Änderungen online möglich

Nürn­berg: Ände­run­gen in der Adres­se, im Familien- oder Kon­to­stand: Kin­der­geld­be­rech­tig­te kön­nen Ver­än­de­run­gen in ihren Wohn- und Lebens­ver­hält­nis­sen jetzt zu gro­ßen Tei­len online an die Fami­li­en­kas­se über­mit­teln, infor­miert die Bun­des­agen­tur für Arbeit Nürn­berg in einer Pres­se­mit­tei­lung.

Das neue Online-Angebot der Fami­li­en­kas­se bie­tet Kin­der­geld­be­rech­tig­ten seit Kur­zem die Mög­lich­keit, Ver­än­de­rungs­mit­tei­lun­gen bequem sowie rund um die Uhr direkt über www​.fami​li​en​kas​se​.de zu über­mit­teln. Sie haben die Mög­lich­keit, Daten der jewei­li­gen Ver­än­de­rung in eine über­sicht­li­che Ein­ga­be­mas­ke ein­zu­ge­ben und elek­tro­nisch zu erfas­sen.

Auf die­se Wei­se kön­nen Kin­der­geld­be­rech­tig­te zum Bei­spiel über Ände­run­gen ihrer Adres­se, ihres Fami­li­en­stan­des oder in der Anzahl der im Haus­halt leben­den Kin­der infor­mie­ren. Dadurch las­sen sich Por­to­ge­büh­ren und Wege­kos­ten ein­spa­ren. Papier­vor­dru­cke müs­sen Kin­der­geld­be­rech­tig­te auch nicht mehr aus­fül­len.

Ände­run­gen in der Bank­ver­bin­dung kön­nen Kun­den jetzt auch online mit­tei­len. Aller­dings müs­sen Kin­der­geld­be­rech­tig­te bzw. Kon­to­in­ha­ber die­ses Doku­ment noch per­sön­lich unter­zeich­nen. Die hand­schrift­li­che Signa­tur ist gesetz­lich vor­ge­schrie­ben. Am Ende der aus­ge­füll­ten Ein­ga­be­mas­ke wird ein kom­pak­tes PDF-Dokument erzeugt, das die Kun­den aus­dru­cken und unter­schrie­ben an die zustän­di­ge Fami­li­en­kas­se schi­cken. Dabei ermit­telt sich die für den Kin­der­geld­be­rech­tig­ten zustän­di­ge Fami­li­en­kas­se auto­ma­tisch, sobald die Kin­der­geld­num­mer in das Doku­ment ein­ge­ge­ben wur­de.

Alle Infor­ma­tio­nen zum Online-Angebot sowie Antrags­for­mu­la­re und Merk­blät­ter zu den The­men Kin­der­geld und Kin­der­zu­schlag erhal­ten Sie bei Ihrer Fami­li­en­kas­se vor Ort oder im Inter­net unter www​.fami​li​en​kas​se​.de, wird abschlie­ßend mit­ge­teilt.

EK-Red.