Berlin/Schwarzenberg: Der Deutsche Bundestag hat am Freitag das Kurzarbeitergeld neu geregelt, informiert eine Pressemitteilung des CDU-Bundestagsabgeordneten, Alexander Krauß. „Trotz des ‚Coruna-Virus« sollen möglichst keine Arbeitsplätze verloren gehen“, betont Alexander Krauß. Betriebe sollen Kurzarbeitergeld schon nutzen können, wenn nur 10 Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind. Bislang musste es ein Drittel der Mitarbeiter sein. Die Unternehmen bekommen künftig die Sozialversicherungsbeiträge vollständig von der Bundesagentur für Arbeit erstattet. Auch Leiharbeiter können nun in Kurzarbeit gehen.
„Die Bundesagentur für Arbeit ist gut gewappnet“, sagte Krauß. Deren Rücklagen betrügen 26 Milliarden Euro. Unternehmen sollten sich bei ihr zur Kurzarbeit beraten lassen. „Die Wirtschaftskrise 2009 hat gezeigt, dass es sehr, sehr sinnvoll ist, Mitarbeiter nicht zu entlassen, sondern bei Nachfrageeinbrüchen auf Kurzarbeit zu setzen“, erklärte der Bundestagsabgeordnete. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt bei Kurzarbeit 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns. Bei Arbeitnehmern mit Kind sind es 67 Prozent, heißt es abschließend.
EK-Red.