Kleingartenwettbewerb ausgerufen

Erz­ge­birgs­kreis: Der Wett­be­werb um die schöns­te Klein­gar­ten­an­la­ge im Erz­ge­birgs­kreis (Klein­gar­ten­wett­be­werb) geht 2024 in eine neue Run­de. Die Aus­lo­bung erfolgt alle vier Jah­re vom Land­rat des Erz­ge­birgs­krei­ses gemein­sam mit dem Regio­nal­ver­band „Ober­erz­ge­bir­ge“, dem Kreis­ver­band Aue/Stollberg, dem Klein­gärt­ner­ver­band Schwar­zen­berg und dem Ter­ri­to­ri­al­ver­band Zscho­pau.

Alle Klein­gar­ten­ver­ei­ne im Erz­ge­birgs­kreis sind zur Teil­nah­me auf­ge­ru­fen. Mit der Aus­lo­bung kön­nen bis zum 30. Juni 2024 Bewer­bun­gen für den Wett­be­werb bei den jewei­li­gen zustän­di­gen ter­ri­to­ria­len Ver­bän­den oder im Land­rats­amt Erz­ge­birgs­kreis abge­ge­ben wer­den.

Mit die­sem Wett­be­werb sol­len beson­de­re Initia­ti­ven von Klein­gar­ten­ver­ei­nen und die Ver­schö­ne­rung der Anla­gen im Land­kreis in ihrer Gesamt­heit geför­dert und die Öff­nung die­ser für die Bewoh­ner des Wohn­um­fel­des ermög­licht wer­den. Einen wei­te­ren Schwer­punkt stellt die För­de­rung des öko­lo­gi­schen Gärt­nerns unter Beach­tung der Arten­viel­falt und die Schaf­fung von natur­na­hen Lebens­räu­men dar.

Die Durch­füh­rung des Wett­be­wer­bes erfolgt in zwei Stu­fen:

1. Vor­ausscheid nach Sich­tung der Unter­la­gen durch die ter­ri­to­ria­len Ver­bän­de und nach­fol­gen­der Aus­wahl der zehn bes­ten Klein­gar­ten­an­la­gen durch die Wett­be­werbs­ju­ry.

2. Endau­scheid zur Plat­zier­ten­er­mitt­lung mit Befah­rung der zehn bes­ten aus­ge­wähl­ten Klein­gar­ten­an­la­gen.

Anhand des vor­ge­ge­be­nen Punk­te­sys­tems erfolgt an zwei Besich­tungs­ta­gen die Ermitt­lung der drei Erst­plat­zier­ten. Im Ergeb­nis der Bewer­tung wer­den dem Land­rat die drei schöns­ten Anla­gen zur Aus­zeich­nung vor­ge­schla­gen.

Die drei erst­plat­zier­ten Ver­ei­ne dür­fen sich über ein Preis­geld in Höhe von 2.000 Euro für den 1. Platz, 1.500 Euro für den 2. Platz und 1.000 Euro für den 3. Platz freu­en. Alle wei­te­ren zuge­las­se­nen Ver­ei­ne erhal­ten eine Teil­nah­meur­kun­de sowie eine Aner­ken­nungs­prä­mie in Höhe von 100 Euro.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen auf der Home­page www​.erz​ge​birgs​kreis​.de/​k​l​e​i​n​g​a​r​t​e​n​w​e​t​t​b​ewerb

Land­rats­amt Erz­ge­birgs­kreis