Kurzarbeitergeld auch bei Zeitarbeit

Berlin/Schwarzenberg: Der Deut­sche Bun­des­tag hat am Frei­tag das Kurz­ar­bei­ter­geld neu gere­gelt, infor­miert eine Pres­se­mit­tei­lung des CDU-Bundestagsabgeordneten, Alex­an­der Krauß. „Trotz des ‚Coruna-Virus« sol­len mög­lichst kei­ne Arbeits­plät­ze ver­lo­ren gehen“, betont Alex­an­der Krauß. Betrie­be sol­len Kurz­ar­bei­ter­geld schon nut­zen kön­nen, wenn nur 10 Pro­zent der Beschäf­tig­ten vom Arbeits­aus­fall betrof­fen sind. Bis­lang muss­te es ein Drit­tel der Mit­ar­bei­ter sein. Die Unter­neh­men bekom­men künf­tig die Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge voll­stän­dig von der Bun­des­agen­tur für Arbeit erstat­tet. Auch Leih­ar­bei­ter kön­nen nun in Kurz­ar­beit gehen.
„Die Bun­des­agen­tur für Arbeit ist gut gewapp­net“, sag­te Krauß. Deren Rück­la­gen betrü­gen 26 Mil­li­ar­den Euro. Unter­neh­men soll­ten sich bei ihr zur Kurz­ar­beit bera­ten las­sen. „Die Wirt­schafts­kri­se 2009 hat gezeigt, dass es sehr, sehr sinn­voll ist, Mit­ar­bei­ter nicht zu ent­las­sen, son­dern bei Nach­fra­ge­ein­brü­chen auf Kurz­ar­beit zu set­zen“, erklär­te der Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te. Die Bun­des­agen­tur für Arbeit über­nimmt bei Kurz­ar­beit 60 Pro­zent des aus­ge­fal­le­nen Net­to­lohns. Bei Arbeit­neh­mern mit Kind sind es 67 Pro­zent, heißt es abschlie­ßend.

EK-Red.