozialhilfeempfänger spätestens im Fälligkeitsmonat der Zahlung an den ZVMS beim LRA gestellt werden.
Alle übrigen Eltern/Schüler, die Eigenanteile für die Schülerbeförderung beim ZVMS bezahlen müssen und nicht leistungsberechtigt nach BuT sind, können Zuschüsse bzw. die vorgesehen Teilerstattung der gezahlten Eigenanteile beim LRA, Referat Schulen und Sport, innerhalb von 3 Monaten nach Zahlung an den ZVMS beantragen: 95,00 EUR für Schüler der Klassen 1 bis 4; 32,50 EUR für Schüler ab Klasse 5; vollständige Erstattung für Schüler an Schulen für geistige Behinderte. Im Ergebnis soll die finanzielle Elternbelastung durch die Eigenanteile (netto auf dem bisherigen Niveau bleiben, heißt es abschließend.
EK-Red.