Versendung von Nachweisen

Annaberg-Buchholz: Die Daten für den Bezug von Sozi­al­leis­tun­gen im Kalen­der­jahr 2015 wur­den der Finanz­ver­wal­tung von der Bun­des­agen­tur für Arbeit (BA) zur Ver­fü­gung gestellt. Zwi­schen­zeit­lich hat die Finanz­ver­wal­tung die Daten­über­mitt­lung bestä­tigt und damit für den Druck der Leis­tungs­nach­wei­se durch die BA frei­ge­ge­ben. Mit der Druck­auf­be­rei­tung der Leis­tungs­nach­wei­se wur­de begon­nen. Der Ver­sand an die Kun­den erfolgt kon­ti­nu­ier­lich in den kom­men­den Tagen.

Mit Hil­fe die­ser Leis­tungs­nach­wei­se wird von den Finanz­äm­tern ein beson­de­rer Steu­er­satz ermit­telt, ins­be­son­de­re dann, wenn im zurück­lie­gen­den Jahr bei­spiels­wei­se Lohn­er­satz­leis­tun­gen (Arbeits­lo­sen­geld) bezo­gen wur­den.

Hein­rich, Agen­tur für Arbeit