Annaberg-Buchholz: Am 1. Juli 2021 ist der Glücksspielstaatsvertrag 2021 im Freistaat Sachsen in Kraft getreten und bringt wichtige Veränderungen, die von Gastronomen und Beherbergungsbetrieben mit Glückspielautomaten beachtet werden müssen.
Neben der Regulierung von Glücksspielen im Internet schreibt der Staatsvertrag unter anderem die Anschlusspflicht an ein bundesweites und spielformübergreifendes Spielersperrsystem vor. Betroffen davon sind auch Gastronomen, Beherbergungsbetriebe etc., soweit sie Geld- oder Warenspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit vorhalten.