Infos für Arbeitgeber

Annaberg-Buchholz: Die Inte­gra­ti­on von geflüch­te­ten Men­schen in den Arbeits­markt stellt eine gro­ße Her­aus­for­de­rung dar. Die Bun­des­agen­tur für Arbeit (BA) hat dazu in ihrem online-Angebot einen Über­blick zu wesent­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen für Arbeit­ge­ber zusam­men­ge­stellt.

Unter dem Link www​.arbeits​agen​tur​.de  fin­den Unter­neh­mer unter ande­rem fol­gen­de Infor­ma­tio­nen: Unter wel­chen Vor­aus­set­zun­gen ist eine Arbeit oder Aus­bil­dung mög­lich? Was muss bei einem Prak­ti­kum beach­tet wer­den? Wel­che finan­zi­el­len Unter­stüt­zungs­leis­tun­gen gewährt die Arbeits­agen­tur, wenn man Flücht­lin­ge ein­stellt? Dar­über hin­aus wer­den häu­fig gestell­te Fra­gen beant­wor­tet, bei­spiels­wei­se was eine Arbeits­markt­prü­fung beinhal­tet oder wie geflüch­te­te Men­schen zu ent­loh­nen sind.

Für wei­ter­ge­hen­de Infor­ma­tio­nen steht der Arbeitgeber-Service vor Ort unter der kos­ten­frei­en Ser­vice­ruf­num­mer 0800/4555520 zur Ver­fü­gung.

Hein­rich, Agen­tur für Arbeit